Ok, dann will ich mal auch für etwas faktische Verwirrung sorgen
Festzuhalten ist erst mal eines ganz allgemein, was viele immer wieder verwechseln: Besitzer ist etwas ganz anderes als Eigentümer !
Ich kann ein Buch verleihen, somit ist derjenige zwar der "Besitzer", aber der "Eigentümer" bin und bleibe vorerst weiterhin ich, es sei denn es kann einer stichhaltig etwas anderes belegen.
Kurve zurück zu diesem Fall: Ganz am Anfang hat der Fragesteller gesagt, dass er das "Bapperl gefunden" und mitgenommen hat.
Es hat also null komma nichts mit dem Gehäuse und alles was gesagt wurde zun tun!!!
Besitzer dieses Bapperl ist er allemal, unabstreibar.
Die magische Frage ist aber: Ist er auch der Eigentümer?
Wenn man auf der Straße ein verroztes Taschentuch findet, nehmen es die meisten mit der Begründung "ist doch nicht meins" nicht mit
Entscheidend ist, wo der Bapperl her ist und ob er von da hätte mitgenommen werden dürfen, dann wäre alles Paletti.
Um ein Beispiel zu geben: Rein rechtlich darf man auch eine Schere die sogar als defekt markiert ist, oder andere Dinge die im Müll des Arbeitgebers sind, nicht mitgenommen werden. Das ist Diebstahl!
Selten stört es jemand, aber so ist es. Andererseits ist die Frage beim Bapperl, wen stört es? Wenn der "Wegwerfer" (oder das Bapperl wurde wirklich lediglich verloren und der Eigentümer will) den Bapperl weiternutzen, auch wenn es jetzt einen anderen Besitzer hat, könnte es auffallen.
Die Entscheidende Frage ist, wo wurde der Bapperl gefunden und wie, von wo genau unter welchen Umständen mitgenommen?
Hat jemand schonmal einen Cent oder Euro gefunden?
Hat er diesen (als nun für sich neuen Besitzer) genutzt, obwohl er gar nicht der Eigentümer ist? Schade über denjenigen...
Möge die Nummer gelingen...