Kurioses beim Diebstahl eines Live Navis

  • was ist denn hier für eine Aufregung. 8)
    Fakt: Wenn einem die Handtasche entrissen wird, kann man den Dieb anhand der GPS oder anderer Daten nicht nachverfolgen. Punkt!


    Böse Firma Navigon? Böse Polizei? böse Datenschützer? Böse Welt?

    ;) bab


  • Es wird alles verharmlost. Diese Diskussion hatten wir hier schon mal.


    Es geht IMHO nicht darum, das hier ein Einbruchsdiebstahl verharmlost wird. Jedenfalls sehe ich das in meinen Beiträgen nicht. Auch geht es IMHO nicht darum, das Kleinkriminelle in Ruhe gelassen werden sollen. Es geht darum, welche Mittel zu dessen Verfolgung angemessen sind. Und in dieser Diskussion hier geht es darum, ob ein Provider ohne richterlichen Beschluss Bewegungsdaten an einen Dritten herausgeben darf.


    Und da bin ich eben der Meinung, das der Datenschutz ein recht hohes Gut ist, das nicht mal eben so auf polizeiliche Anfrage hin verletzt werden sollte.


    Freiheit, Demokratie usw. haben aber ihren Preis. Einer davon ist es, das nicht wie in einer Diktatur auf alle Rechte der Bürger geschi..en wird, um Gesetze durchzudrücken. Wenn in diesem Fall der zu zahlende Preis eben ist, das ein Navi nicht aufgefunden wird, weil man sonst den Datenschutz (also Bürgerrechte) in die Tonne tritt, dann muss man ihn eben auch mal zahlen.


    Das sage ich nicht, weil ich einen Diebstahl verharmlosen will, sondern weil der Preis zu dessen Auffindung aus meiner Sicht einfach unangemessen hoch wäre.


    Es ist doch immer das gleiche. Der Dieb/Verbrecher/Betrüger/Terrorist usw. ist gegenüber dem Staat oder seinen Opfern immer im Vorteil, weil er sich halt nicht an die Gesetze hält. Das kann aber im Umkehrschluss nicht bedeuten, das der Staat/Opfer sich dann auch nicht an Gesetze halten müssen, damit man eben jene Verbrecher erwischt. Denn dann begehen ja im Zweifel sowohl Staat als auch Verbrecher die gleichen Vergehen. Und welche Ordnung soll dann noch beschützt werden?


    Für ne Hausdurchsuchung ist auch ein richterlicher Beschluss erforderlich. Oder soll das auch der Polizei überlassen werden? Was ist, wenn die Polizei die Telefone eines ganzen Dorfes abhören will, um den Dieb zu fassen? Alles eine Frage der Persönlichkeitsrechte. Und ich bin froh, das da immer ein Richter zwischen steht, der nochmal abwägt.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • labatuga,ich gebe Dir ja teilweise Recht, aber nenne mir bitte die Grenze. Wie definierst du Kleinkriminalität? Rechnest Du wie in diesem Fall nur das Navi oder den gesammten Schaden (eventl. Schaden am Auto, Rennerei, Wiederbeschaffung, Ausfall usw.) In dem Fall war es ein Navi, am PKW scheint ja kein Schaden zu sein. Ich habe einige Jahre Abschleppwagen gefahren. Wenn ein Kleinkrimineller dein Auto für eine Spritztour braucht, und die Hütte anschließend aus jugs Plattmacht, ist ja auch nur Kleinkriminalität. Hast Du auch mal an den Autobesitzer gedacht? Und in diesem Fall ist vielen Betroffenen die Demokratie sch.... egal. Versetz Dich mal in die Lage. Und Demokratie, naja, hab ich mir als Ossi eigentlich etwas anders vorgestellt. Wenn ich mich nicht irrre fanden hier im Forum einige Leute den Datenverkauf von TT gut, wo ist da die Grenze. Ich meine es sollen ja keine pers. Daten gewesen sein. Aber wen es noch nicht betroffen hat, daß sein Auto mal aufgebrochen, verwüstet, oder gestohlen wurde hat halt leicht reden. :wacko:


    MfG Bessy11

  • labatuga,ich gebe Dir ja teilweise Recht, aber nenne mir bitte die Grenze.


    Muss er nicht, kann er auch nicht - denn genau dazu gibt es den richterlichen Beschluss. Im übrigen sehe ich das auch so wie Franz ...


