Kauf eines Elektrogeräts mit fehlenden Eigenschaften

  • Kondentrockner?


    1. Rechtschreibung.
    2. Kondensiert wird mittels Kühlung per Leitungswasser, zumindest bei meinem Modell. Das Kondensat geht ins Abwasser.


    EDIT: Ich las gerade bei Wikipedia, dass andere Modelle auch per Luftkühlung arbeiten - mal mit Sammelbehälter und mal mit Abwasseranschluss.
    Sorry für meinen 'Schnellschuss'.

    Einmal editiert, zuletzt von TeeSteinchen ()

  • Hallo "Vierfuß",


    wenn man die Möglichkeit hat - Du hast doch ein Haus, wenn ich nicht irre - gibt es bei vielen (allen?) Kondenstrocknern die Möglichkeit, dass man den Ablaufschlauch nicht in den Behälter gehen lässt, sondern z.B. (wenn in einer Waschküche oder so, geht aber auch in anderen Situationen) in ein Waschbecken, Bodenablauf, evtl. Waschmaschinenablauf...

  • Also: unsere Trockner (alt und neu) trocknen wohl mit Luft - Wasser führe ich keines zu. :D


    Und das Wasser wird in einem Behälter gesammelt - der muss nach jedem Trockenvorgang geleert werden. Bei der alten Masachine musste man sich dazu noch bücken, bei der neuen ist der Behälter oben angebracht.


    Dampf und dergleichen tritt nirgends aus. :D


    Übrigens: wer noch die Trockner benutzt, die verlangen, dass man einen Schlauch aus dem Fenster hängt: da war letztes Jahr ein Bericht im Fernsehen, dass das dem Gemäuer gar nicht gut tut, und einige Vermieter verbieten das sogar.


    Bezüglich meiner Rechtschreibfehler: danke für den Hinweis. ^^ Obwohl ich noch mehrmals nacheditiert habe, ist doch wohl das Eine oder Andere untergegangen.


    Aber ich war gerade im Thread, wo es um (fehlendes?) TMC-Pro geht - Mann, da wird Dir aber schwindlig. :thumbup:

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Nö, da tritt nichts aus (falls Du jetzt dran dachtest den Raum gleichzeitig als finnische Dampfsauna zu nutzen :gab).



    Ich kippe den Wasserbehälter nach jeder Nutzung aus (der ist bei ner normalen Ladung geschleuderter Wäsche aber längst nicht voll- keine Ahnung ob er bei vollem Behälter abbricht- anzunehmen- ich probiers aber nicht aus ). Meiner hat nen Summer, den höre ich aber nicht, da das Teil im Keller steht :D

  • Hans-Jürgen, danke. ^^


    Aber die Verbraucherzentrale Hamburg sitzt schon seit Wochen ein anderes Anliegen von mir aus. Mit Erfolg, denn nun hat sich das Problem seitens des Stromanbieters geklärt. :D


    Folgender Hintergrund: wir übermitteln den Zählerstand immer im November. Wie alle Stromanbieter hat auch der meinige zum 1.Januar 2011 die Preise (saftig) erhöht. Saftig heißt: 12,06%/kWh. Dennoch liege ich dann mit 21,21 Cent/kWh relativ gut.


    Aber: es wurde uns mitgeteilt, dass wir zum 1.1.2011 den dann aktuellen Zählerstand nicht übermitteln müssen; der Verbrauch im alten Jahr (zum alten Preis) würde sich auf Grund des nächsten zu übermittelnden Zählerstands im November 2011 ergeben (vermutlich Jahresverbrauch geteilt durch 12).


    Damit war ich nicht einverstanden, denn wie bestimmt auch bei vielen anderen Familien leuchtet und blinkts bei uns zur Adventszeit an allen Ecken und Enden (innen und außen). :D :D Und diese Weihnachtsbeleuchtung sorgt dafür, dass wir im Dezember wesentlich mehr Strom verbrauchen als in all den anderen Monaten. Und den möchte ich auch gerne bezahlen, aber bitte zum alten Tarif. Wenn die den Dezember aus dem Jahresverbrauch heraus rechnen, dann zahle ich einen Teil meines Dezemberverbrauchs zum neuen Tarif.


    Wenn man sich mal überlegt, wie viel die damit unberechtigterweise verdienen!


    Naja, und da ich zunächst keine Antwort vom Energiekonzern bekam, habe ich die Verbraucherzentrale Hamburg angeschrieben. Von denen habe ich bis heute nichts mehr gehört, aber vom Energiekonzern: ich kann am 31.12.2010 meinen Zählerstand übermitteln. Ob es auch berücksichtigt wurde, erfahre ich dann nächstes Jahr, wenn ich die Abrechnung mit meinem Excel-Sheet vergleiche. ^^

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • 12,06%/kWh. Dennoch liege ich dann mit 21,21 Cent/kWh relativ gut.



