Kauf eines Elektrogeräts mit fehlenden Eigenschaften

  • Mich würde mal interessieren, wie ihr damit umgehen würdet. Folgender Fall:


    unser Kondensationstrockner hat mehr oder weniger den Geist aufgegeben, und so haben wir uns online nach einem neuen Trockner umgeschaut. Mehrere Kriterien sollten erfüllt werden; eines davon war ein Signalton bei Programmende. Denn da ein Trockner ständig die Restlaufzeit "verbessert" (aus ursprünglich 150 Minuten können schon mal 50 Minuten Gesamtlaufzeit werden) und so ein Trockner nach Ablauf des Programms weiterhin die Trommel in Betrieb hält, damit die Wäsche nicht knittert und somit unnötig Strom verbraucht, sollte der neue Trockner genau wie der alte einen Signalton bei Programmende absetzen.


    Bei einem Versandhaus ( so was in der Art wie Quelle, um den Namen nicht zu nennen :D ) wurden wir fündig. Der Trockner wurde per Spedition geliefert, was natürlich zusätzliche Transportkosten verursacht. Gleich nach dem ersten Trockenvorgang vermissten wir diesen in der Artikelbeschreibung aufgeführten Signalton. Also Bedienungsanleitung raus, und: tatsächlich: kein Signalton beschrieben.


    Ich schrieb das Versandhaus an, und die nannten mir eine (kostenpflichtige) Rufnummer des Herstellers, wo ich selber anrufen sollte.


    Meines Erachtens war das doch schon falsch, oder? ?( Ist nicht der Verkäufer in den ersten Monaten mein Ansprechpartner, auch wenn die Maschine mit 60 Monaten Herstellergarantie verkauft wurde? ?(


    Naja, ich dort angerufen und erfahren, dass dieses Modell über keinen Signalton verfügt.


    Ich also wieder das Versandhaus angeschrieben und das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft reklamiert. Mein Vorschlag: Tausch der Maschine gegen ein anderes Modell (ohne nochmals irgendwelche Transportkosten übernehmen zu wollen) oder eine Gutschrift in irgendeiner Höhe auf mein Kundenkonto, falls ich die Maschine mit dieser fehlenden Eigenschaft behalte.


    Heute bekam ich die Antwort: in der Bedienungsanleitung stünde nichts von einem Signalton, und das "Missverständnis" mit der Artikelbeschreibung täte ihnen leid und würde sofort korrigiert werden.


    Wie würdet Ihr die Sache nun anpacken? ?(

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Wenn Dich das extrem stört und Du noch in der 2-Wochenfrist liegst, würde ich es zurückschicken, imho darf Dich das keinen Cent kosten.


    Wenn das nicht zutrifft bin ich überfragt inwieweit Du einen Rechtsanspruch auf Wandlung/Rückgabe/Preisreduzierung hast, wenn es sich um einen Irrtum in der Beschreibung handelt.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Hallo


    Sicherlich nicht ganz einfach... hast Du es schriftlich, dass diese Funktion enthalten ist. Ob man sich auf eine Artikelbeschreibung verlassen kann...??? Meist steht doch im Kleingedruckten, dass genau diese fehlerhaft sein können.


    Ein Recht auf Rücknahme/Tausch gibt es - soweit ich weiß - nicht. Ist immer Kulanz. Es sei denn, solch eine Rücknahme wird zugesichert. Dafür wäre aber in der Tat der Händler zuständig.


    Drauf anlegen würde ich es nicht... ganz sicherlich zurück schreiben, dass dies der letzte Einkauf bei dem Laden war und ich die Erfahrung weiter geben werde.


    Einfach per Spedition zurück schicken würde ich auch nicht... wenn die sich weigern das anzunehmen, hast Du ggf. erst einmal das Prob und die Rechnung und kannst den Trockner u.U. auch noch abholen, der bis dahin irgendwo auf dem Hof steht.


    Wir haben letztes Jahr ein Gefrierschrank so gekauft... allerdings zuvor im MM "ausbaldowert". Da übernimmt auch nicht der Händler den Service, sondern der Hersteller. Zum Glück... ähnlich bei der Waschmaschine... da übernimmt auch der Hersteller den Service.


    MfG

  • Meiner Meinung nach muss die Artikelbeschreibung richtig sein, denn es preist die Eigenschaften des Gerätes, wie eine Kartonhülle an.
    Ich muss hier ja zunächst kaufen, um dann den "Karton" zu öffnen und um dann festzustellen: "Ach doch nicht..."


    Ungeachtet dessen, wenn Du noch innerhalb der 14 tägigen gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabefrist bist, umschicken.


