Kurioses beim Diebstahl eines Live Navis

  • Hier gab es eine große Diskussion üner den deutschen Rechststaat mit allen Vor- und Nachteilen.
    Und jetzt ist es die Aufforderung zu Einbruch und Diebstahl wenn man Dinge in einem verschlossenen Auto aufbewahrt???


    Zitat aus dem Polizeibericht: "Diebstahl unter erschwerten Umständen in/aus Kraftfahrzeugen von sonstigen Sachen § 243 StGB"


    Ich bin ja sehr gespannt was hier noch so an neuen Rechtsaffassungen auftaucht.


    Nun, nach Hinweisen, die immer wieder von polizeilichen Beratungsstellen gegeben werden, sollte man nichts von Wert im Auto aufbewahren, da dieses kein sicherer Aufbewahrungsort sei...


  • Also es ist in Deutschland wohl so, dass die Telekom die Verfolgung einer kriminelle Handlung unter dem Deckmantel des Datenschtzes behindert.


    Hallo


    Als Betroffener kann/darf man das so sehen... ;) ...wobei ich jetzt auch nicht wüßte, ob die Telekom die Daten auch ohne richterlichen Beschluss herausgeben darf und ob das Ganze dann zum Ziel führen würde. Ich sehe es allerdings eher so, dass man hier zwischen zwei Rechtsgütern abwägen muss: Datenschutz oder Dein Recht auf ungehinderte Strafverfolgung. Egal wie man sich entscheiden würde, es gibt eine Kröte zu schlucken. Da würde ich die kleinere Kröte wählen... und das wäre eher letzteres. Klar, das geht zu Deinen Lasten; aber den Datenschutz würde ich hier als das wichtigere Rechtsgut ansehen.


    Vergleiche zu schwereren Straftaten halte ich für müßig [diese hinken]... und die Rechtsstaatlichkeit sehe ich auch noch nicht in Gefahr.


    Hast Du schon bei der Hausratsversicherung angeklopft?


    MfG

  • Also dient der Datenschutz zu verschleiern, ob ich 700€ Steuernhinterzogen und bei ner Domina war, ob ich ein Raser bin, Unfallflucht begangen habe, Finanzamt wegen Km besch...habe, ob ich fremd gehe? Das ist Datenschutz?Und auch Demokratie? Was aber wäre, wenn der Autoknacker die Beute verkauft und von dem Geld Drogen für DEINE 14 jährige Tochter kauft? (ich will keinem umterstellen, das seine Kinder Drogen nehmen)


    Und außerdem kann man doch mit den Daten laut einer bekannten Navi Firma keine konkreten Aussagen machen?


    War nur mal so ein Gedanke. Auch wenn die Polizei RÄT, keine Wertsachen im PKW zu lassen, ist dieses meist schwer zu realisieren. Ich baue an meinem Haus die SAT-Schüssel nicht ab, nur das man nicht denkt, man könnte ja einen Fernseher klauen. Wer kein schlechtes Gewissen hat, kann doch nichts gegen die Freigabe SEINER Daten haben. Und wenns in dem Fall die Telekom nicht macht, es gab doch in den letzten Jahren genug Fälle, die beweisen, wie mit unseren Daten umgegangen wird.


    MfG Bessy11

    Einmal editiert, zuletzt von bessy11 ()

  • Was soll der ganze Schwachsinn, von wegen Datenschutz.
    Er will doch nicht an die Daten eines Dritten sondern an seine Eigenen. Ich muss doch wohl das Recht an meinen Daten haben und entscheiden dürfen wem ich sie zugänglich mache. Das wäre ja so , als wenn ich bei der SCHUFA eine Eigenauskunft beantrage ( oder in Flensburg / Punkte), und die teilen mir mit, Aufgrund des Datenschutzes dürfen sie diese Daten nicht herrausgeben. (nur mit Richterlichem Beschluss).
    Denk mal druf rum ^^


    Und noch was zum Thema Datenschutz: geh mal ins Rathaus und melde dich an (nach einem Umzug z.B.), du bist noch nicht richtig eingezogen, steht der GEZ-Mann vor der Tür. Wie kommt der wohl an die Daten.

  • Er will doch nicht an die Daten eines Dritten sondern an seine Eigenen.