    Uiiih, meiner hat zwar nur um 5,6% erhöht, wir liegen aber bei 24,06 Cent/kWh ;(

  • Uiiih, meiner hat zwar nur um 5,6% erhöht, wir liegen aber bei 24,06 Cent/kWh ;(


    Deswegen sag ich ja, dass ich hier immer noch den günstigsten Tarif habe, obwohl er in den Preisvergleichstabellen weiter hinten liegt. Aber wenn man nur rein die Kosten pro kWh und die monatliche Grundgebühr betrachtet, liege ich recht gut.


    Hmmm - von "gut" zu sprechen bei unserem 3-Personen-Hightech-Haushalt ist relativ; ich/wir verbrate(n) 7500 solcher Einheiten pro Jahr. :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Gilt nicht das 4wöchige Rücktrittsrecht bei Bestellung per Internet oder Telefon?
    Wenn ja, hättest Du etwas Zeit.


    Ob eine Gutschrift oder Umtausch müsste man überlegen, wie wichtig diese Eigenschaft ist.



    @ Vierfüßler:
    Funktionsweise Trockner:
    Beim Abluft-Trockner wird die Raumluft angesaugt, erhitzt, durch die Trommer mit der Wäsche geleitet und geht als feuchte Abluft durch den Schlauch raus.


    Beim Kondenstrockner gibt es 2 Luftwege:
    1. Ein Luftkreis ist ein (mehr oder weniger) geschlossener Luftkreis, in de Luft erwärmt wird, durch die Trommel mit der Wäsche geht, dann durch einen Filter (in der Tür), durch einen Kondensator (Entfeuchtung) und dann über einen Lüfter wieder zur Heizung und in die Trommel.
    2. Der zweite Luftkreis ist ein offener Kreis, in dem kühle Raumluft durch den Kondensator geleitet wird und wieder in den Raum zurück gelangt.


    Durch die Abkühlung des Kondensators kann die Feuchtigkeit aus dem 1. Luftkreis gesammelt werden. Das Wasser geht über eine Pumpe in einen Abwasser-Tank.
    Der Tank muß nach jeder Wäscheladung entleert werden (bis zu 2 Liter) und wenn der Tank voll ist, läuft der Trockner nicht mehr weiter.
    Der Filter muß auch nach jeder Ladung Wäsche entleert werden (eine handvoll Flusen).


    Wasserdampf gibt es beim Kondesntrockner nicht, man könnte ihn also problemlos in der Wohnung laufen lassen.


    Gruß


    Marc

    Systemfehler 4711:
    (A) Abbrechen, (W) Wiederholen, (K) Kaffeetrinken: _

  • Moin,


    Michi, ich würde den Vertrag fristgerecht widerrufen und die Abholung der Ware verlangen, färdsch.


    Zum "Ausprobieren":
    § 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (Stand Januar 2009)


    (2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
    Rechtsfolgen Widerruf


    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe (Stand Januar 2009)


    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    Da können die sich auf den Kopf stellen, Du bist im Recht. Sieh nur zu, dass sie Dich nicht so lange hängen lassen, bis die Widerrufsfrist vorbei ist! :)


    Grüße
    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

  • Müsste zur Wahrung der Frist nicht ein Formloses Schreiben (Einschreiben / Rückschein) mit dem Vertrags-Widerruf und Bitte um Abholung des Gerätes reichen?


    Wenn dann doch eine Einigung zustande kommt (Gutschrift) kann man den Widerruf für Nichtig erklären.
    So kommt der Händler auf jeden Fall nicht drum herum, etwas zu tun.

    Systemfehler 4711:
    (A) Abbrechen, (W) Wiederholen, (K) Kaffeetrinken: _

  • Ohne das Deutsche Recht zu kennen - aber die Deutschen haben ja von Österreich abgeschrieben (oder wars umgekehrt ?( )


    Nach Österreichischem Recht würde ich eine Mängelrüge machen und die Nachbesserung einfordern, da dir ja immerhin der Signalton angeboten, aber nicht geliefert. Jedenfalls hast du mit so einer Forderung gute Chance, dass du das nächstbessere Modell zum Preis vom jetzigem erhälst.


    Wenn du den Trockner einfach retourschickst, musst ja den vollen Preis für das nächstbessere Modell zahlen.


    Fazit:
    Retourschicken ist mit weniger Ärger verbunden.
    Beim Einklagen auf Nachbesserung hast gute Chancen ein besseres Gerät zum gleichen Preis zu erhalten :)

  • Hallo!


    Also wenn es dich wirklcih stört würde ich den Trockener zurückgeben wenn du noch in der 2 Wochenfrist bist.
    Einfach den Laden anschrieben und fragen wie das vonstatten gehen soll.


    Wegen deinem Stromverbrauch: 7500kwh mit 3 Leuten ist schon sportlich :D



    Was mich aber viel mehr interessiert: dein Excel Sheet mit dem du wohl deinen Verbrauch und/oder die Kosten überwachst/kontrollierst.
    Ich hab da auch was in der Richtung, aber das ist noch nicht der Weisheit letzter Schluß.


