Hallo,
hier eine Nachricht aus dem Verkehrsblatt 9-2004
---------------- Schnipp ON --------------------------
(kb) Weil im Fahrzeug mitgeführte Radarwarngeräte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und die polizeiliche Verkehrsüberwachung beeinträchtigen, dürfen sie von der Polizei sichergestellt und vernichtet werden (Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 K 1657/02)
--------------- Schnipp OFF -------------------------------
Vielen Dank für das Gespräch ![]()
Gruß
Feuerteufel