    Nö,..er will ja nicht wissen, wo er selbst die letzten Monate unterwegs war sondern wo ein Dritter jetzt mit seinem Navi unterwegs ist.

    Gruß gs.arch

  • Außerdem sind es nicht seine Daten... Es sind interne Daten der Telekom, die ihn betreffen. Zumal der Vertragspartner der Telekom Navigon ist. Er hat die Navigonsimkarte nur nutzen dürfen.


    Also dient der Datenschutz zu verschleiern, ob ich 700€ Steuernhinterzogen und bei ner Domina war, ob ich ein Raser bin, Unfallflucht begangen habe, Finanzamt wegen Km besch...habe, ob ich fremd gehe? Das ist Datenschutz?Und auch Demokratie? Was aber wäre, wenn der Autoknacker die Beute verkauft und von dem Geld Drogen für DEINE 14 jährige Tochter kauft? (ich will keinem umterstellen, das seine Kinder Drogen nehmen)


    Was aber wäre, wenn dich jemand mit dem "Fremdgehen" (oder ist das Strafbar?) erpresst, du deine ganze Familie verlierst, jemand aufgrund der Daten weiss, das du nicht zuhause bist und deine Bude ausräumt...


    Man kann sicher hunderte Beispiele bringen...


    Aber ich kann auch übertreiben:


    Was du da "willst", ist der totale Überwachungsstaat. Wollen wir das? Und vor allem, muss das sein? Leben wir in einem derart unsicherem Land, wo an jeder Ecke der unausweichliche Tot lauert, so das alles und jeder in jeder Phase seines Lebens überwacht werden muss? Wenn deine Bewegungsdaten frei zugänglich wären, würde das bedeuten, das es keinen Datenschutz mehr gibt. Nicht fürs Konto, Telefon, Krdeitkartenrechnung, Surfverhalten, Fernsehsender... etc. MAn wüsste anhand der EC-Kartenabrechnung, welche Unterhose du an hast.



    Aber tut doch nicht immer so, als ob der Datenschutz verhindern würde, Täter zu ermitteln. Im Verdachtsfall kommt die Polizei mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses an die Daten.


    Es geht nur darum, das die Executive durch die Judikative überwacht wird. Einer der Grundfeiler unseres Rechtsstaates.


    Was habt ihr denn dagegen, das vorher ein Richter auf die Sache schaut?


    Franz

  • Aber tut doch nicht immer so, als ob der Datenschutz verhindern würde, Täter zu ermitteln. Im Verdachtsfall kommt die Polizei mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses an die Daten.


    Es geht nur darum, das die Executive durch die Judikative überwacht wird. Einer der Grundfeiler unseres Rechtsstaates.

    Genau das ist der Punkt. Mehr gibt es dazu m.E. nicht zu sagen. Wer außer der Judikative kann entscheiden ob es rechtens ist ein Verbrechen (Navi-Diebstahl) mit einem anderem Unrecht (Datenschutzverletzung) zu bekämpfen.
    Die Polizei etwa oder der Bestohlene oder wer???

  • Was soll der ganze Schwachsinn, von wegen Datenschutz.
    Er will doch nicht an die Daten eines Dritten sondern an seine Eigenen. Ich muss doch wohl das Recht an meinen Daten haben und entscheiden dürfen wem ich sie zugänglich mache.


    Genau hier liegt der Irrtum!
    Erst muss geklärt werden wem die Daten überhaupt gehören, wenn das Gerät nicht in seinem Besitz ist!!!


    Habe ich als Arbeitsgeber z.B. das Recht die Bewegungsdaten meiner Geschäftshandys auszuwerten, welches ich Mitarbeitern zur Nutzung überlassen habe? Sind doch meine Handys und "meine Daten"!
    Kann ich das auch während deren Krankheit tun?
    Ich habe doch ein berechtigtes Interesse an der Genesung?
    Eventuell wurden mir aus dem Büro Sachen geklaut und nur diese Mitarbeiter haben Zugung.
    Warum soll ich nicht schnell prüfen können, ob die während der Krankheit so tollpatschig waren und sogar mit dem Geschäftshandy (was sie immer dabei haben sollten) kurz dort waren?
    Die Antwort ist auch hier klar, trotzdem zwei mal nein und das ist gut so!