    Gruß Frank

    "Das Leben ist ziemlich schnell vorbei. Wenn man nicht ab und zu stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen." Ferris Bueller

  • Nochmal, es geht doch nicht darum, das dieser Kriminelle nicht verfolgt wird. Wenn aber die Polizei den Zugriff auf persönliche Daten haben will, dann soll sie das doch bitte nicht nach gutdünken machen dürfen. (wie es zum Beispiel im Osten üblich war)


    Deshalb finde ich es gut, das die Polizei mindestens das Einverständnis der "unabhängigen" Justiz einfordern muss. Damit ist idR. sichergestellt, das sie es ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Regeln machen.


    Was ist denn daran nun so schlimm?


    Und stell dir mal vor, sie düften das nach eigenem Ermessen machen?


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Manche, die sich hier künstlich aufregen, sollten sich einmal mit den Begriffen Bagatelldelikt, Vergehen und Verbrechen auseinandersetzen.

    Gruß gs.arch

  • 1. Das Auto war verschlossen. Wo ist da die Einladung bzw. Aufforderung einen Diebstahl zu begehen.
    2. Für eine Privatperson sin 700 € (Gerät + Softwareupdate auf Premium + Live -dienste für 2 Jahre) keine Bagatelle.
    3. Datenschutz greift hier überhaupt nicht, da ICH, die Person um deren Daten es sich handel der Polize ja eine schriftlicher Einverständniserklärung gegeben habe.
    4. Die Polizei von diesen Möglichkeiten begeistert ist, und damit evtl. auch einen Seriendiebstahl und damit evtl. ein bandenmäßiges Vorgehen aufklären könnte.
    5. Die Telekom am Telefon dem Polizeibeamten gegenüber bestätigt hat, dass die Bewegungsdaten dauerhaft gespeichert sind und auch weiterhin werden


    Und letztendlich
    6. Es nicht die Aufgabe der Telekom ist nicht schützenswerte Daten (wegen meiner Einverständniserklärung) einer Strafverfolgungsbehörde vorzuenthalten.
    7. Das Ganze hat nun mit den Vorgehensweisen in einem Teil dieser Republik vor 1989 aber auch gar nichts zu tun, oder haben die damals Betroffenen einen Wisch unterschrieben dass es Ihnen recht ist dass ihre Daten an die Polizei gehen???


    Wenn ich das machen würde, hätte ich eine Anzeige wegen Behinderung der polizeilichen Ermittlingsmassnahmen am Hals.


    Es geht mir hier auch nicht darum jetzt irgend etwas an diesem Verfahren noch zu beeinflussen, aber
    es bleibt interessant, dass die Daten anscheinend nach aussage des Mitarbeiters dauerhaft gespeichert werden.
    Und selbst die Polizei dieses Verhalten nicht verstehen kann.


    Ich bin jédenfalls auf das Ergebnis der Staatsanwaltschaft sowie evtl. des gerichtes gespannt.


  • 3. Datenschutz greift hier überhaupt nicht, da ICH, die Person um deren Daten es sich handel der Polize ja eine schriftlicher Einverständniserklärung gegeben habe.


    Aber es ist eine nicht auf dich registrierte SIM-Karte. Wenn es so einfach wäre, könnte ja jeder behaupten, das er mit dem Navi gefahren ist und es seine Daten sind.



    4. Die Polizei von diesen Möglichkeiten begeistert ist, und damit evtl. auch einen Seriendiebstahl und damit evtl. ein bandenmäßiges Vorgehen aufklären könnte.


    Das will ich glauben. Deshalb gibt es ja die Möglichkeit für die Polizei per richterlichen Beschluss an diese Daten zu gelangen.



    6. Es nicht die Aufgabe der Telekom ist nicht schützenswerte Daten (wegen meiner Einverständniserklärung) einer Strafverfolgungsbehörde vorzuenthalten.


    Erstmal hat du ja dankenswerter Weise festgestellt, das es schützenswerte Daten sind. Aber leider sind diese (Bewegungs-) Daten einer Simkarte zugeordnet, die IMHO von Navigon registriert wurde. Ob das nun wirklich deine Daten sind, muss ja auch erstmal belegt werden. Zumindest per Kaufbeleg und Bestätigung von Navigon. Das da also eine dem Kaufbeleg zuordenbare Simkarte existiert.


