Liest denn hier keiner Focus?!?

  • Sorry, wenn ich, nachdem sich hier schon alle so schön einig geworden waren, nochmal in diesem Thread poste. ;)


    Ich persönlich hätte, mit dem Add-On (softreset) zum Add-On (poi-warner) ausgestattet, ein wesentlich besseres Gefühl als ohne. Ich hoffe, Lucius findet bald die Zeit, sein Programm an die neuen Dateinamen anzupassen.


    Was mir in dem gesamten Thread gefehlt hat (Verzeihung, sollte ich etwas überlesen haben): Ist eigentlich schon jemals irgendwer vor oder nach dem Fokus-Bericht von einem Sherrif auf seinen Navi-PDA angesprochen worden?


    Jens

  • Zitat

    Original von JensB
    Was mir in dem gesamten Thread gefehlt hat (Verzeihung, sollte ich etwas überlesen haben): Ist eigentlich schon jemals irgendwer vor oder nach dem Fokus-Bericht von einem Sherrif auf seinen Navi-PDA angesprochen worden?


    Einmal bin ich auf Testfahrt Festeinbau, PDA und Laptop in eine Kontrolle gekommen, da waren sie mit dem Führerschein zufrieden und wollten mich bei meiner Arbeit nicht behindern, ein anderes mal habe ich elrlebt wie ein Polizist ganz neidisch an meiner Scheibe geklebt hatte und meinte sowas hätten sie auch gerne dienstlichm aber da fehlt das Geld...


    Garry

  • Irgendwie ist es beruhigend, dass ich bei diesem Thread weit weg im Urlaub war. :D

  • Moin Leutz
    möchte diesen Thread noch einmal aufnehmen.


    Ich habe heute ein langes Gespräch mit der Polizei in Celle geführt.


    Fazit dieses Gespräches ist. Eine Navigationssoftware oder auch zusatzsoftware die mir die Geschwindigkeitskontrollen vorher anzeigt ohne die Signale der eingesetzten Behörde zu empfangen ist KEIN Radarwarner sondern nur ein Hinweisgerät. Im Bereich der Polizeiwache Celle kann dieses Gerät ohne Probleme betrieben werden. Da der Poiwarner nicht auswerten kann ob das Gerät aktiviert ist oder nicht. Erlaubt ist es aber nur wenn das Gerät ausschlieslich GPS Signale empfängt.


    Der Poi Warner ist identisch mit einer Karte wo die festen Blitzer eingetragen sind, oder auch mit selbstgemachten Listen. Es ist auch irrelevant von welcher Stelle die Daten kommen, ob selber erfasst oder aus dem Internet oder aus der Tageszeitung oder aus dem Radio oder aus dem Falk Blitzer Atlas
    Ich denke damit sollten alle (Un)klarheiten beseitigt sein.
    Schöne Grüße
    Uwe



    P.s. Habe die Sterne auf seiner Schulter nicht gezählt. Aber er hat mir auf alle Fragen kompetent und sachlich auskunft gegeben. Der Name des Polizeibeamten ist mir bekannt, so daß ich mich auf Ihn berufen werde falls mal ein Musterschüler auf dumme gedanken kommen sollte.

    Schönen Gruß
    Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von Matok25 ()

  • Hallo Mato25:


    Danke ! ;)


    Leider ist mir hier im Forum nichts bekannt, wo man einzelne Beiträge werten kann.


    Ich würde hierfür gerne 2 mal die Max. Anzahl geben, ;)



    vlG bab

    ;) bab

  • Matok25


    Eine wichtige Information und ein schönes Beispiel polizeilicher Vernunft!


    Die Argumentation liegt etwa auf der Linie dessen, was hier im Forum von den Verfechtern des gesunden Menschenverstandes gut fundiert beigetragen wurde.


    Eine Schlussfolgerung darf man daraus ziehen. Es gibt (zumindest in Niedersachsen) derzeit keine Ausführungsbestimmungen zum §21, Abs.1 STVO, die den PDA einbeziehen. Und damit das so bleibt, rate ich:


    bloß nicht daran rühren!


    bab
    vlG aus Berlin nach Bonn!



