Leistungsschutzrecht Artikel 13 - das Ende der Foren?

    • Offizieller Beitrag

    Hi Torsten,


    genau diese Ansicht ist leider grundfalsch nur weil etwas wo anders schon zigfach "veröffentlicht" wurde und frei verfügbar ist entfällt nicht pötzlich das Urheberrecht. Dein Bild ist zu 100% urheberrechtlich geschützt und der Rechteinhaber hätte jederzeit das Recht die Löschung zu verlangen. Da ich jetzt hier sogar die Kenntnis dieser Verletzung zugebe, müsste ich auch haften. In diesem konkreten Fall ist es allerdings extrem unwahrscheinlich, dass sich der Rechteinhaber meldet - keine Frage - aber das ist eben so leicht nicht für sämtlich Bilder der Nutzer zu klären bzw. sogar unmöglich zu klären.

    Leider hatten wir in der Vergangenheit schon rechtliche Probleme zu solchen Themen die auch schon zu unseren ungunsten und teuer ausgegangen sind.


    Leider ist es genau Deine Ansicht die dazu führt, dass die Politiker sich gezwungen sehen ein solches Gesetz zu machen. Die sagen sich, wenn wir an die vielen Nutzer die sich so verhalten nicht rankommen, dann müssen wir eben die Betreiber in die Haftung nehmen.

    Ich verstehe auch nicht wo diese Ansicht herkommt. Nur weil ein Dieb den Supermarkt ausräumt und alles auf den Parkplatz abkippt darf doch noch lange nicht jeder zulangen.


    VG

    Tobias

  • Moin,

    Nur weil ein Dieb den Supermarkt ausräumt und alles auf den Parkplatz abkippt darf doch noch lange nicht jeder zulangen

    Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich....... ;)

    Wer so ein Bild (oderwasauchimmer) kopiert, nimmt es ja an der ursprünglichen Stelle nicht weg!

    Um mal beim Beispiel zu bleiben: Mein Avatar habe ich "einfach so" kopiert. Nun habe ich es aber nicht "veröffentlicht" weil, das hat der "Eigentümer" des Bildes ja schon getan.

    Und ich habe es ihm auch nicht weggenommen (schon gar nicht verdiene ich damit Geld und der Eigentümer hat durch meine Kopie auch keinerlei Verluste), weil es ist ja noch da, wo ich es her habe und jeder andere Mensch, der auf die entsprechende Seite geht, kann es sich auch dort angucken.

    Frage: Wo verletze ich denn das Urheberrecht an diesem Bild?


    Vor einiger Zeit gab es auch mal die Diskussion über Klingeltöne. Die Fragestellung war; wenn jemand einen Musiktitel als Klingelton hat und sein Handy laut in der Öffentlichkeit klingelt, ob das als "öffentliche Aufführung" zu werten ist.

    Jaaa, auf solche absurden Ideen kommen die Menschen...... :whistling:

    Es wurde aber abgebügelt! Das Abspielen eines Klingeltones ist keine öffentliche Aufführung.

    Es bleibt auf jeden Fall spannend!


    Grüße

    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

  • Du verletzt im Urheberrecht die "Veröffentlichungsrechte" des Urhebers.

    Der Urheber kann entscheiden wo und wie es veröffentlicht wird. Nur dadurch, dass Du das Bild im Internet gefunden hast bedeutet nicht, dass Du es woanders einfach veröffentlichen kannst. Dazu besitzt Du nicht die Rechte, außer der Urheber hat es Dir erlaubt!


    Nimm z.B. meinen Avatar. Ein Bild von unserem Kater. Wenn Du dies nimmst und irgendwo im Internet ohne meine Zustimmung veröffentlichst, dann kann ich Dich abmahnen und Du darfst eine entsprechende Summe an mich und meinen Anwalt zahlen.


    Deswegen sollst Du auch selber ein Bild von dem Buch machen, welches Du in der Bucht verkaufen möchtest. Nimmst Du das Bild vom großen Fluss, dann kann es schon zu spät für Dich sein! Da gibt es genug Beispiele und Warnungen zu.


