Stellungnahme der NAVIGON AG zum Thema Try & Buy Kartenmaterial

  • Es ist oben festgetackert und es gibt eine klare Interpretation:


    Zitat

    Original von Tobias


    Diese Stellungnahme ist für uns als Admins zunächst verbindlich und wir bitten daher, auf Hinweise und Beschreibungen zu verzichten wie man diese Downloads illegal nutzen kann.


    Was ist unklar ?

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Zitat

    Original von Till Wollheim
    Nein, nein - das ist Unfug.
    Wenn die AGBs auf der Webseite durch einen Klick aufrufbar sind, gelten sie.


    Das ist definitiv nicht richtig.
    Darüber hinaus kommt der T&B Download von mobile2day und es gibt dort weder AGB noch Lizenzbedingungen oder was auch immer zu lesen.
    Und bei keinem Navigon PNA sind irgendwelche Lizenzbedingungen vorhanden.
    Somit können schlicht und ergeifend auch keine gelten.


    Was ist hieran so schwer zu verstehen ?(


    Sascha


    [Edit] Verbraucher haben glücklicherweise sehr weitreichende Rechte es sei denn sie werden wirksam eingeschränkt.

    Einmal editiert, zuletzt von SaBo ()

  • Alles Geschrei ist hier eh erübrigt: habe mal das Testdownload angeguckt - da ist die Karte Q3/2008 drin


    Aber was ich über die AGBs von Navigon-Seiten-Downloads schrieb ist schon richtig - wenn es noch woanders welche gab - die gibt es jetzt nicht mehr - also Schnee von damals ...


    Till

  • erledigt

    Einmal editiert, zuletzt von chrissi0407 ()

  • Zitat

    Original von Till Wollheim
    Alles Geschrei ist hier eh erübrigt: habe mal das Testdownload angeguckt - da ist die Karte Q3/2008 drin


    Das ist wohl das Ergebnis der "Hochdruckbearbeitung" von Navigon. ;)

  • Zitat

    Original von Paulchen1


    Das ist wohl das Ergebnis der "Hochdruckbearbeitung" von Navigon. ;)


    nee, einiger superschlauer hier aus dem Forum! :evil:

    ;) bab

    • Offizieller Beitrag

    Hi Leute,


    nur weil ein Download keine Zustimmung/AGBs usw. erfordert ist er frei zu verwenden und ohne Rechte?
    Das wäre aber ein Segen für alle Tauschbörsen und entsprechende Foren/Webseiten die ich hier nicht näher nennen will.


    Nur weil an einem Pulli im Schaufenster kein Preis steht kann man den auch nicht einfach mitnehmen. Letztendlich denke ich, gilt das so auch fürs Internet. Wenn nicht explizit dabeisteht, dass etwas kostenlos und frei genutzt kann (Freeware) muss der Nutzer entsprechende AGBs des Hersteller gelten lassen.


    Ich bin kein Jurist aber anders kann ich mir das nicht vorstellen ehrlich gesagt.


    Jetzt könnte man sagen: ja der Nutzer hat ja dann keine Chance zu wissen ob der Download legal ist usw. ist denke ich wie bei Hehlerware, da schützt auch Unwissenheit nicht vor Strafe. Man muss sich also aktiv damit befassen was man darf u. was nicht (meiner Meinung nach ;-))


    Gruß
    Tobias

  • Zitat

    Original von Tobias
    nur weil ein Download keine Zustimmung/AGBs usw. erfordert ist er frei zu verwenden und ohne Rechte?


    Das hat hier so niemand vertreten, soweit ich das noch überblicke.


    Zitat


    Wenn nicht explizit dabeisteht, dass etwas kostenlos und frei genutzt kann (Freeware) muss der Nutzer entsprechende AGBs des Hersteller gelten lassen.