    Gruß
    artur

  • Zitat

    Original von arthur
    @Es gibt (zumindest in Niedersachsen) derzeit keine Ausführungsbestimmungen zum §21, Abs.1 STVO, die den PDA einbeziehen.


    Ich weiss zwar nicht, was der von Dir zitierte Paragraph beinhaltet - alleine das Gesetz letzten Jahres ( so wie ich es interpretiere zu meinen Ungunsten) reicht für eine Beschlagnahmung des PDAs aus!


    Wie gesagt: nach meiner Interpretation!

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Hallo Michi,


    ich schaue mich bereits ziemlich müde hier noch mal um und stolpere über Deine Antwort.


    Wir sind völlig einer Meinung. Wir meinen dasselbe Gesetz und ziehen dieselben Schlüsse daraus.


    Allerdings, die Beamten handeln nach Ausführungsvorschriften, in denen ihnen minutiös vorgekaut wird, wie sie ein Gesetz handhaben sollen. Und wenn das, was Matok25 schildert, auf die niedersächsische Polizei zutrifft, dann gibt es offenbar zur Zeit im Land Niedersachsen keine für uns nachteiligen Vorschriften, nach denen die Polizei handelt.


    Kann sich jeden Tag ändern. Aber bis dahin gut für uns. Und nochmal: bloß nicht dran rühren.


    Daß nicht jemand dort mal ins Gesetzbuch guckt.


    Gruß
    artur

  • Hallo,


    es gibt aber leider bei der Polizei immer mal wieder Heißsporne, die erst handeln und dann denken. :( Deswegen ist es wirklich besser, wenn alle Welt das Thema nicht so hoch kocht.


    Ich selber benutze die Blitzer Overlays nicht, aber das wissen die Beamten dann leider nicht. Und diskutieren lieben sie schon gar nicht. :-D)


    Weiss jemand etwas über die Anwendungsvorschriften in anderen Bundesländern?


    MfG


    Mottek

  • also ich als jura-student durfte diesen thread mit großem interesse verfolgen! ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht und bin zu der erkenntnis gekommen, daß der gesetzgeber mit der neufassung des gesetzes den umfang der regelung deutlich erweitern wolle - und wie es scheint sind auch unsere geräte davon betroffen (mich schliesse ich dabei nur halb ein, weil ich auf mein 2110+bmn noch 2 wochen warten muss :evil: )


    ich füge hier mal einen ausschnitt eines kommentars zu dieser neuregelung ein der licht ins dunkel bringen wird:


    "Nach dem Inhalt des neuen Abs. 1b des § 23 StVO betrifft das Verbot nicht nur Radarwarngeräte, sondern alle technischen Geräte, die dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Der Satz 2 der neuen Bestimmung, der beispielhaft vor allem Radarwarn- und Laserstörgeräte nennt, enthält insoweit keine Einschränkung, sondern soll lediglich der Verdeutlichung und dem Verständnis des Normbefehls dienen
    10. Unter die Verbotsnorm fallen nur solche Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dabei ist es unerheblich, ob sie diesen Zweck auch tatsächlich erfüllen können. Der Verordnungsgeber hat bewusst diese Formulierung gewählt, um die Polizei und die Behörden nicht mit dem Nachweis zu überfordern, dass das Gerät wirklich zu den verbotenen Zwecken geeignet ist
    11. Umgekehrt folgt aus dieser Formulierung, dass Geräte, die zwar zur Warnung oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen geeignet sind, ohne aber dazu bestimmt zu sein, nicht dem Verbot unterliegen. Anderenfalls fielen z.B. selbst Autoradios unter die Verbotsnorm, weil sie im Hinblick auf die von einigen Sendern ausgestrahlten Hinweise auf Verkehrsüberwachungen, insbesondere auf Geschwindigkeitskontrollen mit genauer Ortsangabe, jedenfalls geeignet sind, diese Maßnahmen anzuzeigen. Allerdings genügt es für das Verbot des § 23 Ib StVO, wenn bei einem Gerät, das verschiedene Funktionen erfüllt, eine dieser Funktionen speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient. Das gilt etwa auch für die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät12. Praktische Bedeutung wird die Verbotsvorschrift vor allem für Radarwarngeräte und sog. Gegenblitzanlagen gewinnen."


