Landgericht Lüneburg wertet GPS-Überwachung als Straftat

  • GPS ist eine Positionsbestimmung, die auf Basis des Empfangs von Satellitendaten basiert. Da wird, außer von den Satelliten und ggf. Sendern zur Empfangsverbesserung nichts gesendet. Schon gar nicht von einem Gerät zur Aufzeichnung von Bewegungen. Allenfalls gibt es eine Verbindung über das Handynetz. Das ist aber dann immer noch kein GPS-Sender. In einem solchen Forum mit diesem Themenspektrum kann man etwas mehr Sachkenntnis erwarten.


    Gruß Abstandhalter

  • GPS ist eine Positionsbestimmung, die auf Basis des Empfangs von Satellitendaten basiert. Da wird, außer von den Satelliten und ggf. Sendern zur Empfangsverbesserung nichts gesendet. Schon gar nicht von einem Gerät zur Aufzeichnung von Bewegungen. Allenfalls gibt es eine Verbindung über das Handynetz. Das ist aber dann immer noch kein GPS-Sender. In einem solchen Forum mit diesem Themenspektrum kann man etwas mehr Sachkenntnis erwarten.

    Bedingt hast Du recht, aber eigentlich wiederum nicht :D
    Warum? Ganz einfach:
    Also zunächst mal geht es bei einem Auszug einer Urteilsveröffentlichung nicht darum, Bezeichnungen so abzuändern, dass sie auf das Medium passt, bei dem man sie liest (z.B. hier dieses Forum), sondern den Tatsachen entsprechend wiederzugeben, wie sie beschlossen wurden!


    Daher kannst Du den Rüffel mit der Unkenntnis den Lüneburger Richtern weiterleiten und nicht den Forum hier.
    Ich mecker auch hin und wieder, wenn die "Blödsinn" schreiben oder machen, aber hier gibt es keinen Grund.


    Zum anderen und wichtigeren Teil:
    Hast Du ein Bild von dem Teil gesehen?
    Steht irgendwo in dem Urteil oder Gutachten, dass es sich um eine reine GPS-Maus gehandelt hat, was Du mutmaßlich hier aus Deiner Sicht (kein Datenversand) vermutest?


    Es gibt sehr wohl GPS-Sender, auch wenn dies zugegebenermaßen nicht immer die richtige Begrifflichkeit ist.
    Um nicht zu weit auszuholen, unterstelle ich mal, dass es auf einem ähnlichem System basiert wie, z.B. GPS-Systemen für Speditionsflotten oder ähnliches.
    Kann bei diesem Urteil Realtime sein, oder auch ein Mini-GPS-Empfänger (ja hier hast Du recht, der ABER) mit Datenversand des Stanortes, z.B. per SMS, z.B. alle paar Minuten/Stunden. (Wissen wir beide nicht, aber ist das für die Aussagekraft des Urteils maßgeblich?) Dann wird eben doch was von diesem GPS-Empfänger gesendet ;)


    Wenn Du hier Blödsinn unterstellst und selbst soviel Fachkenntnis hast, hätte ich von solchen Aussagen mehr Abstand erwartet und das ist nun echt nicht bös gemeint :thumbup:


    Wie dem auch sei, es geht hier nicht um einen Begriff eines Gerätes, sondern um den Schutz von Persönlichkeitsrechten und das ist vorbildlich umgesetzt worden, was nicht von jedem Urteil behauptet werden kann.
    Es wird nunmal nicht geduldet andere ohne Richterbeschluss zu überwachen.
    Mit welcher GPS-Detailbezeichnung ist hierbei unerheblich.
    Die genaue Urteilsbegründung habe ich mir noch nicht durchgelesen, aber ich bin mir sicher, dass dies in ähnlicher Ausprägung dort steht. Schliesslich ist es unzulässig jemand in den Bauch zu stechen, da ist es auch egal, ob das Messer groß oder klein ist, oder es ein anderer Gegenstand ist. Es braucht nicht zwei Urteile, dass man mit einem Messer keinen töten darf und nochmal ein anderes, dass es auch mit einer Schere nicht zulässig ist ;)


    An die Lüneburger Richter mein Kompliment!!!


    Möge der Schutz jedes Bürgers, gleichermaßen (zumindest bis zu einem richterlichen Beschluss) beibehalten werden...

    Einmal editiert, zuletzt von Christof3d ()

  • Auch der Vermieter meines letzten Wohnmobils (eine Firma) hat darauf hingewiesen, dass er die aktuellen Standorte seiner Fahrzeuge per GPS-Peilung jederzeit feststellen kann.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Auch der Vermieter meines letzten Wohnmobils (eine Firma) hat darauf hingewiesen, dass er die aktuellen Standorte seiner Fahrzeuge per GPS-Peilung jederzeit feststellen kann.

    Zwischen feststellen KÖNNEN und "durchgehend überwachen" oder "Bewegungsprofil erstellen" ist aber ein höllenweiter Unterschied!!!
    I.d.R. funktioniert dies über SMS-Abfrage. Dann erhält man den aktuellen Standort. Ob man dadurch "überwacht" wird, mag ich nicht beurteilen. Jedenfalls kann dadurch nicht nachvollzogen werden wann Du wo warst und ob Du über Autobahn oder Landstraße gefahren bist und wo angehalten wurde. Es ist ausschließlich die Abfrage des aktuellen Standorts, in dem sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der einzelnen Momentabfrage befindet! In das Thema will ich nicht einsteigen, weil es was anderes ist und keine Rückverfolgungsmöglichkeit bietet --> also andere Baustelle :D


