Windows Lizenzen

  • Es ist im Grunde die alte Frage, ob man das, was man findet, einfach behalten kann... ;) ...und das "Baperl" wegschmeißen heißt ja noch lange nicht, dass man die Lizenz nicht mehr nutzt bzw. nicht mehr nutzen will... von daher würde ich eben auch von einem "eher nein" ausgehen.


    Genau das meinte ich mit dem Entkoppeln in #5. Der Wegschmeisser kann sich ja nur ein neues Gehäuse gekauft haben und alles weitere, inkl. dem alten OS, weiternutzen. Wenn der PC nicht komplett im Schrott lag, spricht vieles dafür. Aber selbst wenn doch, ist man rechtlich besser gestellt, je mehr aussagekräftige (harte) Eigentumskriterien zur SW beim Verkauf vorliegen.

  • Aber selbst wenn doch, ist man rechtlich besser gestellt, je mehr aussagekräftige (harte) Eigentumskriterien zur SW beim Verkauf vorliegen.


    Hallo


    Wobei es hier im konkreten Fall sich nicht um einen "Verkauf" gehandelt hat... und das macht es eben - unabhängig von der Lizenzart - von vorn herein kompliziert.


    MfG

  • ... also, ich habe auf meinem PC kein Bapperl, welches auf Win 7 hinweist; allerdings verlangte Win 7 nach der Installation und Eingabe des Codes, dass ich mich in einer bestimmten Frist bei M$ melde. Und dann wurde geprüft. Und der Code wurde dann mit den relevanten Bauteilen verquickt, ist also fürderhin an den PC gebunden.


    Ich wüsste also nicht, was ich mit einem Aufkleber anfangen könnte. Ohne ein weiteres Betriebssystem.


    Und wenn jemand etwas wegwirft, also an die Straße stellt, oder in einen zugänglichen Behälter, dann bedeutet dies, dass er das Eigentum an der Sache aufgibt. Und jeder, der vorbei kommt, kann so die Sachen mitnehmen, ist eben Sperrmüll.


    Anders mag es auf dem Recycelinghof aussehen, wenn da ein Mitarbeiter ein Kinderbett vor der Presse rettet und mit nach Hause nimmt.

  • Wobei es hier im konkreten Fall sich nicht um einen "Verkauf" gehandelt hat... und das macht es eben - unabhängig von der Lizenzart - von vorn herein kompliziert.


    Jede Eigentumsübertragung (Verkauf, Schenkung, ...) ist ein in sich geschlossenes Rechtsgeschäft und knüpft an bestimmte, rechtliche Kriterien, durch die es dann entweder rechtmäßig zustande gekommen ist oder eben nicht. Insofern sehe ich da jetzt keinen Unterschied, da in diesem Fall die Lizenz nicht rechtmäßig den eigentlichen Eigentümer verlassen hat.


    Man kann jetzt natürlich noch mit Willenserklärungen, konkludentem Verhalten, etc. argumentieren, aber das würde wohl zu weit führen. :D



    EDIT: bin damit auch draußen, sofern sich kein neuer Sachverhalt ergibt


  • Ich wüsste also nicht, was ich mit einem Aufkleber anfangen könnte. Ohne ein weiteres Betriebssystem.


    Hallo


    Vor wenigen Tagen habe ich auch meinen alten Rechner entsorgt... das OS habe ich für den Laptop übernommen [ebenfalls Win7]. Mit der Lizenznummer war es auf dem Laptop problemlos zu aktivieren...


    Das mit dem Sperrmüll ist vermutlich i.d.R. so - muss es aber auch nicht immer sein.


    MfG

  • Was eben keiner weiß, ob es als solches zu werten ist...


    Keiner stimmt nicht ganz, meine persönliche Bewertung habe ich abgegeben:

    Insofern sehe ich da jetzt keinen Unterschied, da in diesem Fall die Lizenz nicht rechtmäßig den eigentlichen Eigentümer verlassen hat.


    Und der Lizenzinhaber ist in meinem Augen immer noch der 'Wegschmeisser'.


  • Keiner stimmt nicht ganz...


    Hallo


    Den, der's weiß, wird man im konkreten Fall wohl nicht fragen können; der ist - davon gehe ich aus - unbekannt. Insofern ist nicht einmal klar, wie hier das "Wegschmeißen" zu deuten ist.