    Such im Internet einfach mal nach "urheberrecht bild"


    Und schau Dir mal dies hier an:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

    3 Mal editiert, zuletzt von Familievierfuss () aus folgendem Grund: RäschtSreibfähler

    • Offizieller Beitrag

    dem was Familievierfuss schreibt ist nichts hinzuzufügen und was Torsten schreibt ist einfach unwahr und genau diese Haltung / Meinung ist es, die zu dieser Gesetzesinitiative führt. Grusellig solche Ansichten hier zu lesen :)


    Die einzige Frage die immer besteht ist, hat ein Werk die nötige Schöpfungshöhe um als überhaupt als Werk geschützt zu sein. Ob das bei einem Foto einer Katze der Fall ist mögen Richter entscheiden, für Screenshots aus Filmen etc. haben das Richter bereits viele male getan und ja, solche Werke sind geschützt.


    VG

  • Moin,


    hach, ich bin also gruselig?!

    Wenn ich ein Bild als Avatar nehme stellt sich (zumindest für mich) die Frage, in wie weit das überhaupt eine "Veröffentlichung" ist und welches (finanzielle) Interesse ich an dieser "Veröffentlichung" habe?!

    Dieses Bild hätte ich genauso vom Fernseher abfotografieren können. Was wäre es denn dann?


    Der Vergleich mit den Bildern beim großen Fluss hinkt auch in so fern, dass die Händler, die da ein Bild reinstellen, sich die "Arbeit" gemacht haben, um damit letztlich Geld zu verdienen. Wenn ich das Bild nun "klaue", um auch so eine Ware zu verkaufen, dann habe ich sie im schlimmsten Fall sogar 2 Mal geschädigt. Einmal habe ich ihre Arbeitszeit genutzt und einmal bin ich Konkurrent beim Verkauf; habe also ein finanzielles Interesse daran.

    Wenn ich das "Katzenbild" (so es z. B. bei Picr oder sonstwo veröffentlicht worden wäre) als Avatar nehmen würde, dann könnte taxus mir sicher mitteilen, dass er das nicht wünscht und mich auffordern, dieses Bild wieder zu löschen. Ob aber dieses Bild die für eine kostenpflichtige Abmahnung notwendige "Schöpfungshöhe" aufweist, darüber müssten im Falle eines Falles Gerichte entscheiden.

    Immerhin sind wir beide Privatleute und haben bei/mit der Nutzung des Bildes keinerlei finanzielle Interessen! Durch meine "Nutzung" ist taxus auch keinerlei Schaden entstanden.

    Ich behaupte jetzt mal andersrum: Diese extrem "enge" Auslegung, die Ihr beide habt, spielt denen in die Hände, die das Gesetz so extrem verschärfen wollen und das ist genau das, was auch ihr eigentlich gar nicht wollt!

    Privatleute sind in diesem Gesetz auch weitestgehend ausgenommen (wenn ich es richtig gelesen habe).


    Grüße

    Torsten

    PS: Um das ganze nicht zu weit eskalieren zu lassen, ziehe ich mich aus dieser Diskussion zurück und überlasse anderen die Manege. Wenn wir bei einem Bier am Tisch sitzen würden, würde sie sicher in eine andere Richtung gehen.....


    PPS: Wäre es im schlimmsten Fall eine gangbare Alternative, wenn nur registrierte und angemeldete Nutzer die Foreninhalte sehen könnten, also das Forum quasi nicht mehr "öffentlich" ist?

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

    Einmal editiert, zuletzt von TorstenW ()

  • baerchen21.


    das Katzenfoto von Familie Vierfuss ist schon von der Art des Blickwinkels aus der das Bild entstand mit einem gewissen Anspruch und einer „Einzigartigkeit“.

    Diese Bedingung mag bei einem „geklauten“ Touristenfoto vom Eifelturm aus Google Maps/Earth, wo es tausende fast nur durch die Uhrzeit der Aufnahme unterscheidbare, sonst im Motiv identische Fotos gibt, anders zu sehen sein.


