ZitatOriginal von Maxe 2
Das mit den Keygenaratoren kenne ich nicht.
Ist es damit tatsächlich möglich den MN5 freizuschalten, ohne bei Navigon einen Freischaltcode zu holen ??
Und was sagt das Gesetz dazu ?
Statt "ich habe" hätte ich deutlicher schreiben sollen:
"Ich hätte keine Probleme damit einen Keygenerator zu nutzen um meine legal erworbene Software zu nutzen ohne eine teure Hotline anzurufen".
Diese Aussage bezog sich nicht konkret auf MN5 und schon gar nicht auf meine aktuelle Version. Da ich meinen PPC vor MN5 gewechselt habe, genügt mir der erste Freischaltungscode vollkommen.
Es gibt kein Gesetz oder Verbot ein Originalprogramm mit einem anderen als dem mitgelieferten Code freizuschalten (solange man nur die bezahlten Funktionen freischaltet).
Es wäre aber durchaus möglich, dass es irgendwann dazu mal ein Urteil geben könnte, dass diese Praxis verbietet. Bisher ist mir aber keines bekannt (und ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass eine Firma einen ehrlichen Käufer deshalb verklagt - obwohl er das Programm ja nur so einsetzt, wie es gedacht und bezahlt ist).
Ulli