    MfG


  • Und wenn jemand etwas wegwirft, also an die Straße stellt, oder in einen zugänglichen Behälter, dann bedeutet dies, dass er das Eigentum an der Sache aufgibt. Und jeder, der vorbei kommt, kann so die Sachen mitnehmen, ist eben Sperrmüll.


    Wenn jemand "etwas an die Straße stellt" (=Sperrmüll), dann hat er entweder einen individuellen Termin mit der Sperrgutabfuhr oder es wird im Viertel allgemein der Sperrmüll abgefahren - lokal unterschiedlich, aber im Endeffekt das selbe. In diesem Fall findet, soweit mir bekannt, die Eigentumsübertagung auf den Sperrgutabfahre (=Kommune) in dem Moment statt, wenn man die Sachen an die Straße stellt. DIese Sachen sind nicht "herrenlos" in dem Moment.

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2


  • Das wundert mich. ?(


    Gleiches Vorhaben mißlang mir.


    Das heißt: es funktionierte anfangs, aber als ich mir die Lizenzierung dann angesehen habe, stand da ein "Verfalldatum". Also nach einer Anzahl Tagen wäre Win7 plötzlich tot gewesen.


    Naja, Du schriebst ja "vor wenigen Tagen". :thumbup: Lassen wir uns also überraschen. ^^

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).


  • Gleiches Vorhaben mißlang mir.


    Hallo


    Wie es unter Win7 ist, weiß ich nicht... früher gab's dann die Möglichkeit, dass man sich tel. bei MS melden konnte [Nummer wurde angezeit] und dort konnte man die Installation dann durch einen Supporter aktivieren lassen. Gelegentlich wurde dabei nach einem Grund gefragt... Antwort: Neuer Rechner gekauft. Aktuell heißt es bei mir auf dem Laptop aber... "Windows ist aktiviert". Ich meine, es ist jetzt etwa zwei Wochen her [+/-].


    MfG

  • Ich denke, es ist bekannt (XP war da zumeist noch außen vor), dass mit Vista konsequenter (und noch weiter verfeinert bei W7) die MAC-Adressen einzelner HW-Komponenten in die 'Berechnung' des License-Keys einbezogen wurden; zu Beginn recht offen und leicht änderbar. Dieser Vorgang lief bei den OEMs automatisiert ab, verursachte also kaum Mehraufwand. Der Austausch einzelner Komponenten war in einem bestimmten Umfang noch möglich, aber bei komplett neuen PCs/NBs verfiel die Lizenz bzw. man hätte sie innerhalb von ein paar Wochen (4?) aktivieren lassen müssen.


    Ob in den Fällen von M$ so ohne weiteres ein neuer Key bereitgestellt wurde, möchte ich bezweifeln. Und es ist wohl auch klar, warum M$ sich dies ausgedacht hatte! :thumbdown:

  • Aus Jura kurios auf Spiegel online:


    Wem gehört der Sperrmüll an der Straße?


    Niemandem


    Das ist richtig. Allerdings nur, wenn keine "persönliche Beziehung" zu dem Müll vorliegt.


    ......


    Eigentumsaufgabe; Aufgabe des Besitzes einer beweglichen Sache durch den Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten. Es entsteht eine herrenlose Sache (§ 959 BGB).


    ......


    Als ich meinen PC in wesentlichen Teilen aufgerüstet habe, hatte ich auch keine Probleme, ihn bei M$ wieder zu registrieren.

  • Erstens zur Theorie OEM-PC:
    mein Rechenknecht-Dealer pappt die Aufkleber grundsätzlich auf das Gehäuse. Und die passende DVD liegt dann in einem kleinen Päckchen bei, in dem sich auch alle anderen Treiber und Anleitungen befinden.


    Zweitens Lizenz:
    soweit ich mich erinnere, befindet sich in den Lizenzregeln von Microsoft der Passus, dass eine Lizenz nur dann legal ist, wenn man den Seriennummernaufkleber zusammen mit dem Datenträger erwirbt. Allerdings bin ich momentan auch zu faul, um im Netz zu suchen und meine Aussage durch einen Link zu belegen...