ZitatOriginal von Meik
Also nach Deutschem Recht ist der Hersteller verflichtet das Gerät auf der Verpackung wahrheitsgemäß zu beschreiben und darauf steht inkl. Osteuropa. Da steht aber nichts von Teilweise oder so was. Es braucht auch kein Käufer sich Tagelang hinzusetzen und sich in allen möglichen Medien über seit Wunschgerät zu informieren! ER MUSS SICH AUF DIE BESCHREIBUNG DER VERPACKUNG bzw. der Verkäufer VERLASSEN KÖNNEN. Zum Glück ist der Gesetzgeber doch wohl einsichtiger wie einige Forumsmitglieder hier, denn eine falsche Produktbeschreibung auf der Verpackung muß der HÄNDLER zurücknehmen!
Ich habe hier im Forum bemerkt das es wohl einige Mitglieder gibt die absolut keine Kritik an Hersteller vertragen können. Frage: Werdet ihr von denen Bezahlt? Denn es sind fast immer die gleichen die sofort andere angreifen wenn Kritik geübt wird.
Dann mach dich mal mit deutschem Recht vertraut. Der Artikel ist wahrheitsgemäß beschrieben. Dein beschriebenes deutsches Recht schreibt vor, dass nicht gelogen oder ein falscher Artikel beschrieben werden darf. Gelogen wurde nicht, das Kartenmaterial ist vorhanden.
Übrigens es steht auch drauf, dass die Transe Strom benötigt. Das man diesen bezahlen muss ist nicht vermerkt.
Du versuchst einen Schuldigen zu finden, um dein Informationsdefizit zu entschuldigen.
Noch was, an kochendem Wasser kann man sich verbrennen.