    Und da es eben schützenswerte Daten sind und damit die Polizei oder irgendwelche Ehefrauen garnicht erst in Versuchung geraten, mit solchen Nachweisketten irgendwas rauszufinden, muss da eben ein richterlicher Beschluss her.


    Das Du, die Gesellschaft und der Staat Interesse an der Aufklärung solcher Vergehen haben, daran besteht doch überhaupt kein Zweifel.


    Und wenn mal die Steuerfahndung den Verdacht hat, das du ca. 700,-€ an Steuern unterschlagen hast, dann erwartest du sicherlich auch, das vor dem ziehen deiner Kontodaten, dem Abhören deines Telefones oder der Überwachung deiner Bewegungsdaten ein richterlicher Beschluss steht, der abwägt, ob es Verhältnismäßig ist, das nun ca. 20 Beamte wissen, das du monatlich zu einer Domina gehst und ihr 500,-€ in den Rachen wirfst. Das dann in der späteren, öffentlichen Verhandlung auch ausgewertet wird. (natürlich nur ein fiktives Beispiel)


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Ob das nun wirklich deine Daten sind, muss ja auch erstmal belegt werden. Zumindest per Kaufbeleg und Bestätigung von Navigon. Das da also eine dem Kaufbeleg zuordenbare Simkarte existiert.


    Diese Tatsache, dass es sich um Mein gerät und um meine SIM Karte handelt wurde der Polizei bereits auf Grund meiner Kundennummer bei Navigon von deren Rechtsabteilung bestätigt.


    dann erwartest du sicherlich auch, das vor dem ziehen deiner Kontodaten, dem Abhören deines Telefones oder der Überwachung deiner Bewegungsdaten ein richterlicher Beschluss steht, der abwägt, ob es Verhältnismäßig ist, das nun ca. 20 Beamte wissen, das du monatlich zu einer Domina gehst und ihr 500,-€ in den Rachen wirfst. Das dann in der späteren, öffentlichen Verhandlung auch ausgewertet wird. (natürlich nur ein fiktives Beispiel)


    Sag ml ist es wirklich so schwer zu begreifen, dass es einen Unterschied macht, ob die Polizei ohne mein Wissen und Einverständnis Daten von mir erhält um sie gegen mich zu verwenden??
    Oder aber so wie in diesem Fall mit meinem Einverständnis diese Daten erhällt um sie in meinem Sinne einzusetzen?


    In Flesburg darf auch nicht jeder deine Daten einsehen, aber du hast ein Recht auf Selbstaukunft.


    Ich sollte nicht an deine Kontodaten ran kommen, aber du darfst dir doch deine Kontoauszüge ziehen.


    Oder sagt dir deine Bank dass sie aus Datenschutzgründen dir nicht sagen dürfen wie viel Geld du auf deinem Konto hast??????

  • Man wurzl, es geht doch um Demokratie und Datenschutz, mußt du doch verstehen :) . Wenn das noch nicht mal die Polizei versteht, wer dann? Ich hoffe und wünsche Dir, daß Du Dein Navi zurück bekommst. Aber die Chance wird wohl immer kleiner. Schade.


    MfG Bessy11


  • Diese Tatsache, dass es sich um Mein gerät und um meine SIM Karte handelt wurde der Polizei bereits auf Grund meiner Kundennummer bei Navigon von deren Rechtsabteilung bestätigt.


    Du willst es aber auch nicht verstehen, oder? Wer will denn feststellen, das der Nachweiss erbracht ist? Die Telekom? Du? Die Polizei? Es gibt Regeln dafür, und die ist numal, das die Polizei (und nicht du!) diese Daten erst dann erhält, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Also der Richter dies feststellt.


    Außerdem betrifft es evt. nicht nur deine Daten. Inzwischen kann es auch die Daten des Diebes, eines Hehlers, oder eines unbekümmerten EBay-Käufers betreffen.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Mich auch, aber darum geht es ja nicht.


    Auch wenn es manchmal schwer verständlich ist, aber ich finde es gut, das man auch als Verdächtiger Rechte hat. Denn ein Täter ist es erst, wenn dies ein Gericht festgestellt hat.


    Da wären wir dann wieder bei dem Thema, das ein Rechtsstaat viele Vorteile, aber eben auch Nachteile hat. Wir können uns das nur leider, oder eher zum Glück, nicht nach persönlicher Lage zurechtlegen.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."