    Das ist rechtlich vollkommener Unsinn und unhaltbar. Für AGBs gibt es klare gesetzliche Regeln, auch und insbesondere zu den Voraussetzungen wirksamer Einbeziehung, zu - häufig - unwirksamen Inhalten im übrigen ebenfalls.
    Die (Un)zulässigkeit der Nutzung ergibt sich ohne Vertragsschluss aus den gesetzlichen Regelungen, insbesondere des UrhG; das hat mit AGB zunächst mal aber gar nichts zu tun. Wenn ich ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Software habe (z. B. durch Kauf), das die zur Benutzung etc. nötige Vervielfältigung zwangsläufig enthält und mich auch zur Nutzung von Updates berechtigt, spielt es für meine Nutzung keinerlei Rolle, wie ich die Software beziehe.
    Hier geht es überhaupt nicht um die Frage Freeware oder Raubkopie sondern darum, ob legale Nutzer von Navigon selbst verbreitete Daten nutzen dürfen.
    M. E.: Wer ein Kartenabo gekauft hat, darf von Navigon verbreitete Karten auch nutzen. Wer nur die Software mit den mitgelieferten Karten (also ohne Update der Karten) gekauft hat, natürlich nicht; aber das war hier eigentlich auch nicht das Thema.


    Zitat


    Ich bin kein Jurist aber anders kann ich mir das nicht vorstellen ehrlich gesagt.


    Wenn sich schon - wie meist - die Juristen hinsichtlich vieler Einzelfragen alles andere als einig sind, wird es nicht besser, wenn auch noch rechtlich Unkundige meinen, die rechtlichen Zusammenhänge bewerten zu können. Wunschdenken von Firmen ist dafür gänzlich ungeeignet.


    Zitat


    Jetzt könnte man sagen: ja der Nutzer hat ja dann keine Chance zu wissen ob der Download legal ist usw. ist denke ich wie bei Hehlerware, da schützt auch Unwissenheit nicht vor Strafe.


    Tja nur: Anders das Gesetz. Wenn auch inzwischen verschärft (und für den hier zur Debatte stehenden Fall ohnehin unproblematisch), kommt es immer noch darauf an, dass es sich um erkennbar rechtswidrige Inhalte handeln muss. Und im übrigen gilt natürlich auch für Hehlerei, dass man sich nicht unwissend strafbar machen kann. Es gibt zwar keinen gutgläubigen Eigentumserwerb, aber das hat mit Strafrecht nichts zu tun.


    Gruß
    Peter

  • Hallo Peter,
    dein aus juristischer Feder stammender Beitrag ist fast sehr gut. Leider hast Du aber übersehen, daß das Urheberrecht nicht losgelöst jegliches Werk kreativer Schöpfung erfasst.
    Es muß ganz klar durch die AGBs der Hersteller erst einmal den Restriktionen des UrhR "unterstellt" werden. Insofern spielen die AGBs insofern eine Rolle.


    Natürlich kann ein Urheber sagen, meine Software oder meine Stücke sind frei. Kennt man ja - Freeware :D
    Wer also ein Werk ohne AGBs frei zugänglich macht, gibt konkludent deren Freizügigkeit zu.


    Was eben im Falle Navigons nicht so ist - denke ich mal.


    tschüß
    Till

  • Zitat

    Original von bab


    nee, einiger superschlauer hier aus dem Forum! :evil:


    keine Angst, am download hat sich nix geändert

  • Zitat

    Original von Till Wollheim
    Hallo Peter,
    dein aus juristischer Feder stammender Beitrag ist fast sehr gut. Leider hast Du aber übersehen, daß das Urheberrecht nicht losgelöst jegliches Werk kreativer Schöpfung erfasst.


    Leider kann ich das Lob nicht zurückgeben, denn das...


    Zitat


    Es muß ganz klar durch die AGBs der Hersteller erst einmal den Restriktionen des UrhR "unterstellt" werden. Insofern spielen die AGBs insofern eine Rolle.


    ... ist leider vollkommen falsch. Das UrhG gilt jederzeit und ohne irgendwelche Erklärungen, AGB etc. für alle darunter fallenden Werke.


