Hi,
nur kurz zu dem Blitzerwarnern...
Diese sind in Deutschland nicht erlaubt und wenn ein Polizist diese Software
aktiviert vorfindet, kann es zu Beschlagnahmung und sogar Vernichtung
führen...außerdem ist dann ein Bußgeld von 75 fällig und man bekommt 4
Punkte in Flensburg!
Falls du es nicht glaubst, kannst du es in StVO § 23 Abs. 1b nachlesen...
Dort steht das selbst nur das Mitführen eines Gerätes welches
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt nicht gestattet ist...
Die Frage nach der Durchführbarkeit ist natürlich berechtigt und man kann darauf
nur sagen, es ist sogut wie unmöglich, dass ein Polizist sich mit jedem Navi
Typ auskennt und überprüfen kann ob du nun irgendeine Software drauf bzw
aktiv hast...
Navihersteller oder überhaupt Anbieter solcher Software versuchen sich damit
zu Rechtfertigen, dass diese Software nur zur Routenplanung genutzt werden
darf und während der Fahrt ausgeschaltet sein müssen...
Dies würde dazu dienen, den Fahrer vor Unfallschwerpunkten zu warnen, denn
nur dort ist nach Rechtswegen das aufstellen eine stationären Blitzers möglich...
Soviel zur Theorie :gap In der Praxis ist das überprüfen schwer möglich und
bis jetzt ist der Vertrieb solcher Methode noch erlaubt(Gott sei dank)...
In der Schweiz zB ist es komplett untersagt!
Aber das nachträgliche Deaktiveren wäre zwar eine Frechheit aber leider
möglich wenn sie beim Aufspielen drauf hinweisen Ich hoffe nicht das sie
sowas in ferner zukunft machen werdne...