    Und falls nun einer auf den Gedanken kommen würde, dass Du das Gerät zu viel "benutzt" hast.... Du hast es ausprobiert, nur so konntest Du ja feststellen, dass die für Dich wichtige, angepriesene Eigenschaft fehlt.


    (Im übrigen finde ich den Signalton auch wichtig!)




    (Anm.: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung, schließlich bin ich ja nur Inschenör und kein RA)

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.


  • Hallo obk,
    im Versandhandel kann die Ware binnen 14 Tage ab einem Verkaufswert von 40 Euro auf Kosten des Händler zurück gegeben werden. Begründung ist nicht erforderlich.
    Einziger Hacken: Das Gerät darf nur soweit geprüft werden, wie es in einem Ladengeschäft möglich ist.


    Ich würde den Händler ansprechen und die Abholung des Gerätes verlangen.
    MfG
    rth


  • Einziger Hacken: Das Gerät darf nur soweit geprüft werden, wie es in einem Ladengeschäft möglich ist.


    Hallo


    Jau... nur wenn ich's oben richtig verstanden habe, wurde das Ding schon genutzt [wenn auch nur einmal]. Wie gesagt... ich wäre da unsicher, ob das noch greift. Originalverpackt und ungenutzt könnte man's ggf. dem Händler vor die Tür stellen [lassen]. Sicherlich... das Fehlen solch einer Funktion bemerkt man bei der ersten Nutzung...


    Ich würde zumindest nichts unternehmen, was mich in Zugzwang bringen könnte... die Rücknahme müsste zuvor mit dem Händler geklärt werden. Aber wenn ich's richtig verstanden habe, winkt der schon [vorsichtig] ab...


    MfG


    P.S. Egal wie... auf jeden Fall mal - wenn's noch machbar ist - die Beschreibung sichern [und wenn's nur ein Screenshot ist].

  • Hallo Michi.


    Wenn Du einen Rechtsschutz hast, dort fragen. Oder bei einer Verbaucherberatung, das ist aber - so meine Erfahrung - ein wenig umständlich. Aber in HH könnte ja eine ansässig sein, Bude stürmen...

  • Er muss es umfassend ausprobieren können, dazu zählt bei diesem Gerät auch das normale benutzen.


    Siehe hierzu auch das jüngste Urteil bzgl. eines Wasserbettes. Ich glaub das war sogar vor dem BGH.


    Artikelbeschreibung beschreibt den Signalton, Gerät hat es nicht, was sich erst nach dem Ausprobieren rausstellte => Umtauschen!

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  • P.S. Egal wie... auf jeden Fall mal - wenn's noch machbar ist - die Beschreibung sichern [und wenn's nur ein Screenshot ist].


    Das wäre gut!

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  • Heute bekam ich die Antwort: in der Bedienungsanleitung stünde nichts von einem Signalton, und das "Missverständnis" mit der Artikelbeschreibung täte ihnen leid und würde sofort korrigiert werden.


    In diesem Fall dürfte ja klar sein, dass der Signalton in der Artikelbezeichnung stand. ;)

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Er muss es umfassend ausprobieren können, dazu zählt bei diesem Gerät auch das normale benutzen.


    Hallo


    War dort aber nicht auch von jener Faustregel die Rede, dass das Ausprobieren/Testen nur in der Form geschehen kann, wie es auch im Geschäft möglich ist? "Umfassend" ist so eine Sache...


    Aber ich glaube, das ist momentan nicht das Problem. Momentan würde es für mich darum gehen, ob ich mit meiner Einschätzung bei einer Weigerung des Händlers weitere Schritte unternehmen würde? Und ob solch eine fehlende Funktion ein gewisses Risiko rechtfertigen... wie gesagt... ich persönlich wäre bei solch einer Sachlage eher vorsichtig. Das Wissen, im Zweifel kein Risiko einzugehen ist u.U. mehr als Bargeld wert...


    MfG

  • Wobei ich bei dem Versandhändler nichts mehr kaufen würde, als Ersatz für Quelle, kann es ja eigentlich nur O... oder N......... sein.
    Wobei wir bei O... alleine darum nichts mehr kaufen, da er irgendwie ein komisches Warensortiment hat, was in unserer Generation 40+ und 50 (kleines +) nicht reinpasst (vor allem qualitätsmäßig), wobei wir nicht altbacken sind.

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  • Erst einmal vielen Dank für die großartigen Rückmeldungen. ^^


    Ich hatte - bevor ich dieses Posting schrieb - im Eifer des Gefechts schon die Email vom Vresandhaus beantwortet gehabt.


