Hallo zusammen !
Kann mir jemand helfenbei der Radarwarner Einstellung.
Wie kann man sie aktualisieren oder neue abspeichern ?
Danke Gruß
thomask23
Hallo zusammen !
Kann mir jemand helfenbei der Radarwarner Einstellung.
Wie kann man sie aktualisieren oder neue abspeichern ?
Danke Gruß
thomask23
ZitatOriginal von thomask23
Hallo zusammen !
Kann mir jemand helfenbei der Radarwarner Einstellung.
Wie kann man sie aktualisieren oder neue abspeichern ?
Danke Gruß
thomask23
Hi
Frage. meinst Du den internen Radarwarner von Navigon?
oder den POI Warner von Markus, navigating.de?
Ich meinte den internen von Navigon!
Kannst du mir da weiterhelfen
Gruß
@thomask23,
am Besten ist, wenn Du die Datei löscht, die Dinger sind verboten.
75 Euro Bußgeld und 4 Punkte, kann es dafür geben. Außerdem kann das Navi eingezogen werden.
Wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommst und der Polizist ist gut informiert hat aber "einen schlechten Tag", dann bist Du das Navi los.
Nach deutschen Recht, verstößt der Kaufvertrag zwar gegen die "Guten Sitten" und ist nichtig, weil es sich um den Verkauf eines verbotenen Gegenstanden handelt. Da Du aber beim Kauf davon gewußt hast, kannst Du ihn nicht rückgängig machen und Dein Geld zurückverlangen, auch kannst Du gegen den Verkäufer keinen Schadenersatz wegen des Einzuges des PDA geltend machen.
Viele Grüße
rowdy
Hallo,
es langt sogar das du dein PDA mit aufgespielten Navigon (oder anderer Navi Software) und Radarfunktion ausgeschaltet, aber betriebsfähigen Zustand, dabei hast. Allein der Zustand berrechtigt zur Einziehung des Gerätes. (Ist wie beim TV und der GEZ)
Schlechte Zeiten, streng genommen diskutieren wir hier über illegale Sachen (zumindest wenn der Radarwarner nicht gelöscht wurde).
OK !
Ist besser so !
Habe es gelöscht
Moin!
Kurze Frage: Um welche Dateien handelt es sich dabei genau?
MfG,
Lutz
ZitatOriginal von lbh77
Moin!
Kurze Frage: Um welche Dateien handelt es sich dabei genau?
MfG,
Lutz
Hallo,
dannn hier mal die Verzeichnisstruktur und der Dateiname bei einer Standardinstallation. (Der erste Verzeichnisname ist geräteabhängig)
Im Verzeichnis
\SD-Karte\MN6\POI\PoiWarner
die Datei
PoiWarner.ovm
löschen.
Dadurch werden nur die "Blitzerwarner" gelöscht, die anderen PoI's (z.B. Tankstellen) bleiben erhalten.
Viele Grüße
rowdy
Dankeschön! ![]()
Hallo,
erstens: die Antworten sind am Thema vorbei ...
zweitens: hoffentlich habt ihr eure schon gelöscht ...
![]()
zur Frage: die von Naigon lassen sich nicht ändern, ergänzen oder falsche löschen. Gilt übrigen für alle POIs.
Mit dem Patch auf die Version 6.1 wurden diese breits aktuallisiert, aber auch nur so geht es derzeit ... durch Navigon
Sendi
Und immer wieder die unverbesserlichen Panikmacher.
Es wird weder kontrolliert noch eingezogen - was soll das also? ![]()
was kann man denn in diesem menü machen? da steht u.a. deinstallieren.
das ist doch dauerhaft entfernen,oder? ![]()
ZitatOriginal von HSVMichi
Und immer wieder die unverbesserlichen Panikmacher.
Es wird weder kontrolliert noch eingezogen - was soll das also?
Hallo Michael,
es hat ja auch keiner behauptet, dass wirklich kontrolliert wird, sondern nur die Rechtslage erläutert.
Es kommt niemand daran vorbei, das Verbot ist eindeutig
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (StVO)
1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Ist ja schön, wenn bisher nicht kontrolliert wurde, aber:
Alleine die Tatsache, dass seit Millionen von Jahren die Sonne aufgeht, beweist nicht, dass sie auch morgen wieder aufgeht.
Viele Grüße
rowdy
ZitatAlles anzeigenOriginal von rowdy
Es kommt niemand daran vorbei, das Verbot ist eindeutig
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (StVO)
1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Viele Grüße
rowdy
gibt es schon präzedenzfälle (gerichtsurteile)?
der 1b hört sich an, als wenn das gerät überwiegend dazu geeignet sein muss bzw. überwiegend dafür eingesetzt wird. ![]()
ZitatOriginal von Flohauge
gibt es schon präzedenzfälle (gerichtsurteile)?
Nein
![]()
nur Räuberpistolen ![]()