Street View von Google




  • ... mit anderen Worten:


    Du hättest nichts dagegen, wenn Dein Arbeitgeber Dich videoüberwacht?


  • ... mit anderen Worten:


    Du hättest nichts dagegen, wenn Dein Arbeitgeber Dich videoüberwacht?


    Ähm???
    Seit wann geht es denn in diesem Thread darum?
    Irgendwie dreht die Phantasie hier bei manchen durch. ;(

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

  • Hmmm, wir reden hier von Fotos, die schon bei der Veröffentlichung alt sind und dann immer älter werden. Und mien Link zur norwegischen Seite hat mit Videoüberwachung auch nicht im Entferntesten zu tun.


    Gestern war gerade ein Beitrag zu Strret View (weiß gerade nicht, in welchem Sender). Demnach gilt das Persönlichkeitsrecht nur für Aufnahmen, wo man selber drauf zu sehen ist. Gebäude fallen da nicht drunter.


    Siehe auch http://www.focus.de/digital/in…grafieren_aid_541634.html

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Wenn man Enspruch erhebt gibt man mehr Daten preis, als wenn nur das Haus zu sehen ist. Den Einwand, Diebe könnten gezielt sehen, wer nicht zu Hause ist und einbrechen, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass die Daten zeitversetzt zu sehen sind und daher auch nicht mehr aktuell sind.

  • Gebäude fallen da nicht drunter.


    Hallo


    Strittig ist bei StreetView z.b. die Aufnahmehöhe; von daher kann man das so pauschal nicht sagen. Wird so ja auch im verlinkten Text genannt... hinzu kommt die Möglichkeit, dass man selber auf den Bildern zu sehen ist und darum ist es auch gut, dass man die Möglichkeit zum rechtzeitigen Einspruch hat. Wenn's nicht stört, muss den Einspruch ja nicht einlegen... das wird sicherlich die Mehrheit sein.


    Wobei klar... die Möglichkeit, dass man auf einem Bild [verpixelt] zu sehen ist, besteht auch, wenn das Auto zufällig an mir in der Stadt vorbeifährt... Pech gehabt... 8)


    MfG

  • Was ist, wenn ich meinen Urlaubsbekannten virtuell meinen bepflanzten Balkon von Zuhause zeigen möchte, mein Nachbar aber keinen Blick auf seine zugezogene Gardinen duldete und mir meine Möglichkeiten im Mehrfamilienhaus durch seinen Präventiv-Widerspruch verhagelte? Ein Widerspruch soll ja wohl unwiderruflich verarbeitet werden. Wer schützt denn mal die allgemeinen Interessen von Mehrheiten vor den abzuwägenden Interessen vermeintlich betroffener Minderheiten? Ich finde, es sollte auch ein Online-Pendent zur Panoramafreiheit geben, das quasi eine virtuelle Öffentlichkeit wiederspiegelt. Wo wären wir, wenn man beispielsweise den Kartografen und/oder Telefonnummernauskunfteien verböte, exakte Lagen zu Hausnummern resp. vollständige Adressen öffentlich preiszugeben?

  • Was ist, wenn ich meinen Urlaubsbekannten virtuell meinen bepflanzten Balkon von Zuhause zeigen möchte, mein Nachbar aber keinen Blick auf seine zugezogene Gardinen duldete und mir meine Möglichkeiten im Mehrfamilienhaus durch seinen Präventiv-Widerspruch verhagelte?


    Hallo


    Mal so gesagt... wenn Google sicher stellt, dass auf den Bildern überhaupt keine Menschen zu sehen sind, wäre vermutlich wenig zu sagen/machen... nur das können und wollen sie eben nicht. Und das Ganze mit privater Nutzung von Aufnahmen zu vergleichen, haut vermutlich nur schwer hin. Egal... wenn Dein Nachbar auf dem Bild zu sehen wäre, dürftest Du ein Bild von ihm auch nicht ohne seine Einverständnis veröffentlichen. Das hat auch nichts mit Mehrheit oder Minderheit zu tun, sondern eher mit dem Recht am eigenen Bild...


    ...bei uns hat eine Mehrheit kein Recht eine Person ohne sein Einverständnis im Bild veröffentlicht zu sehen. Ich halte das sogar für gut...


    Das Ganze wird StreetView nicht aufhalten... dafür ist der Widerspruch auch nicht gedacht.