    die einzige möglichkeit sich dieser regelung zu "entziehen" ist es demnach festzustellen, daß ein pda nicht dafür bestimmt ist vor blitzern zu warnen!
    vor dem hintergrund dieses kommentars (quelle: NJW 2002 Heft 17 rdnr: 1237) wird sich das allerdings schwierig gestalten....rechtsprechung zu diesem thema gibt es noch keine wirkliche! es bleibt also abzuwarten, wie die verschiedenen gerichte den sachverhalt einordnen werden.


    hoffe damit ein wenig weitergeholfen zu haben...
    grüße
    hhciddy


    PS: wenn weitere fragen bestehen, mache ich mich gerne für euch schlau...

  • Ich habe von der genauen Auslegung von Gesetzestexten keine Ahnung.
    Ich bezweifle aber das in nächster Zeit irgendein Polizist sich einen Navi-PPC genauer ansehen wird...dienstlich;)


    Ich bin mir aber sicher das es besonders gut ankommt, wenn man gerade mit der Kelle rechts ran gewunken wurde ..z.B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, der Polizist gerade in den Füherschein schaut....und meine nette Stimme im PPC das letzte mal sagt: "Gleich erreichen sie einen Überwachungspunkt"
    :gap
    In solch einer Erklärungsnot möchte ich nicht stecken, dem Schupo erklären zu müssen was der Unterschied zwischen einem aktiven Radarsensor ist und dem Poi-Warner.

  • vollkommen richtig! drauf ankommen lassen würde ich es auf jeden fall nicht - auch wenn man -vielleicht- vor gericht einigermaßen gute karten haben würde ! das beste wird wahrscheinlich sein diesem netten und durchaus praktischen feature ;D nicht mehr so waaahnsinnig viel beachtung zu schenken, sondern vielmehr, wie bereits oben erwähnt, dem sprichwort zu folgen: der kenner genießt und schweigt.... :]
    in diesem sinne.....
    gruß hhciddy

  • Obwohl....dies gilt jetzt nur für die Leutchen die den PoiW im PPC und nicht auf einer Speicherkarte haben:


    1. Falls der PPC beschlagnamt werden sollte dauert es ja eh eine Weile bis das Verfahren überhaupt anläuft.
    Ich nehme nicht an das die Polizei/das Gericht die PPCs regelmäßig laden.
    Man kann also die Hoffnung hegen das zu dem Zeitpunkt wenn jemand die Software überprüfen will der Speicher leer ist wegen akutem Saft-Mangels.
    2.Ein Hardreset vor Übergabe des PPC wäre natürlich sicherer :D


    3. Benutzt überhaupt irgendwer kein Passwort? :) Mein PPC verlangt nach Ausschalten sofort den Pin. Ohne geht nichts und man kann ja nicht gezwungen werden diesen herauszugeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Irrläufer ()




  • Das ist der beste Beitrag zu diesem Thema!



    Erloeser



    (der jetzt wieder ruhig schläft und auf die Doofheit der Pop! Stolizei" vertraut)

  • Meine Erfahrung mit Polizei:


    Tatort: Mautstelle in der Nähe von Narbonne. Am Terminal nebenan Polizeifahrzeug. Bekommen Stielaugen, als sie meinen PDA am Schwanenhals sehen. Holen mich rechts raus. Meine Frau ganz nervös: " Was hast Du denn jetzt wieder angestellt?"


    Erste Frage: Sprechen Sie Französisch? Der Frager war allerdings ganz stolz, seine Deutschkenntnisse anbringen zu können (Waren recht gut). Frage : Ist das ein Radarwarner?
    Auf meine Antwort:Ist ein Navigationssystem, erlahmt das Interesse nicht ganz. Ich muß das Prinzip - Gott sei Dank nicht auf Französisch - erklären. Mit einem freundlichen Bon Jour verabschieden sich die Herren . Vom Poi Warner hatten sie schon gar nichts gehört. Gibt es den überhaupt für Frankreich?