    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Original von Tobias
    nur weil ein Download keine Zustimmung/AGBs usw. erfordert ist er frei zu verwenden und ohne Rechte?
    Das wäre aber ein Segen für alle Tauschbörsen und entsprechende Foren/Webseiten die ich hier nicht näher nennen will.


    Nochmal: es geht hier nicht um illegal bereit gestellte Software ohne Genehmigung sondern um einen völlig legalen Download.
    Du vergeleichst Äpfel mit Birnen.


    Sascha

  • Ich hab die try&buy gerade nochmal geladen.
    Version ist unverändert.
    Nach wie vor weit und breit nix von AGBs, Nutzungsbedingungen, etcpp.
    Nur das Endgerät muß gewählt werden und los geht der download.
    Wenn das ohne Einverständnis von Navigon wäre hätten sie das Ding in der Zwischenzeit zu machen können.
    Somit kann es kein "Versehen" mehr sein.


    Grüße

  • Es fängt schon damit an, dass man beim regulären Kartenbezug über Fresh indirekt zustimmt, die Karten nur in Verbindung mit dem MobileNavigator 6 (MN6) zu nutzen! Kurz vor dem Download kann man die lizenzrechtlichen Regelungen und Auflagen anklicken und einsehen. Diesen "Blödsinn" habe ich NAVIGON schon zweimal mitgeteilt. Und ? Ich hätte es auch meinem Frisör erzählen können. :( Im Grunde nutzen wir MN7-User alle illegal die Karten! Das zur Glaubwürdigkeit von NAVIGON´s Geschäftsbedingungen!


    Try&Buy
    Wenn ein Hersteller mir unaufgefordert SW/ SW-Bestandteile über einen Download kostenlos anbietet und vor, während oder nach dem Download keinen expliziten und von mir ausdrücklich zu bestätigen Hinweis über eine Nutzungseinschränkung gibt, kann ich damit machen was ich will.


    Was irgendwo im Fließtext steht ist nicht ausreichend. Übrigens, dort steht:


    "....können Sie die Software 30 Tage in vollem Umfang testen."
    und
    "Im Rahmen des kostenlosen 30-tägigen Tests....."


    NAVIGON meint wohl innerhalb von 30 Tagen nach dem Download/ nach dem ersten Gebrauch - schreibt es aber nicht! :gap Daher kann es auch bedeuten, dass man die SW an 30 verschieden Tagen (die nicht zusammenhängen müssen) nutzen darf.


    Der Hinweis im Statement von NAVIGON an pocketnavigation.de: ".....Dies ist eindeutiger Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen, die jeder Nutzer mit dem Download der NAVIGON Software automatisch und auch ohne gesonderte Zustimmung akzeptiert hat......", ist haltlos.
    Was wäre, wenn in der Geschäftsbedingung stehen würde, dass ich automatisch mit einem Download z.B. auch ein kostenpflichtiges Jahresabo für xyz abgeschlossen habe, da ja der Nutzer mit dem Download der NAVIGON Software automatisch und auch ohne gesonderte Zustimmung die Geschäftsbedingen akzeptiert hat?


    Ne, ne so nicht ! ;D
    Für Unzulänglichkeiten und Versäumnisse seitens NAVIGON ist doch nicht der Nutzer verantwortlich. NAVIGON kann doch jederzeit eine explizite Zustimmung des Benutzers zu AGBs bzw zu den Geschäftsbedingung vor dem Download aufschalten und zusatzlich eine technische Barriere schaffen, die eine Nutzung über den gewollten Rahmen nicht möglich macht oder sie bieten den Download nicht mehr an.


    Dennoch, pocketnavigation.de hat nun aber in jedem Fall ein offizielles Statement von NAVIGON erhalten und muss nun auch jeden Hinweis hier im Forum auf eine nicht von NAVIGON gewollte Nutzung unterbinden. Daran müssen wir uns nun auch halten. :evil:

    2 Mal editiert, zuletzt von NavScout ()