In der Schweiz gab es wohl schon (zumindest) einen Fall, in dem ein Gerät beschlagnahmt wurde (und zuvor die Behörden solch ein Vorgehen auch angekündigt hatten). Aber soweit ich mich erinnere ging die Sache nach hinten los: das Opfer der Aktion hat geklagt und Recht bekommen. Sinngemäß sind nach meiner Erinnerung nur aktive Radar-Warner illegal, die vor gerade in Betrieb befindlichen mobilen Blitzern waren - und nicht solche, die einem mitteilen, an welchen Stellen sich feste oder mobile Blitzer befinden (können). Entscheidend ist dabei auch dass es (offiziell) nicht Sinn eines Blitzers ist, Geld einzubringen, sondern dafür zu sorgen, dass sich die Verkehrsteilnehmer insbesondere an Gefahrenstellen an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. Wenn dies dadurch erreicht wird, dass man an diesen Stellen gewarnt wird und deshalb "langsam" fährt, ist der Zweck ja eigentlich auch erfüllt.
Nach diesem Urteil hat sich die Situation in der Schweiz wohl deutlich beruhigt. Warum die ADAC-Motorwelt dieses alte Thema jetzt wieder ausgräbt?