hier gibt es die gelisteten möglichkeiten zum einspruch: http://www.heute.de/ZDFheute/i…15/0,3672,8099439,00.html
mfg rohoel.
hier gibt es die gelisteten möglichkeiten zum einspruch: http://www.heute.de/ZDFheute/i…15/0,3672,8099439,00.html
mfg rohoel.
Es gibt jetzt die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Widerspruch einzulegen.
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Falls jemand Widerspruch gegen Google Street Maps einlegt, der Nachbar auf dem Foto aber nicht möchte, dass sein Haus nicht gezeigt wird.
die welt ist verrückt!
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mfg rohoel.
https://streetview-deutschland.appspot.com/submission
der link zum abmelden!
was die alles wissen wollen!!
im weiteren verlauf der abfragen kommt dann noch der folgende hinweis:
ZitatHinweis: Street View wird zunächst in den Städten Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal gestartet. Sofern Sie ein Gebäude/Grundstück in einer dieser Städte unkenntlich machen lassen möchten, müssen Sie den Verifizierungscode bis zum 06.10.2010 auf der Webseite, deren Adresse die wir Ihnen per E-Mail zuschicken werden, eingeben. Für alle anderen Gebiete kann der Verifizierungscode bis zum 31.12.2010 eingegeben werden.
bedeutet: danach ist eine abmeldung für die anderen gebiete nicht mehr möglich??
mfg rohoel.
bedeutet: danach ist eine abmeldung für die anderen gebiete nicht mehr möglich??
mfg rohoel.
Du als Gegner solltest mehtr Nachrichten schauen. ![]()
Google geht erst online, wenn alle in der Frist abgegebenen Widersprüche bearbeitet sind. Aber auch danach ist jederzeit ein Einspruch möglich.
Und die ganzen "Schauergeschichten" über die angestiegene Anzahl von Einbrüchen wurde durch Statistiken bereits veröffentlichter Gebiete widerlegt. ![]()
was die alles wissen wollen!!
Hallo
Jau... mit den Daten lässt sich wieder trefflich handeln... ![]()
Irgendwie bekommt man den Eindruck, dass man Bittsteller bei Google ist. Das Ganze wird auch als "Antrag zur Unkenntlichmachung" gehandelt. Dabei sollte es genau umgekehrt sein. Ich stelle doch bei Google keinen Antrag... wenn, fordere ich meine Rechte ein und Google sollte beantragen, dass das Ganze veröffentlicht werden darf. Aber so ist Google eben... erst schießen, dann fragen...
Ob's nun ein echter Nachteil ist, mag jeder für sich selber entscheiden... aber das ist Gebaren eines Monopolisten...
Ein nachträgliches Unkenntlichmachen ist übrigens immer noch möglich... allerdings dann ggf. erst nach Veröffentlichung...
MfG
Ein interessantes Interview zur Panikmache mancher Zeitgenossen.
Ich lass es auch unkenntlich machen, hauptsächlich aus dem Grund, weil ich entscheiden will, was von mir oder meinem Eigentum im Netz auftaucht und was nicht. Daher wäre ich auch dafür, dass Google zuerst um Erlaubnis bittet, bevor etwas veröffentlicht wird und nicht umgekehrt.
Schließlich bin ich GsD keine Person des öffentlichen Lebens.
Ein interessantes Interview zur Panikmache mancher Zeitgenossen.
Hallo
Ehrlich gesagt... mäßig. Da wird doch reichlich leeres Stroh gedroschen [könnte ja auch ein Problem jener Enquetekommission sein]. Und vor allem: "Wer A sagt muss auch B sagen...". Nöööö... noch lange nicht...
...nur weil ich gelegentlich die Suchmaschine von Google nutze und dabei vermutlich auch schon bannig Info's zum Auswerten liefere, heißt das noch lange nicht, dass Google ungefragt etwas von mir veröffentlichen darf... ![]()
MfG
Da wird doch reichlich leeres Stroh gedroschen ...
Wenn ich mir diesen Link ansehe, dann ist einiges des Strohs in den Köpfen.
Wenn ich mir diesen Link ansehe, dann ist einiges des Strohs in den Köpfen.
Hallo
Wo denn sonst...
...allerdings kann man eben nicht eine berechtigte Kritik an StreetView bzw. am Vorgehen von Google auf diese Ebene ziehen. Letztendlich: StreetView wird kommen, das Ganze ist mehr oder weniger harmlos... und trotzdem ist es gut, dass jeder für sich entscheiden kann, ob sein Anwesen abgebildet wird oder nicht...
MfG
Charly,
Genial!!
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Ich hab noch eins...
Das Thema ist beliebig schwierig und wird kaum unter einen Nenner zu bekommen sein. Momentan sind wir noch nicht betroffen, aber, ich kann mir das Haus in dem meine Tochter in der Schweiz wohnt sehr schön ansehen. Z.B....
Einspruchsfrist vor der Veröffentlihung wird von 4 auf 8 Wochen verlängert laut BILD.