Widerruf bei PNA trotz entsiegelter Software

  • Schönen guten Tag!


    Das Thema wurde schon in verschiedenen threads diskutiert, ich hab aber noch keine überzeugenden Antworten geschweige denn Urteiln im Internet gefunden. Daher wende ich mich mal an diese community:


    Erster Sachverhalt:
    Ich habe online ein PNA bestellt. Ich habe diesen erhalten. Ich habe die Kabel aus der Hülle/Folie genommen. Alleine hieraus will mir der Händler das Recht auf Widerruf streitig machen. Ich muss laut Handbuch wie bei fast allen Geräten vor erster Inbetriebnahme den Akku vollständig aufladen, also brauche ich auch Kabel. Es kann doch nicht sein, dass mein Widerruf unwirksam ist, nur weil ich Kabel aus den Folientüten genommen habe und anweisungsgemäß handele, gerade um nichts zu beschädigen (Akku) oder zu verschlechtern.


    Zweiter Sachverhalt:
    Ich habe die Software entsiegelt. Was hier das BGB sagt weiss ich, also dazu bitte keine vereinzelten Belehrungen, sondern vielmehr die Bitte den Sachverhalt differenzierter wie folgt zu sehen: Ich muss doch, um mir wirklich ein vollständiges Bild über das Gerät machen zu können, die Software a) entsiegeln und b) installieren, damit ich überhaupt weiss, was das Gerät im Stande ist zu leisten und ich den vollständigen Leistungsumfang kennenlerne. Viele Geräte haben doch völlig veraltete Software installiert. So gesehen kann nach meiner Rechtsauffassung doch nicht die Ausnahme des Widerrufrechtes gelten, nur weil bei dem Gerät Software dabei ist, nein, ich habe ja vielmehr vor allem Hardware gekauft, für deren Aktualisierung eben eine Software erforerlich ist. Es kann doch nicht mein Problem sein, dass der Hersteller/Händler das Gerät ohne aktuelle Software ausliefert und ich somit nicht die Leistungsfähigkeit ohne Software-Installation beurteilen kann, also nicht vollständig testen kann. Vor allem kann es doch nicht im Interesse des Gesetzgebers gewesen sein, nur weil da eben eine CD bei ist und es sich nicht um ein reines SW-Produkt handelt, dass nun meine Rechte auf Widerruf des eigentlichen Gerätes (kein reines SW-Produkt) ausgeschlossen sind


    Ich hoffe es gibt Leser mit einschlägigen Erfahrungen, relevanten Hinweisen, Hinweise auf Urteile, Präzedenzfälle etc.


    Ich denke vor allem, dass bspw. der Widerruf bei PCs und Notebooks mit installierter oder mitgelieferter SW einen fast gleichen Sachverhalt darstellt, da ja schließlich auch hier der Käufer nur in Kombination mit der Software das Gerät ausprobieren kann (durch einmaliges Starten) und eben bedienen der Software (Betriebssystem).


    Gerade weil ja, wieder in Bezug auf PNAs, eigentlich bei absolut jedem Gerät die aufgespielte Software nicht aktuell ist, muss man doch gerade die Software entsiegeln und installieren, um die feinen Unterschiede testen zu können. Bei TomTom bspw. muss man sich, damit wirklich überhaupt irgendetwas aktuell ist, 1,4GB runterladen (da sage mir mal einer, wie das meine Mutter mit ihrer 56k ANalog-Leitung machen soll, auf der Verpackung steht da jedenfalls nichts von). Bei Medion sind bspw. die POIs gar nicht auf der installiereten Software enthalten, zudem möchte man ja auch mal bspw. ein mp3 übertragen, um die Klangqualität zu testen. Wie soll das alles ohne das Software-Siegel zu brechen, möglich sein, gerade vor dem Hintergrund, dass durch SW.Aktualisierungen (von Firmware bis Karten und funktionale Software an sich sowie Betriebssysteme) ja oft wirklich relevanten Funktionen und Features deutlich verbessert werden, die dann wirklich ausschlaggebend für die Kaufentscheidung und somit auch für den Test sind?


    Letzter Sachverhalt: Wie verhält es sich mit dem Fall, dass ein Händler nicht in seinen AGBs auf die Möglichkeit der vom Käufer zu tragenden Wertminderung hingewiesen hat, dann aber aufgrund von lediglich Inbetriebnahme (zum Testen) behauptet, man müsse nun 50% oder gar mehr an Wertminderung bei Widerruf tragen?


    Danke für Ihre und Eure sachdienlichen Hinweise. Da muss es doch entsprechende Präzedenzfälle geben.


    Grüße
    Cycleman (fahre eigentlich lieber Fahrrad als Auto)

    Einmal editiert, zuletzt von Cycleman ()

  • Willkommen im Forum! : drink


    Deinen Beitrag habe ich ins passende(re) Board verschoben.

  • Zitat

    Original von Cycleman
    .....
    Das Thema wurde schon in verschiedenen threads diskutiert, ich hab aber noch keine überzeugenden Antworten geschweige denn Urteiln im Internet gefunden. ............


