Hier gab es eine große Diskussion üner den deutschen Rechststaat mit allen Vor- und Nachteilen.
Und jetzt ist es die Aufforderung zu Einbruch und Diebstahl wenn man Dinge in einem verschlossenen Auto aufbewahrt???
Zitat aus dem Polizeibericht: "Diebstahl unter erschwerten Umständen in/aus Kraftfahrzeugen von sonstigen Sachen § 243 StGB"
Ich bin ja sehr gespannt was hier noch so an neuen Rechtsaffassungen auftaucht.
Nun, nach Hinweisen, die immer wieder von polizeilichen Beratungsstellen gegeben werden, sollte man nichts von Wert im Auto aufbewahren, da dieses kein sicherer Aufbewahrungsort sei...