    Würdest du mir dein Excel-Sheet mal zuschicken?

  • Hey Michi, das ist ja mal eine interessante Sache! :D
    Lass mich bitte wissen wie es ausgeht.


    Hier wird einiges durcheinandergeworfen mit den Gesetzen, daher will ich Dir die für Dich interessanten Parts nachfolgend einstellen. Die kompletten Gesetztestexte kannst Du im BGB nachlesen :


    § 355
    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich,...


    § 356
    Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
    (1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
    1. im Verkaufsprospekt eine den Anforderungen des § 360 Abs. 2 entsprechende Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist und 2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte.
    (2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Im Übrigen sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht entsprechend anzuwenden. An die Stelle von § 360 Abs. 1 tritt § 360 Abs. 2.


    § 360
    Widerrufs- und Rückgabebelehrung
    (1) Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten:
    1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf, 2. einen Hinweis darauf, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann, 3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und 4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt.
    (2) Auf die Rückgabebelehrung ist Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Sie muss Folgendes enthalten:
    1. einen Hinweis auf das Recht zur Rückgabe, 2. einen Hinweis darauf, dass die Ausübung des Rückgaberechts keiner Begründung bedarf, 3. einen Hinweis darauf, dass das Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform innerhalb der Rückgabefrist ausgeübt werden kann, 4. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, an den die Rückgabe zu erfolgen hat oder gegenüber dem das Rücknahmeverlangen zu erklären ist, und 5. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Rückgabefrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Sache oder des Rücknahmeverlangens genügt.


    Sorry, dass ich hiermit "zumülle", aber wie immer geht es in einem Rechtsstaat nicht darum was man meint, vermutet, oder denkt, sondern was im Gesetz steht. Dieses sollte man immer wörtlich nehmen. Ganz wichtig auch Wörter wie "oder", "und", "kann", "muss" !!!
    Diese sind selten unbeabsichtigt drin, daher bitte immer im Hinterkopf halten.


    Zu Deinem Vorgang. Tja Michi, Deine Chancen sind in der Tat nicht schlecht. Als unverbindliche Hilfestellung, ohne dass meine Einschätzung von Belang ist, würde ich anhand der jedem Bürger aktuell zugänglichen Gesetze, Erfolgsaussichten sehen, WENN Du das Prospekt OHNE Beisein des Händlers (also z.B. im Internet) gesehen hast und die jeweils gekennzeichneten Gesetztespassagen erfüllt sind, bzw. erfüllende nicht erfüllt wurden, sowie die Einspruchsfrist nicht überschritten ist!


    Eine Beratung in einer Verbraucherstelle oder Anwalt wäre dennoch nicht schlecht.
    (Weitere Möglichkeit die mir gerade in den Sinn kommt: Stell Dich doch "dumm" und mach einen Vorschlag, dass man Dir das Erinnerungsmodul nachrüstet, da Dir die Maschine gefällt und Du davon ausgehst, dass Sie Dir die falsche Maschine angeliefert haben)


    Zum Thema Einschreiben auch hier meine "Dauerempfehlung":
    Ein Standardeinschreiben genügt, trotzdem zusätzlich ein Fax!
    Hintergrund: Der Erhalt sagt eben nur aus, dass "etwas" der Empfänger bekommen hat, mehr nicht. Wenn Du aber in dem Schreiben einen Vermerk, dass dies zusätzlich per Fax raus ist und im Fax ein Verweis auf das Einschreiben und die Sendebestätigung hast, wird sich jemand schwer rausreden, dass er nichts hat. (Ganz wichtig bei Kündigungsfristen)


    So, das reicht...in diesem Sinne: Es zählt nicht was jemand sagt oder denkt, sondern nur das was das Gesetz vorgibt und Dir das Gericht auf gleicher Grundlage "Recht" gibt :D


    Möge am Ende der Trocknung der Piep ertönen :rolleyes:


  • So, das reicht...in diesem Sinne: Es zählt nicht was jemand sagt oder denkt, sondern nur das was das Gesetz vorgibt und Dir das Gericht auf gleicher Grundlage "Recht" gibt :D


    Hallo


    Schön wäre es... aber erst einmal muss ein Betroffener selber abschätzen, ob er - nach z.B. einem ersten Briefwechsel mit der Darlegung seines Wunsches - weitere Schritte unternimmt und muss ein eventuelles Risiko - so gut er eben kann - abwägen. Sonst endet's so gar nicht gewünscht... in jede Richtung möglich. Und nicht umsonst gibst Du auch Deine pers. Einschätzung ab... 8) ...darüber hinaus und allgemein: Eigene Briefe [incl. Einschreiben mit Rückantwort] und Faxe kann man sich im Ernstfall sparen... meist Zeitverschwendung und nervenaufreibend.


    Sollte man so etwas dann doch strittig austragen wollen... sollte der erste Gang zum Anwalt gehen und eine "Erstberatung" vereinbart werden. Genau kann ich's nicht sagen... aber schon sind 150 Ocken fällig.


    MfG