@ arthur
95% agree
nur die Argumentation mit dem Beifahrer wird wohl so nicht funktionieren, weil auch wenn der Beifahrer den PDA in der Tasche hat wird er trotzdem vom Fahrer in seinem Auto mitgeführt (unabhängig von den Besitzverhältnissen)
Achim 221170
Das mit den anderen Zeichen und dem anderen Ansagen wird vor Gericht nicht funktionieren, weil Richter immer versuchen die Absicht die hinter einer bestimmten Handlung steht zu ergründen, und wenn die Absicht das Warnen vor Radarstandpunkten war (und das findet ein Gutachter recht schnell raus) dann ist es egal was der PDA sagt und anzeigt
Das traurige an der ganzen Sache ist, das durch die Berichte im Fokus und in anderen Medien, die Benutzer welche lediglich ein Navigationssystem und keinen Radarwarner wollen alle in die Ecke der Raser gedrängt werden. Und spätestens wenn die Polizei zum ersten mal PDA's zur Untersuchung beschlagnahmt (da glaube ich zwar nicht dran, aber wer weiß?) dann wird das Heulen und Zähneklappern groß sein.
alles IMHO, will niemanden auf den Schlips treten
P.S. ich habe keinen POI Warner
P.P.S ich bin auch schon geblitzt worden, aber seltsamerweise war ich an den Stellen auch zu schnell
Gruß sigii