klar. aber dort steht nur "PC Aktion". und nichts von software.
Windows Lizenzen
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Ich hole mir jetzt ein Bier. Prost Didi!

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jo, des macht sinn ... hät auch durst

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Ich sehe es jetzt mal von der praktisch logischen Seite.
Stell Dir vor Du bist der MS-Callcenter und folgendes Szenario tritt ein:
1.) Ich rufe an, weil ich die Software nicht regisitrieren kann. Um sicherzugehen verlangst Du einen Nachweis, dass ich der Eigentümer bin.
Ich kopiere die Nummer per Scanner, schicke sie Dir per Fax und zusätzlich per eMail mache ich ein Bild mit der Nummer und einer Zeitung die ein aktuelles Datum hat darunter, um nachzuweisen, dass dieses Bild kein Uraltbild ist. Ich bekomme die Freischaltung.2.) Nun ruft der (nennen wir ihn mal "bisherige") Eigentümer an und will freischalten lassen.
Du gehst gleichmaßen vor und verlangst natürlich das gleiche.
Er sagt Dir aber, dass er den PC weggeworfen hat, die Lizenz weiternutzen möchte, aber ausser die Handgeschriebene Seriennummer nichts weiter hat, würdest Du den freischalten?Alles andere wurde bereits weiter oben diskutiert.
Bei all dem sollte man auch die "Verhältnismäßigkeit" nicht außer Betracht lassen.
Ansonsten gilt größtenteils was bisher geschrieben wurde, zumindest die rechtlich richtigen Passagen davon.Wenn es drauf ankäme, bliebe es dabei dass der erste die Freischaltung hat, solange bis der andere nachweisen könnte, dass ihm die Seriennummer gestohlen wurde, wobei wieder die Frage ist, ob er bei einer beabsichtigten Nutzung aus Gründen der Sorgfaltsplicht gegenüber Missbrauch, diese hätte entfernen oder unkenntlich machen müssen?
Man sieht der Fall ist nicht einfach, aber meiner Meinung nach, höchst interessant
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also die rechnung kann wohl nicht die lizenz selbst sein. sonst wäre ein hofer (aldi) pc ja immer mit ungültiger lizenz ausgeliefert. auf diesen rechnungen habe ich noch nie gelesen, was für software installiert ist.
Stimmt, also greift dann das 'usw.'! Bei Aldi waren bei mir bisher immer alle Keys innerhalb der Verpackung dabei! -
Stimmt, also greift dann das 'usw.'! Bei Aldi waren bei mir bisher immer alle Keys innerhalb der Verpackung dabei!Bei mir nicht.

Es war Vista vorinstalliert, und die Seriennummer befindet sich ausschließlich auf einem Aufkleber an der Gehäuserückseite.

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Ich sehe es jetzt mal von der praktisch logischen Seite.
Hallo
"Praktisch" sah das bei mir bisher so aus, dass - wenn überhaupt - der Supporter am Telefon gefragt hat, warum ich die Lizenz übertragen will. Antwort: Ich habe einen neuen PC gekauft! Und gut war's...

