Es ist im Grunde die alte Frage, ob man das, was man findet, einfach behalten kann... ...und das "Baperl" wegschmeißen heißt ja noch lange nicht, dass man die Lizenz nicht mehr nutzt bzw. nicht mehr nutzen will... von daher würde ich eben auch von einem "eher nein" ausgehen.
Genau das meinte ich mit dem Entkoppeln in #5. Der Wegschmeisser kann sich ja nur ein neues Gehäuse gekauft haben und alles weitere, inkl. dem alten OS, weiternutzen. Wenn der PC nicht komplett im Schrott lag, spricht vieles dafür. Aber selbst wenn doch, ist man rechtlich besser gestellt, je mehr aussagekräftige (harte) Eigentumskriterien zur SW beim Verkauf vorliegen.