    MfG

  • Was ist, wenn ich meinen Urlaubsbekannten virtuell meinen bepflanzten Balkon von Zuhause zeigen möchte


    Ne digitale Knipse sollte wohl jeder mittlerweile in der Schublade haben. Wenn du Bilder von dir, deinem Haus, deinem Boot, Garten, Ehefrau, Kinder, Gardinen usw. im Netz haben willst, dann stell sie doch selbst auf irgendeiner Seite online. Dafür braucht man doch nicht wirklich Google. IMHO wird durch diese Streetviewgeschichte nur der Drang nach Voyeurismus befriedigt. Da wird dann halt der Nachbar, Vorgesetzte, Kollege, Onkel, Angestellte, Kreditantragssteller oder sonst wer ergoogelt. Was alle beim Staat verabscheuen, lässt man Google einfach machen. Das das nun ein Sommerlochthema ist, nun gut... Aber insgesamt finde ich solche Datensammelwut öffentlich zugänglich nicht gut. Ich lass mein Haus nicht verschwinden und ansehen werde ich es mir auch. Man muss aber nicht alles gut heißen, nur weil es machbar ist.


    Franz

  • Es geht hier ja eben gerade nicht um das Recht am eigenen Bild, sondern um die Abbildung privaten Eigentums und einer Fom des Widerspruch-Procederes, das auch einen Präventiv-Widerspruch vor Kenntnis des Bildmaterials, -inhalts ermöglicht. Man muss ja wohl ledglich verifizieren, dass man potenziell Betroffener sein könnte, um als Berechtigter zum Widerspruch und somit Auslöser der Verpixelung einer Fassade unzähliger Anwohner zu sein. Dabei werden aber entgegengesetzte Interessen mittelbar Betroffener außenvor gelassen, und das ohne jegliche Abwägung der verschiedensten Aspekte ins Boot gezogener Mitbewohner.
    Link dazu: Sascha Lobo / Google Sreet View-Widerspruch-Widerspruch.

  • Dabei werden aber entgegengesetzte Interessen mittelbar Betroffener außenvor gelassen, und das ohne jegliche Abwägung der verschiedensten Aspekte ins Boot gezogener Mitbewohner.


    Hallo


    Nicht ganz... die Abbildung privaten Eigentums zählt hier eben zur Privatsphäre eines Menschen. Und da ist zur Veröffentlichung ggf. sein Einverständnis notwendig. Zählt für mich zum Recht am eigenen Bild. Auf der anderen Seite steht ggf. der Wunsch von Mitbewohnern unverpixelt dargestellt zu werden. Ein Recht darauf kann ich hier aber nicht erkennen. Recht gegen Wunsch...


    ...und der Widerspruch zum Widerspruch... zumindest will der Verfasser am Ende auch sein Recht gewahrt haben [Weitergabe der Daten an Dritte]. Die Wahrung der Rechte einzelner kann gegen die Interessen von mehreren gehen... ja. Das demonstriert der Verfasser mit seinem Schreiben recht gut... denn Google würde seine Daten gerne "weiterverarbeiten" wollen... 8)


    MfG

  • Was ist, wenn ich meinen Urlaubsbekannten virtuell meinen bepflanzten Balkon von Zuhause zeigen möchte...


    Willst Du Deinem Urlaubsbekannten Jahre alte Pflanzen zeigen? X(

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • ... die Abbildung privaten Eigentums zählt hier eben zur Privatsphäre eines Menschen. Und da ist zur Veröffentlichung ggf. sein Einverständnis notwendig. Zählt für mich zum Recht am eigenen Bild. ...



    Sorry, aber das ist Quatsch und nirgends so gesetzlich gewollt oder verankert. Wo kämen wir da hin? Jegliche Abbildung und Bildberichterstattung, Filmbeiträge, Postkarten, Bildbände würden unmöglich gemacht. Die Pressefreiheit eingeschränkt...



    HSVMichi: Woher kennst du meinen Balkon mit dem vertrockneten Gewächs? - Ich wählte nur ein anschauliches Beispiel. Es gibt unzählige Veranschaulichungsgründe, in denen mir Streetview praktisch erscheint.


    PS: Was habt ihr gegen die Perspektive? Höhe 1,5 Meter wäre OK? 2,7 Meter nicht? Aber der Blick auf die Dächer und senkrecht in die Gärten waren noch nie Grund Anstoß zu nehmen?