MfG
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Sorry, aber warum redet Ihr immer über das registrieren des BS.
Registriert habe ich noch kein einziges BS, immer nur aktiviert. Als Eigentumsnachweis dient hier definitiv lediglich die Seriennummer, die mittels Aufkleber bei der DVD oder direkt auf dem PC angebracht ist.
Hast Du keine Original-DVD (wie so oft bei Recovery-Versionen) reicht alleine der Aufkleber, um den Nachweis des Eigentums zu begründen.Natürlich ist es wieder was anderes, wenn ich unrechtmässig in den Besitz des Aufklebers gekommen bin. Allerdings hat das erst einmal nichts mit der Lizenz zu tun, es handelt sich hier dann um ein Privatklagedelikt, wo sich der ehemalige Eigentümer des Aufklebers am neuen Besitzer schadlos halten kann.... wobei ich hier aber ein Problem sehe.... denn er hat den Aufkleber entsorgt.
Du bist als Privatkunde nicht verpflichtet Rechnungen aufzubewahren... jedenfalls nicht in Deutschland. Als Eigentumsnachweis kann hier auch hilfsweise eine eidesstattliche Versicherung eines Dritten dienen.
Fazit:
Meckert der alte Eigentümer des Aufklebers nicht, hat der TE hier eine gültig Lizenz gefunden, die er ohne Weiteres auch aktivieren kann.... -
Fazit:
Meckert der alte Eigentümer des Aufklebers nicht, hat der TE hier eine gültig Lizenz gefunden, die er ohne Weiteres auch aktivieren kann....Das sehe ich auch so.
Ich meine, es könnte ggf. noch eine Schwierigkeit auftauchen, falls der ursprüngliche Besitzer die Soft nochmals auf einem neuen PC mit der ihm vielleicht noch bekannten Seriennummer installiert und bei MS aktiviert hat.
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denn er hat den Aufkleber entsorgt.
Hallo
Die Frage ist erst einmal nicht, ob sich der rechtmäßige Besitz nachweisen oder ob sich diese Nummer wirklich aktivieren lässt bzw. ob MS da bei der Aktivierung meckert. Wenn die Nummer letztendlich nur auf zwei oder drei Rechnern bzw. Hardwarekonfigurationen auftaucht, wird's am Ende nicht einmal jemand bemerken. Die Frage nach dem rechtmäßigen Besitzer wäre für mich erst einmal eine theoretische Frage. Und wenn's um den Nachweis geht, gehen wir doch einmal von dem aus, was der TS angegeben hat und beide evtl. Parteien dann bei der Wahrheit bleiben. Und "entsorgen" heißt ja noch lange nicht, dass es jemand einfach nehmen und sich aneignen kann.
MfG
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Habe vor kurzen einen Win7-Lizenz-Aufkleber gefunden und mitgenommen.
Darf ich den legal nutzen?
Die Frage ist ob die Aktion legal ist.
Das die Gefahr erwischt zu werden, - wenn die Nutzung nicht legal sein sollte was ich vermute, - gering ist dürfte nicht strittig sein.MfG
rth -
denn er hat den Aufkleber entsorgt.
Und nicht nur den, sondern inkl. der HD!Die Frage ist erst einmal nicht, ob sich der rechtmäßige Besitz nachweisen oder ob sich diese Nummer wirklich aktivieren lässt bzw. ob MS da bei der Aktivierung meckert. Wenn die Nummer letztendlich nur auf zwei oder drei Rechnern bzw. Hardwarekonfigurationen auftaucht, wird's am Ende nicht einmal jemand bemerken.
Doch, dass ist IMO das Kernproblem. Der Aufkleber inkl. dem Setup auf der HD bilden doch zusammen die Lizenz, sofern das OS im Vorfeld nicht deaktiviert und danach die HD gelöscht wurde. Dass lässt sich leider aktuell nicht klären. Und hier geht's bestimmt nicht um eine Volumen-, sondern um eine Einzellizenz.Wenn sich also jetzt eine Lizenz mit diesem Key aktivieren lässt, OK. Erst dann stellt sich die Frage, ist man (der TE) rechtmäßig in den Besitz/Eigentum der Lizenz gekommen oder muss er möglicherweise Herausgabeansprüche erfüllen, gegenüber dem Inhaber des Containers oder gar dem bisherigen Besitzer des PC (und zwar in dieser Reihenfolge), der die Lizenz deswegen kurzzeitig deakt. hatte, um sie verkaufen zu können und der neue Eigentümer nun das OS nicht aktivieren kann, weil diese bereits neu aktiviert wurde, nämlich vom TE.
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Der Aufkleber inkl. dem Setup auf der HD bilden doch zusammen die Lizenz, sofern das OS im Vorfeld nicht deaktiviert und danach die HD gelöscht wurde.Hallo
MS weist selber darauf hin, dass es Versionen gibt, bei denen überhaupt kein Aufkleber dabei ist [Download]... für mich das erste Prob: Kann man, was man findet behalten und ein Nutzungsrecht davon ableiten? Eine klare Antwort wird es im konkreten Fall wohl kaum geben.
MfG
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Menno, doch nix in den Sachverhalt rein interpretieren, was nicht relevant ist!
MS weist selber darauf hin, dass es Versionen gibt, bei denen überhaupt kein Aufkleber dabei ist [Download]
Mag sein, darum geht's hier aber nicht, denn wir haben einen eindeutigen Key.Zitat... für mich das erste Prob: Kann man, was man findet behalten und ein Nutzungsrecht davon ableiten? Eine klare Antwort wird es im konkreten Fall wohl kaum geben.
Daher meine Ausführung oben, wenn sich die Lizenz eh nicht aktivieren lässt, so what. Dann stellt sich kein weiteres Problem, außer vlt. um die Herausgabe des Aufklebers an sich!
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Mag sein, darum geht's hier aber nicht, denn wir haben einen eindeutigen Key.Hallo
Bei dem nicht klar ist, ob er überhaupt [zumindest rechtmäßig] genutzt werden kann!
Und da ist auch nichts "hineininterpretiert"... der Lizenzkleber sagt in diesem Fall erst einmal gar nichts. Es gibt eben Versionen, bei dem es ihn überhaupt nicht gibt und für einen Lizennachweis reicht u.U. eine Rechnung ohne Lizenznummer.
MfG