Liest denn hier keiner Focus?!?

  • @ fermoll: auf deine Frage hier meine Antwort.


    Den POI Warner von Markus kannst Du überall benutzen.
    Die passenden PoI`s bekommst Du auf der 2ten voreingestellten Adresse im POIWarner.


    In der Srollleiste findest Du oben: pocketnavigation.de
    in der Spalte 2: POIhandler.com


    vlG bab

    ;) bab

  • Zitat

    Den POI Warner von Markus kannst Du überall benutzen.


    ... sowohl legal, als auch illegal. :gap :gap :gap

  • Hallo zusammen.


    Ich habe mit großem Interesse dieses Board verfolgt und meinen "Senf" dazu gegeben. Nun, ich bin kein Rechtsverdreher, und mir ist es auch völlig egal ob das Ding nun verboten ist oder nicht (immer in Bezug auf die Warnung vor Blitzern). Ich hatte schonmal die Ansagen geändert ( leider klingt aber meine Stimme nicht so schön wie die nette Frauenstimme im Orginal :) ). Ich hatte sie so geändert, dass die Ansage "Achtung, überprüfen Sie Ihre Geschwindigkeit" lautete und wenn ich zu schnell fuhr hieß es: "Achtung, Geschwindigkeitsüberschreitung". Das ist dann garantiert nicht mehr verboten (oder was sagt ser Jura-Student dazu?).


    Nun habe ich wieder die alte Ansage eingestellt, gefällt mir besser :)


    Grüße, Achim

  • Hi all,


    kann mir mal jemand den Unterschied zwischen einem Beifahrer, der mich mit einem Stadtplan vor Blitzern warnt (z.B. mit dem Berliner Autofahreratlas) und einem PDA mit POI-Warner erklären? Juristisch.


    Diese Stadtpläne kann ich doch auch überall legal kaufen und nutzen.


    Wenn ich dann angehalten werde und die Polizei sieht den Stadplan auf dem Schoß des Beifahrers, wird dieser dann auch eingezogen? Wenn ja, lasse ich demnächst meinen Chef die Blitzer vorlesen. :]


    Andreas

  • Zitat

    Original von Dali
    kann mir mal jemand den Unterschied zwischen einem Beifahrer, der mich mit einem Stadtplan vor Blitzern warnt (z.B. mit dem Berliner Autofahreratlas) und einem PDA mit POI-Warner erklären? Juristisch.


    Wenn ich dann angehalten werde und die Polizei sieht den Stadplan auf dem Schoß des Beifahrers, wird dieser dann auch eingezogen? Wenn ja, lasse ich demnächst meinen Chef die Blitzer vorlesen.


    LOL! :D


    Naja, also der Beifahrer ist im Gegensatz zum PDA ja eben gerade
    a) kein technisches Gerät,
    b) das dazu bestimmt ist, wirksame Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu verhindern.


    Menschlichen Beifahrern kann man, so sie bzgl. StVO, PersBefördergsG etc. ordnungsgemäß "transportiert" werden, die Mitfahrt nicht verbieten. Ebensowenig das Äußern von warnenden Sätzen wie "oh guck mal, eine Radarfalle!" gegenüber dem Fahrer. Solche Regelungen wären unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte, wie zB das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I, 1 I GG oder auch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG.


    Obwohl ich schon Beifahrer hatte, die durchaus verboten gehört hätten ;)


    Nun, und was die Untersagung von Radarwarnern anbelangt, so handelt es sich da eben um sozusagen weniger erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigungen (bezüglich Eigentum, Persönlichkeitsrecht, etc), die gemessen am verfolgten Ziel des Gesetzgebers, nämlich durch verkerserzieherische Maßnahmen einen gefahrlosen Verkehrsablauf zu gewährleisten, verhältnismäßig sind.


    Hach ja, aber man kann über sowas natürlich ohne weiteres ganze Aufsätze schreiben.


    Viel zu viele irgendwie... :dead

  • Zitat

    Original von Dali
    Hi all,


    kann mir mal jemand den Unterschied zwischen einem Beifahrer, der mich mit einem Stadtplan vor Blitzern warnt (z.B. mit dem Berliner Autofahreratlas) und einem PDA mit POI-Warner erklären? Juristisch.


