Radarwarngeräte dürfen Vernichtet werden. Urteil vom Verwaltungsgericht Trier

  • Zitat

    Original von Garry
    Der Punkt ist aber dass nicht vor Überwachungsmassnahmen gewarnt wird sondern Orte angezeigt werden , an denen Überwachungen durchgeführt werden können bzw. schon durchgeführt wurden.
    Polizeiseitig werden diese Geräte meist ehr begrüsst da sie weit häufiger auf die Geschwindigkeitsübertretung hinweisen und zu einer Senkung der Geschwindigkeit führen als dies durch Überwachungsmassnahmen erreicht werden kann.


    Garry


    Hi
    @ Garry :tup


    [d]hihi[/d] hoho, das gefällt mir prima heute morgen, deine Aussage.


    Klasse,


    bab

    ;) bab

  • Hoffentlich muß Markus dann nicht die fehlenden Einnahmen ausgleichen. Ach ne, es geht denen ja immer nur um die Verkehrssicherheit. ;D

  • Zitat

    Original von Dali
    ....., es geht denen ja immer nur um die Verkehrssicherheit. ;D


    hi...hi


    genau das ist der Punkt.


    Markus müßte einen Preis bekommen. :D


    vlG bab

    ;) bab

  • Der "Markus-Award" für mehr Sicherheit im Strassenverkehr.


    Ich gehe gleich mal auf die nächste Wache und sammle.

  • Original von Garry
    Der Punkt ist aber dass nicht vor Überwachungsmassnahmen gewarnt wird sondern Orte angezeigt werden , an denen Überwachungen durchgeführt werden können bzw. schon durchgeführt wurden.

    Genau das, was als illegal betitelt wurde.. denn die vermeintlichen Temposünder werden NUR an der Stelle Regelkonform fahren, 10m hinter der Stelle aber wieder Tempo machen.


    Aber das wurd auch schon alles 20mal hier geschrieben..



    Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte (anm. Zielführungssysteme, sprich PDA/Navi) geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. (anm. in der Tat)


    Interesant ist in der Tat, das viele es anscheinend nicht wahrhaben wollen und andere Leute "unter den Tisch reden" .. bzw es wird so ausgelegt wie man es selbst gerne hätte.. "Verkehrssicherheit" ... genau das ist es nicht, wie oben beschrieben..


    Wenn jeder Regelkonform fahren würde, würde es garkeinen Markt für soeine Art Warnmechanismus/Zusatz geben.. ob man das hier nun Zugeben will/kann oder nicht..


    Auf den ersten Blick scheint das System ja recht Praktisch.. aber warum? Weil es einem anscheinend eine gewisse Sicherheit vor diesen Überwachungsmaßnahmen gibt.. ansonsten würden Leute dafür doch nichts Zahlen.. was man zwischen diesen Punkten jedoch macht.. ob man wirklich "sicher" weiterfährt.. mag ich bezweifeln..


    Denn solche Warnungen gibt es völlig Kostenlos, und es wird garantiert vor jedem Blitzer gewarnt.. in ganz Deutschland.. diese runden Schilder, aussen Rot, innen weiß.. da steht meist ne Zahl drinne.. einfach dran halten.


    Gruß
    Carsten

    2 Mal editiert, zuletzt von CarstenZ ()

  • Zitat

    Original von CarstenZ
    Genau das, was als illegal betitelt wurde.. denn die vermeintlichen Temposünder werden NUR an der Stelle Regelkonform fahren, 10m hinter der Stelle aber wieder Tempo machen.


    Was ne Unterstellung - oder bin ich in diesem Punkt eine Ausnahme ? Ich jedenfalls bin froh vom POI-Warner darauf hingewiesen zu werden " Achtung Höchstgeschwindigkeit 50 km/h", was mich dann veranlasst, die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten, nicht nur am Blitz-POI, denn wer weiß schon, ob nicht noch woanders gerade ein Blitzer aufgebaut ist ?


    Wer allerdings den POI-Warner dazu gebraucht, um zu Rasen, hat meiner Ansicht nach im Strassenverkehr nichts verlohren - abgesehen davon, dass der POI-Warner für dieses Vorhaben sowieso nicht taugt;

    2 Mal editiert, zuletzt von dCi ()

  • Hi


    Carsten


    ich denk
    man fährt schoooon mal in Gedanken.


    Vor allem auf Strecken
    die man tagtäglich ( im scheinbar ) gleichen Trott fährt.


    aber , meine Erfahrung
    nur scheinbar.



    In der Fahrschule habe ich gelernt,


    vor jedem Fahrtantritt hat man sein Auto auf vollständige Verkehrssicherheit zu prüfen.


    Kontrollierst Du jedesmal vor Fahrantritt die Blinker, Rücklichter.


    Ohne Navi ( also auch ohne POI Warner ) fahre ich 150 mal korrekt.


    doch dann ertappe ich dabei


    huch
    ich bin ja 6 km / h zu schnenll.


    Geht es Dir nicht so.


    mmmh, ;) glaube ich Dir nicht.


    vlG bab

    ;) bab


  • Hier muss man deutlich unterscheiden zwischen Polzei un den örtlichen Behörden.
    Letztere arbeiten gewinnorientiert und stellen ihre Geräte entsprechend schärfer.