    Wenn Du "gerissen" bist, kannst Du ja schriftlich anfragen, dass Du irgendwas für Dich wichtiges/wertvolles bei einer Parkplatzrast vergessen hast, Du Dich aber nicht erinnern kannst ob es die zweite oder dritte war und Du jemand dort kennst der es für Dich mitnehmen könnte. Du hast dort 2 Stunden bewegungslos gestanden.
    Sollte er Dir Deine Rastplätze schriftlich nennen können, oder angeben, dass alle Deine Fahrunterbrechungen z.B. unter 1 Stunden, oder immer über 4 Stunden waren, dann liegt es an Dir was Du weiter machst.
    (Auch in Wohnungsmietverträgen kann man vieles reinschreiben und es ist nicht zulässig. Dann gilt es auch nicht, anders ist es bei KFZ und anderen Verträgen ebenfalls nicht)


    Das was bis letzten Monat noch zweifelhaft war, ist jetzt wie Du siehst straffällig.
    Auch Deine Persönlichkeitsrechte sollten dem Staat höher wiegen als die eines Wohnmobilvermieters.
    Das ist meine ganz persönliche Ansicht. Ich würde es testen und dann zumindest darauf hinweisen oder bei der nächsten Miete die Kenntnis dieses Urteils im Mietvertrag bestätigen lassen. Sollte er sich weigern, gibt es auch Mitbewerber die sowas zu würdigen wissen und sich über neue zuverlässige Kunden freuen.


    Hier auch noch eine interessante Anmerkung:
    http://www.ferner-alsdorf.de/2…chtsanwalt/verkehrsrecht/


    Wer sich mit der Materie befassen will, um verstehen zu können was "Recht" bedeutet und sich nicht immer auf die "eigene Rechtsansicht" (welche leider und manchmal zum Glück falsch ist) nicht verlassen will, findet natürlich noch dutzend weitere Informationen im Netz...

  • Alle hochwertigen Leihwagen ( Porsche ,BMW Audi MB ect ) haben eine solche Überwachung an Board , sie können sogar still gelegt werden wenn sie sich bestimmten Landesgrenzen nähern . Ganz alter Hut ,die schützen damit ihr Eigentum vor Fahrten in nicht genemigte Länder .Welche das sind steht im Mietvertrag .....Da regt sich keiner drüber auf .



    Gruss

    iPhone 14 max Pro & iPad4 mit Jabra Motion Headset ,Hyndai I30N Performance mit Werksnavi und Karten von Navteq/Here und Verkehrsservice von TT,das beste aus zwei Welten

  • Man unterschreibt ja auch einen "Mietvertrag" mit dem man dann sicher auch der "Überwachung" zustimmt. Ich denke nicht, dass die überwachte Person in diesem Fall hier dazu ihr Einverständnis gegeben hat ;)


    Gruß,
    Benni

  • Man unterschreibt ja auch einen "Mietvertrag" mit dem man dann sicher auch der "Überwachung" zustimmt. Ich denke nicht, dass die überwachte Person in diesem Fall hier dazu ihr Einverständnis gegeben hat ;)


    Auf Wunsch eines Beitragsschreibers hier:
    Oberster Gerichtshof der USA urteilt gegen GPS-Überwachung ohne Gerichtsbeschluss
    wurde gewünscht, dass ich zu dem Thema hier "weiter diskutiere", daher füge ich gerne auch hier den Kommentar an, damit spätere Leser nicht eine fehlerhafte Auffassung mitnehmen aufgrund der zuvor geschriebenen Aussage.


    Es gibt nämlich keine Zustimmung der einer Personenüberwachung!
    Falls doch, bitte einen solchen Mietvertrag vorlegen. Ich übernehme gerne die Kosten dafür, wenn es einen solchen gibt, wo der Mieter die dauerhafte Überwachung zustimmt.
    Leider hat HSVMichi nicht, wie vorgeschlagen den Test gemacht, denn ich habe noch keinen Vermieter von Fahrzeugen gefunden, der eine dauerhafte Personenüberwachung des Fahrzeugführers bestätigen konnte.
    Es gibt nur eine Zustimmung der Positionsbestimmung (für begründete Ausnahmefälle) und nicht der Überwachung!!!
    Das ist ein riiiesiger Unterschied!!!


    So, nun hoffe ich dass alle zufrieden sind und wir nicht in Wortspiele verfallen müssen.
    Leider versteht der Gesetzgeber keine Wortspiele 8o


    Ist nunmal so wie es ist, kann nix ändern, ist nunmal so ^^

  • denn ich habe noch keinen Vermieter von Fahrzeugen gefunden, der eine dauerhafte Personenüberwachung des Fahrzeugführers bestätigen konnte


    Hallo


    Wohl kein Vermieter von Fahrzeugen wird das in seinen Mietvertrag rein schreiben; insofern ist Deine Bitte nur schwer umzusetzen bzw. müßig. Dass solche Systeme gerade in hochpreisigen Fahrzeugen eingebaut werden ist allerdings kein Geheimnis. Und wie im konkreten Fall welche Gesetze angewendet werden müssten, kann pauschal auch nicht gesagt werden.


    MfG

  • Personenüberwachung ist nun mal ein sehr strittiges Thema.


    Soweit ich noch ganz dunkel weiß, ist es nicht allg. gestattet z.B. seine Kinder, seine Frau (!) mirt solchen Geräten auszustatten sofern sie nicht - erwachsenePersonen - ausdrücklich zugestimmt haben. Und das wird ganz kritisch wenn man sein älteren Verwandten mit Alzheimer im Grunde genommen nur beschützen will.


    Und in Bezug auf Autos der gehobeneren Preisklaase ist es doch wohl so, dass ich solch eine Übeerwachung mitbestellen kann.


    (Auch beim iPhone kann man etwas vergleichbares aktivieren, o.K., das hat nur am Rande mit dem Thema des TS zu tun).