    Kannst Du mal ein Blatt Deines "Berliner Autofahreratlas" scannen und hier reinstellen? X(


    Habe so eine Karte in Papierform noch nie kennengelernt...

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Moin
    nachdem mein Gespräch mit der Pol die Zweifel einiger immer noch nicht beseitigt hat, versuche ich es mal anders.


    Was sehen die Polizisten denn wenn Sie bei einer Kontrolle ins Auto schauen?
    Ein Navigationssystem und eine Gps Antenne.
    (Ist nach Gesetz ja aucch nicht verboten)
    Ach der grüne Punkt da? Ja der ist als Bestätigung dazu das ich GPS Empfang habe.
    (Ich muß mich nach deutschem Recht ja nicht selber belasten)


    Anderes Beispiel
    Sie fahren hinterher
    Mann kann ja fast nicht sehen wer im Auto sitzt und dann will jemand erkennen das da was auf dem Bildschirm war, und das bei Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstand.


    Bleibt noch die Methode Laser mit anschliesender Kontrolle. Der Anhaltepunkt ist immer etwas hinter dem Messpunkt. Also ist das Geschwindigkeitssymbol auch schon wieder weg vom Schirm und die neue Kartensituation wird dargestellt.
    Ansonsten zu verfahren wie bei der Kontrolle oben



    Schöne Grüße
    Uwe

    Schönen Gruß
    Uwe

  • Matok25: Du scheinst sehr blauäugig durchs Leben zu gehen!


    Vielleicht liest Du Dir a) mal das Gestz und b) mal einen Erfahrungsbericht aus Frankreich (hier auf dem Board - gescheitert an Sprachproblemen) durch).


    Durch den völlig überflüssigen Bericht im TV weiss man heute, dass ein Pocket-PC dazu in der Lage ist!


    Und jetzt kommt wieder der Punkt "Bemessensspielraum" - ein PPC allgemein ist nach Gesetz in der Lage, auf Blitzer hinzuweisen (das neue Gesetz verbietet selbst das), und nun musst Du abwarten, wie die Polizei reagiert.


    Ich verstehe Deinen Satz "nachdem mein Gespräch mit der Pol die Zweifel einiger immer noch nicht beseitigt hat" nicht ganz... ?(

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Moin Michi
    Jouh scheint wohl so!


    Nach langer, sehr langer Diskussion kann man aus jeder Mücke einen Elephanten machen.


    Aber warum sollte der PPC nicht erlaubt sein und die Karte dann doch??
    Schönen Gruß
    Uwe

    Schönen Gruß
    Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von Matok25 ()


  • Gute Frage! :) Aber ich denke, die Karte betrachtet man im Gegensatz zu einem PPC nicht als "technisches Gerät"....



    Verstehe diese Unterscheidung nach Einsicht in Deine Karte zwar auch nicht mehr, aber Gesetz ist Gesetz :-D) :-D) : drink : drink

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • ...nun, sprecht das Gesetz mal gaaaaaaaanz langsam!


    ...ein technisches Gerät (ist der PPC) das dazu bestimmt ist (ist der PPC nicht!) .....


    In erster Linie ist er dazu bestimmt ein PPC zu sein.


    Naja, jeder hat seine Meinung, jeder legt das so aus wie er es versteht und der ein oder andere guckt dumm aus der Wäsche wenn das Ding dann eingezogen wird...


    Was soll´s ich nehme zum Navigieren meinen alten PPC, wenn die den dann einziehen dürften auch die 6 Monate bis zum neuen Freischalten von TomTom vergangen sein, wenn nicht, ich hab ja noch meinen ganz alten, da ist doch TomTom auch noch drauf... :gap


    Grüß, Achim

    Einmal editiert, zuletzt von Achim221170 ()


  • Nö, das könnte eine neue Maßnahme zur kostengünstigen Beschaffung von (relativ) aktuellem EDV-Equipment sein.


    Denn für die o.g. Anwendung braucht´s schon recht aktuelle Technik. Wenn man nun die Besitzer derselben "anstiftet", etwas zu tun, was die Beschlagnahmung der Gerätschaften rechtmäßig macht...