    Aber auch hier bleibt das Eigentum und Vervielfältigungsrecht, sofern es nicht durch die Veröffentlichung abgetreten und auch von dem nun Veröffentlichenden zur weiteren Verwendung freigegeben wurde, beim Ersteller des Bildes.


    Da beißt die Maus keinen Faden ab.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

    Einmal editiert, zuletzt von PSR ()

    • Offizieller Beitrag

    es geht ja jetzt erst mal nicht darum welcher Schaden entstanden ist und welche Konsiquenzen das ganze haben könnte sondern grundsätzlich erst mal darum, dass das Avatar urhebersichtlich geschützt ist und hier ohne Erlaubnis verwendet wird. Für eine kostenpflichtige Abmahnung mag ein Schaden nötig sein, für die Tatsache an sich das es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt aber nicht. Das müssen wir also erstmal voreinander trennen. Bevor das nicht verstanden und aktzeptiert wurde macht eine weitere Diskussion über mögliche Konsiquenzen der Gesetzesänderungen und für Foren usw. gar keinen Sinn. Über die Auswirkung, Haftung usw. kann man sich streiten, aber zunächst muss klar sein was eine Urheberrechtsverletzung ist...



    VG

    • Offizieller Beitrag

    das ändert rein gar nichts wenn nur registrierte Nutzer die Inhalte sehen können, warum sollte das einen Einfluss auf das Urheberrecht haben? Es wird dann eben in einem bestimmten Nutzerkreis veröffentlicht, es ist und bleibt eine Verbreitung die vom Urheber nicht genehmigt wurde.


    VG

    • Offizieller Beitrag

    Das ist sicher eine Option! Aber es bleibt noch die Hoffnung, dass das nationale Gesetz dann leicht abweicht und die Formulierung in eine Richtung geht die noch klarer ist und Foren vielleicht ausnimmt. Da die Masse der Beiträge in einem Forum nicht die Schöpfungshöhe für das Urheberrecht erreicht könnte man vielleicht argumentieren, dass ein Forum wie dieses nicht den Hauptzweck hat urheberrechtlich geschützte Inhalte zu teilen. Mal sehen...


    VG

  • Zum einen müssen auch alle bestehenden Inhalte geprüft werden ...

    Wenn die Regelung auch rückwirkend gelten sollte, wäre das wirklich nicht umzusetzen! Aber wo steht denn überhaupt, dass dies auch die Vergangenheit betreffen soll? :/

    Nach meinen Infos sollen (ab einem Stichtag) nur die "...future uploads in accordance with ..." stehen, nachzulesen hier in der aktuellen Version: Inoffizielle konsolidierte Version von Art. 13


    Und warum wird es nicht reichen, als Avatare bspw. nur offensichtliche Eigenkreationen zuzulassen (sowas könnte man auch sehr strikt handhaben; zur Not werden halt nur "sichere" aus dem Forum angeboten) und ansonsten "nur" die Upload-Funktion zu deaktivieren, solange bis der Hersteller der Foren-SW eine funktionierende Lösung integriert hat?


    Die erste Reaktion mit "Forum dichtmachen" ist mE überzogen und wenn das die Konsequenz wäre, wäre doch der Aufschrei in Brüssel wesentlich höher, als die Wellen dort im Moment im Vorfeld des Verfahrens sind.


    Natürlich wird sich jeder zukünftig drauf einstellen können, aber Screenshots,... werden sich ja weiterhin hier hochladen lassen, zur Not mit einer pers. Freigabe. Aber so groß ist der Traffic ja auch nicht mehr ... ;)

    • Offizieller Beitrag

    es geht nicht nur um Bilder, Texte können genauso urheberrechtlich geschützt sein. Es könnte ja auch leicht jemand auf die Idee kommen Texte oder auch Bilder einzustellen nur um dann später eben genau diese Urheberrechtsverletzung einzuklagen. Wir haben dann nichts außer eine anonyme E-Mail Adresse und eine alte IP Adresse, damit lässt sich niemals der Einsteller auf den Klagenden abgleichen.


    VG