    Ich wies noch einmal auf die fehlerhafte Artikelbeschreibung hin, die nichts mit einem Missverständnis zu tun habe, und ich wies auch darauf hin, dass ich den Mangel in der Widerrufsfrist gemeldet habe. Meine ursprüngliche (erste) Mail enthielt die Frage, was dem Versandhaus lieber wäre: Umtausch des Geräts bei Kauf eines anderen Modells ohne Berechnung irgendwelcher Transportkosten oder Gutschrift eines Betrags (Transport- und Speditionskosten) auf mein Kundenkonto, wenn ich das Gerät trotz fehlenden Signaltons behalte. Da diese Frage nicht beantwortet wurde, habe ich sie noch einmal gestellt mit dem Hinweis, dass ich mich nach Weihnachten rechtlich beraten lassen werde, wie in diesem Fall sowohl der Verkäufer als auch ich uns zu verhalten haben.


    Ich schrieb auch, dass ich bei jedem anderen Händler vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hätte, ich mir aber als langjähriger Kunde des Versandhauses eine andere Lösung gewünscht hätte.


    Und ich habe natürlich ganz brav ein besinnliches Weihnachtsfest gewünscht, da sich meine "Wut" ja nicht auf die Support-Mitarbeiterin sondern aufs Versandhaus bezieht. :D



    Ach, da fällt mir noch was ein: dieses Versandhaus bietet u.a. gegen eine Zuzahlung von 15.- die Mitnahme des Altgerätes an. Diese Sonderleistung konnte ich bei der Online-Bestellung nicht auswählen, also habe ich anschließend dort - kostenpflichtig natürlich - angerufen. Man sagte mir, dass man das nicht bestellen könne, sondern dass es am Spediteur liegt, ob er das macht oder nicht. In 99% der Fälle würde er es tun, und ich solle 15.- bereit legen. Daraufhin sagte ich, dass ein "vielleicht" mir nichts nützt, da ich in der Wohnung keinen Platz für 2 Trockner habe. Man konnte mir aber keine Zusage machen.


    Also musste ich das Gerät sicherheitshalber selber entsorgen. Auch das stand zum Bestellzeitpunkt so nicht fest!


    Zum Glück gibt es ebay-kleinanzeigen.de, und so habe ich das Teil verschenkt und somit 15.- gespart. :D Geht wohl in der Großtatdt so kurzfristig besser als irgendwo auf dem Land.


    Meine Meinung: preislich sind diese Versandhäuser außer bei speziellen Angeboten wie bei meinem Trockner nicht mehr konkurrenzfähig. Und trotz Angebot hätte ich auch diesen Trockner günstiger bei anderen Online-Händlern bekommen, allerdings mit Lieferung Bordsteinkante (ich wohne im 3.Stock ohne Fahrstuhl).


    Und die 60 Monate Garantie sind auch kein Angebot des Versandhauses sondern gehören zu diesem "Jubiläums-Gerät" des Herstellers und werden von allen Anbietern angeboten. Frech dagegen das Versandhaus, das als Kaufoption zulässt, dass man für viel Geld eine Garantieverlängerung 'kauft', die in diesem Fall gar nicht greifen würde. :cursing:

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  • als Ersatz für Quelle, kann es ja eigentlich nur O... oder N......... sein.


    Genau, und wenn ich mecker, ist es??? :thumbup:


    Das Positive ist eben nur das Aufstellen und Anschließen am gewünschten Ort sowie die Mitnahme des Altgeräts. Das hat übrigens bei Quelle perfekt geklappt! Wir haben dort noch vor ein paar Jahren die komplette Einbauküche gekauft, und die haben wirklich so was von exakt gearbeitet - meine Achtung! Dass ich die Küche dort gekauft und habe aufbauen lassen, habe ich bis heute nicht bereut.


    Aber ansonsten - wie Du schon sagst - sind Versandhäuser wohl eher was für die internetlose Kataloggesellschaft. :D

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  • Vresandhaus


    Du hast Versandhaus falsch geschrieben. ;)


    Zurück zum Thema. Berichte bitte weiter, bin gespannt wie es weitergeht.



    Wie ist das eigentlich mit einem Kondentrockner? (wir haben einen Ablufttrockner, mit einem entsprechenden Loch in der Wand)
    Ich nehme an, dass das Wasser in einem Behälter gesammelt wird, den man dann einfach entleert. Wasserdampf tritt aber nicht aus irgendwelchen Ritzen des Gerätes?
    Wie ist es, wenn der Behälter voll ist? Ich vermute der Trockner schaltet dann ab.
    Wie häufig muss/soll man den Behälter entleeren?

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