Hallo dja,
es ist richtig das der Verkauf oder der Einbau eines Radarawrners nicht verboten ist, nur der Betrieb.
Allerdings ist es nach dem europäischen Wettbewerbsrecht nicht zulässig
mit solchen im Betrieb verbotenen Eigenschaften eines Produktes zu werben, deshalb hat Navigon auch die Werbung für den eingebauten Radarwarner aus der Produktbeschreibung rausgenommen und wird beim nächsten Update den eingebauten Radarwarner, wie bereits jetzt im Update für die ADAC Version deaktivieren.
Denn sonst wären alle Verträge über den Softwareerwerb sittenwidrig und könnten angefochten werden, d.h. Navigon müsste alle ausgelieferten MN6
unter Erstattung des vollen Kaufpreises zurücknehmen.
Im Prinzip sind alle Kaufverträge über Radarwarner sittenwidrig und damit
grundsätzlich nur schwebend wirksam, mit der Folge dass der Kaäufer jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Also alle solche Verträge sind in einer absolut dunkelen Grauzone.
Gruß
jarni