Es ist nicht zu fassen
Unser Freund K weiß auch nicht was das Gewährleistungsrecht überhaupt und dann hier zum zum Navi sagt
ZitatLaut BGB haben Kunden, die Lifetime von einem Händler gekauft haben, innerhalb der Gewährleistung gar kein Recht, ....... Anders sieht es aus, wenn die Gewährleistung bereits beendet ist
Ein Händler hat für ein halbes Jahr die Funktion oder die Nutzung einer Leistung zu gewährleisten, wie sie zum Zeitpunkt des Angebots und Vertragsbindung zustande gekommen ist. Es wird bei der halbjährigen Gewährleistung davon ausgegangen, das der Mangel schon bei der Lieferung bestand. Der Händler ist verpflichtet den Mangel ohne Widerspruch zu beseitigen, Ersatz zu beschaffen, eine Minderung zu gewähren oder den Vertrag zurück abzuwickeln.
Nach einem halben Jahr besteht zwar weiterhin noch die Gewährleistung, aber nur noch in der Form der Sachmängelhaftung, bei dem der Kunde in der Beweispflicht ist, dass der Mangel die Folge eines Fertigungs- oder Leistungsfehler zur Zeit der Lieferung war.
Näheres dazu kann man überall nachlesen. Zum Beispiel hier http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Was nun das Lifetime Update angeht, ist dies ein Angebot von Garmin und nicht ein Vertragsgegenstand des Händlers. Der Lifetime-Vertrag kommt erst Zustande, wenn der Kunde sich und das Gerät bei Garmin registriert. Da das ein vollkommen unabhängiger Vorgang zum Kaufvertrag z. B. "Navi gekauft beim Saturn" ist, der Kunde muß das Angebot ja noch nicht mal annehmen, kann der Händler dazu beim besten Willen nicht Nachbessern oder sonst was tun.
Er kann das Gerät zurücknehmen, in den Verkaufszustand zurücksetzten, das war der Vertrag, und dann hat unser Freund K wieder die Kartenversion die auf dem Gerät war, vielleicht NT2012.30 und guckt dumm aus der Wäsche.
Aber zu nichts Anderem ist der Händler verpflichtet. Das Navi ist in dem verkauften Zustand funktionsfähig. Im Gegenteil, eigenmächtig durchgeführte Softwareänderungen, und das machen wir mit den Geräten bei den Werksupdates und Kartenaktualisierungen, entbinden den Händler sogar vom Vertrag und jeglicher Gewährleistung, weil das Gerät nicht mehr im Verkaufszustand ist.
Aber wir hatten das ja nun schon lang und breit und unser Freund K will es nicht verstehen.