    Garry

  • Zitat

    Original von CarstenZ
    Original von Garry
    Der Punkt ist aber dass nicht vor Überwachungsmassnahmen gewarnt wird sondern Orte angezeigt werden , an denen Überwachungen durchgeführt werden können bzw. schon durchgeführt wurden.

    Genau das, was als illegal betitelt wurde.. denn die vermeintlichen Temposünder werden NUR an der Stelle Regelkonform fahren, 10m hinter der Stelle aber wieder Tempo machen.
    Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte (anm. Zielführungssysteme, sprich PDA/Navi) geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. (anm. in der Tat)


    Auf den ersten Blick scheint das System ja recht Praktisch.. aber warum? Weil es einem anscheinend eine gewisse Sicherheit vor diesen Überwachungsmaßnahmen gibt.. ansonsten würden Leute dafür doch nichts Zahlen.. was man zwischen diesen Punkten jedoch macht.. ob man wirklich "sicher" weiterfährt.. mag ich bezweifeln..


    sicher ist nicht unbedingt gleich vorschriftsmässig


    In der STVO finde ich nur untenstehende Ausführung von 2002- wo soll obige stehen und seit wann gültig?
    § 23 Abs. 1 b StVO
    "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

  • Den Link hast Du aber auch gut versteckt...


    Aber ist das nicht Sache der TMC-Sender dass bei denen Handlungsbedarf besteht und nicht bei Navigon?


    Garry

  • Hi


    @ Garry


    in Holland


    mit der frequenz 100.7 FM funkioniert das prima.


    Die User wünschen sich halt nur noch ein eigenes Icon im Navigationsfenster.


    Ich denke, wir in Deutschland, damit meine ich die Radiosender, werden dann auch in ein paar Jahren nachziehen.


    Ich kann mir ja beispielsweise schon jetzt die Blitzer
    die mrgen in Köln stehen
    im Internet anzeigen lassen
    warum nicht noch einen ( halben ) Schritt weiter :]


    vlG bab


    Hier noch mal der Link zum hölländischen Forum


    hier ein anderer

    ;) bab

    2 Mal editiert, zuletzt von bab ()

  • § 23 Abs. 1 b StVO
    "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."


    Das Stören/Anzeigen von Radarstrahlen wird glaub ich überbewertet.. nur weil ein PDA das nicht macht, heißt es nicht automatisch, das dieser (mit dem POI Warner/Overlay!) erlaubt ist.
    Das alleinige Anzeigen und sich warnen lassen durch das techn. Gerät, sprich PDA, ist dem (was ich hervorgehoben habe im o.g. Text) m.E. gleichgestellt.


    Oder was wird hier noch in Frage gestellt?

  • Zitat

    Original von CarstenZ
    § 23 Abs. 1 b StVO
    "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."


    Das Stören/Anzeigen von Radarstrahlen wird glaub ich überbewertet.. nur weil ein PDA das nicht macht, heißt es nicht automatisch, das dieser (mit dem POI Warner/Overlay!) erlaubt ist.
    Das alleinige Anzeigen und sich warnen lassen durch das techn. Gerät, sprich PDA, ist dem (was ich hervorgehoben habe im o.g. Text) m.E. gleichgestellt.


    Oder was wird hier noch in Frage gestellt?


    Es geht darum, dass der PDA nur vor Orten warnt, an den schon einmal jemand gesehen hat dass dort eine Überwachungsmassnahme durchgeführt wurde (eventuell sogar für den Erfasser nur diesen Anschein hatte).
    Somit wird erheblich öfter gewarnt als tatsächlich "notwendig" und entsprechend öfter langsamer bei Ortsfremden gefahren - die einheimischen kennen die Standorte sowieso.
    Nur ein durchgek... übereifriger Polizist oder Richter wird hier eingreifen wollen - oder eben einer der möchte das zu schnell gefahren wird um abkassieren zu können. Letzteres trifft auf kommunale Überwachungsanlagen ehr zu, nicht aber für die Polizei (jedenfalls in BW).
    Ausführliche Gespräche mit Polizei und Anlagenbetreiber waren hierbei sehr aufschlussreich (nein, nicht im Rahmen eines Verkehrsvergehens meinerseits).


    Der PDA als "Radarfallenwarner" läst sich letztenendes auch ganz einfach durch Doppelkontrollen mit wenigen 100m Abstand austricksen. Das wird auch schon seit vielen Jahren so bei ortsfesten Anlagen so praktiziert gegen die ortskundigen Raser.



    Garry

    Einmal editiert, zuletzt von Garry ()

  • Wo kein Kläger, da kein Richter!


    Wir sollten doch wohl alle offen zugeben, dass wir uns wirklich nicht alle immer an die GEschwindigkeitsbegrenzung halten.


    Und gerade in einer fremden Stadt hilft es wirklich, nicht in eine böse Falle zu tippen.


    Und ich denke mal, wenn man nicht zu unfreundlich ist, falls man in eine Verkehrsüberwachung kommt, kommt bestimmt keiner von der Rennleitung (Polizei) auf die Idee im PPC nach einem POI-Warner zu suchen.
    Ich halte diese Diskussion für überflüssig!


    Just my 2 cents!


    Gruss


    PAscal