    Jeder Bürger soll die gleiche Rechte haben in einem Rechtsstaat. Ich bin froh dass durch das Urteil von Lüneburg für unser aller Schutz dieses gefährliche Überwachungsmittel weiter eingedämmt wird und nur in ganz wenigen begründeten Fällen aufgrund eines richterlichen Beschlusses möglich ist - ohne Ausnahmen!!!


    Ich bin mir auch sicher, dass kein Richter Straftaten erleichtern oder gar legalisieren wollte.
    Das ist ohnehin das einfallslosteste und am wenigsten haltbare Argument was Leute immer vorbringen.
    Keiner und wirklich kein einziger ist dafür hier Straftätern freie Bahn zu geben oder gar Krimenelle Straftaten nicht zu verfolgen. Wie gesagt: In ganz wenigen begründeten Fällen, werden ja "Persönlichkeitsrechte" unserer gleichberechtigten, aber nunmal straffällig gewordenen Mitbürgern ausgehebelt, wenn ich das so formulieren darf...


    Und das jetzt ein Navidieb mit dem Geld Drogen kauft und dann Töchter ansteckt ist ja filmreif.
    (Als Richter würde ich jedenfalls keinen Freibrief zur Aushebelung des höchsten Gutes geben)
    Auch hier ein Beispiel wenn gerade jemand eins parat hast ;)
    Passieren kann immer was, sag mir wo Du 100% sicher bist?
    Und Du bist der Meinung durch GPS-Ortung aus "Spaß" weil jemand einen Schaden hat der nicht mal bewiesen ist, würde der Naviklau gegen Null gehen? Oder wie soll man das interpretieren?


    Wenn das durchgehen würde, glaub mir. Es wäre fatal für Land und Bürger !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Christof3d ()

  • @Christof3d,dein Kommentar:Ist wie bei einem Hubschraubereinsatz. Könnte man die Krankenwägen abschaffen, weil alles im wahrsten Sinne des Wortes tödlich enden kann und generell ein paar Hundert Piloten ausbilden und Hubschrauber anschaffen. Krankenwägen sollten nur im Notfall fahren. Was wäre das für ein Blödsinn? Das wäre der Gegensatz, wenn man wirklich jedes Handy und jedes verfolgbare Navi verfolgen wollte. Diese Situationen kommen auch viele tauend mal in D vor !!!


    Also nochmal und das ich meine berechtigte Meinung die ich vertreten darf:
    Für Kleinkrams braucht man das nicht. Wo wäre die Grenze wenn Du Dein Apple verlierst.
    Wäre es dann nicht gerecht bei jedem Handy erstmal zu Orten und mit der Polizei hinzufahren?


    Ich meine mal,Deine Beispiele sind doch nun wirklich hohl.Und wenn ich mein Motorola verliere suche ich es am PC über Motoblur. Aber zurück zum Thema. Wenn Dir Dein Chef ein Handy gibt, brauchst du es in Deinder Freizeit nicht mitnehmen. Wenn er Dich wärend der Arbeit orten würde hättest Du bestimmt kein schlechtes Gewissen, wenn dem nicht so ist, hoffe ich nur das Dein Chef nicht mitliest. In vielen LKW sind TT-Geräte verbaut, wo der Chef bzw. Disponent sieht wo ich bin. Mich störts nicht, im Gegenteil, wenn ich im Stau stehe glaubt er mir sogar das ich im Stau stehe.


    Nächster Punkt. Glaubst Du etwa das ein Krimineller der Diebesware verkauft von dem Gewinn Ü- Eier kauft? Ist also doch nicht so abwegig mit Drogen oder? Ich weiß zwar nicht von welchem Stern du kommst aber...


    @ all: Nun zum Kern. Es geht doch darum, warum die Daten eines Kriminellen geschützt werden sollen. Die Daten,in diesenm Fall eigentlich die Daten eines Geschädigten, der seine Zustimmung zur Freigabe der Daten gegeben hat, dürfen nicht rausgegeben werden um einen Kriminellen zu Schützen. Warum soll ein Krimineller geschützt werden und dem Betroffenen wird unterstellt das er Fahrlässig gehandelt hat.


    Und das Bsp. mit dem Fremdgehen, es gibt auch Eheberater und Scheidungsrichter, also wers nötig hat. Wer Fremd geht ist ein Schw...n, wer sich erwischen läßt ist ein dummes Schw..n. Oder er läßt sein Handy zuhause,kann man ja vergessen haben :whistling: . Ist also auch kein Grund den Datenschutz etwas vernünftiger anzuwenden.


