Servus Michi,
um noch einmal auf dein Anfangsproblem zurückzukommen: Hast du irgendwo eine schriftliche Artikelbeschreibung, wo ganz klar definiert ist, dass ein Signalton nach Ende ertönt? Falls ja: Auf Grund des geänderten Produkthaftungsgesetzes muss sich der Verkäufer ganz klar auch Fehler des Herstellers, auch fehlerhafte Artikelbeschreibungen etc., zurechnen lassen. Dein Anspruchspartner in diesem Fall ist ganz klar der Verkäufer und nicht der Hersteller. Insofern ist der Verweis an den Hersteller zwar bequem für den Verkäufer, jedoch falsch.
Gruß Frank