    MfG Bessy11

  • Nur gut, dass es nicht nach dem Rechtsempfinden einzelner Leute geht, sondern dass der Richter nach Prüfung des Einzelfalls die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten geben muss.


    @ Franz :thumbup:


  • @ all: Nun zum Kern. Es geht doch darum, warum die Daten eines Kriminellen geschützt werden sollen. Die Daten,in diesenm Fall eigentlich die Daten eines Geschädigten, der seine Zustimmung zur Freigabe der Daten gegeben hat, dürfen nicht rausgegeben werden um einen Kriminellen zu Schützen.


    Hallo


    Kann man so nicht sagen... nach einer richterlichen Entscheidung könnten die Daten ja auch frei gegeben werden. Ich pers. halte diese Hürde für o.k. Zum einen können so ggf. konkurrierende Interessen abgewogen [z.B. Datenschutz contra Aufdeckung einer Straftat] und unlautere Interessen abgeschlagen werden.


    MfG

  • Auch wenn kleine Straftaten Straften bleiben, die Masse ist leider für die Polizei nicht zu bewältigen und das ist in allen westlichen Ländern so.
    Es wird zu solchen Delikten eine Akte erstellt und es erfolgt ein Abgleich auf eventuelle örtliche oder vom Tatmuster/verlauf bestehende Übereinstimmungen.
    Danach wird, wie bei allen, gewichtet. Gibt es halt Verdichtungen wird intensiver verfolgt, um die Quelle zum versiegen zu bringen.
    Passiert an dem Ort weiter nichts, verschwindet die Akte dann nach einer gewissen Zeit im Aktenschrank und eine gezielte Verfolgung wird eingestellt.


    Und eine Rückverfolgung der Navidaten ist leider für den Einzelfall zu aufwendig.

    psr (Peter)


    2005 start mit Navigon. Ab 2014 Garmin Navis. Seit 2023 nur noch Routenplanung mit PC / iPad mit MyRouteApp und der App MRANext zum Routen per iPhone/CarPlay. Zum A-B Routen auch mal Google oder Apple. Datenverbrauch ist mit Offlinekarten und Wegfall Roamingkosten bei den heutigen Tarifen kein Argument gegen die Navigation mit Smartphone und passender „App“. Auch die Aufschläge außerhalb der EU sind moderat.

    Das Garmin DS 76 ist nun, im Dez. 24, auch Geschichte und verkauft.

  • Kleine Fragen am Rande dieser Themen:


    Da ich die Live-Geräte nicht kenne:
    Könnte man mit den Geräten, bei entsprechender Software, auch "normale" Internet-Seiten aufrufen?
    Oder ist die Sim-Karte ausschliesslich für die Navigations-Daten freigegeben?


    Wenn man andere Seiten aufrufen könnte, wäre es dann nicht machbar, Programme wie Glopus etc im Hintergrund laufen zu lassen und die aktuelle Position an die eigene Homepage zu senden?
    Dann könnte man im Falle eines Diebstahls selber sehen, wo das Gerät zuletzt genutzt wurde oder gerade genutzt wird und dann die Polizei mit den aktuellen Daten darüber informieren.
    Damit könnte man dann die Probleme mit Datenherausgabe etc vermindern.


    Ob dieses vorgehen jetzt wie die GPS-Überwachung von fremden gilt (siehe Fall Lüneburg), oder als überwachung von gestohlenen Eigentum (was ja immer noch dem Besitzer gehört) müsste dann im Fall des Falles geklärt werden.


    Diese Methode würde aber die Umwege über Gericht, RA, Staatsanwalt etc verkürzen und ein wiederfinden beschleunigen.
    Man müsste dann nur noch sicherstellen, das dieses Zusatzprogramm (Glopus etc) bei einem Hardware-Reset und anderer Speicherkarte wieder installiert wird... (das ist z.B. bei einigen Windows Smartphones möglich...)


    Gruß


    Marc

    Systemfehler 4711:
    (A) Abbrechen, (W) Wiederholen, (K) Kaffeetrinken: _

    Einmal editiert, zuletzt von MarcS ()