    Tip


    Hol dir eine Rechtsberatung! Dies hier ist der falsche Platz!

    ;) bab

  • Mich würde ja schon interessieren, welches Navi auf der CD / DVD eine aktuellere Software mitgeliefert bekommt als die, die bereits im Gerät installiert ist. ?( ?( ?(


    Gruß
    bonnie

  • Zitat

    Original von bab


    Tip


    Hol dir eine Rechtsberatung! Dies hier ist der falsche Platz!


    Kalli hat da mit seiner kurzen Zusammenfassung vollkommen recht, hier darf Dir kein Rechtsanwalt kostenlos was sagen. So sind leider die Gesetze in D.


    Am besten gehst Du zu einer Verbraucherzentrale, die dürfen Dir eine Rechtsberatung geben.


    Alles was von normalen Usern kommt ist halt nur deren persönliche Meinung, welche Dir im Zweifelsfall leider nicht weiter hilft.


    Und hier meine persönliche Meinung zu dem ersten Sachverhalt (ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung und nur meine persönliche Meinung und nur als Hinweis zu verstehen):
    Der Sinn des Fernabsatzgesetzes ist es, dass Du die Ware ja nicht im Laden des Händlers kaufst und dort ausprobieren kannst. Also darfst Du diese zu Hause ausprobieren und dazu zählt auch die Kabel von der Verpackung zu befreien.


    Aber wenn der Händler sich quer stellt, bleibt Dir eh nichts weiter übrig, als Dir eine Rechtsberatung zu holen. Also entweder kennst Du einen Anwalt oder die von mir erwähnte Verbraucherzentrale.

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Familievierfuss ()

  • Öffnen von Kabel-Tüten, Schutzfolie um Geräte etc sehe ich als Verpackungsmaterial und verpflichten nicht zum Kauf.
    (Ausnahme: Lebensmittel, die sind aber selten bei elektronischen Geräten dabei)


    Software-Packungen wie CD-Hüllen sehen anders aus.
    Vor allen bei Programmen und Betriebs-Systemen.


    Hier will aber der Gesetzgeber nachbessern, da die EULA fast ausschliessich auf CD/DVD enthalten ist, und man logischerweise diese entsiegeln muß, um es zu lesen.


    Bei Treiber-CD´s, die nen Handbuch enthalten sieht es wieder anders aus, Ausnahme, nen gedrucktes Handbuch liegt bei.


    Wertminderung ist nen Heikles Thema.
    Beschädigte Verpackung ist was anderes als Kratzer auf nem Gerät/Display.


    Daher:
    Auf zum Anwalt!

    Systemfehler 4711:
    (A) Abbrechen, (W) Wiederholen, (K) Kaffeetrinken: _

  • Zitat

    Original von bonnie
    Mich würde ja schon interessieren, welches Navi auf der CD / DVD eine aktuellere Software mitgeliefert bekommt als die, die bereits im Gerät installiert ist. ?( ?( ?(


    Gruß
    bonnie


    zB mittels tomtom home kann man sich neuere software aus dem inet holen ...


    dIdI


    PS: bei tomtom ist es allerdings nicht nötig, die cd überhaupt auszupacken. man kann das gerät auch einfach anstecken und home vom gerät installieren und den rest vom internet saugen (aber das steht ja auch nicht auf der cd)




    -----------------



    zum thread kann ich nur sagen, da hilft NUR der anwalt oder sonst ein rechtsexperte. am einfachsten ist es du gehst zur arbeiterkammer (konsumentenschutz) und lässt dich dort kostenlos beraten / vertreten. wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, musst eh nicht lang überlegen.


    dIdI

  • Zitat

    Original von dIdIX
    wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, musst eh nicht lang überlegen.


    dIdI


    Naaa ja. Leider kostet bei einigen die erste Auskunft 125.- (dafür ist die Prämie wohl günstiger :-D))

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Naaa ja. Leider kostet bei einigen die erste Auskunft 125.- (dafür ist die Prämie wohl günstiger :-D))


    bei uns bekommt man bei jedem anwalt eine kostenlose erstberatung ?( (ist im gesetz verankert)
    weiters gibts den amtstag bei jeder gemeinde und jedem gericht, wo ein rechtsanwalt kostenlos zur verfügung steht ..


    [SIZE=7](finde österreich immer noch schöner)[/SIZE]

    Einmal editiert, zuletzt von dIdIX ()

  • Zitat

    Original von dIdIX


    bei uns bekommt man bei jedem anwalt eine kostenlose erstberatung ?( (ist im gesetz verankert)
    weiters gibts den amtstag bei jeder gemeinde und jedem gericht, wo ein rechtsanwalt kostenlos zur verfügung steht ..


    [SIZE=7](finde österreich immer noch schöner)[/SIZE]


    :tup :respekt

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • Zitat

    Original von dIdIX
    bei uns bekommt man bei jedem anwalt eine kostenlose erstberatung ?( (ist im gesetz verankert)
    weiters gibts den amtstag bei jeder gemeinde und jedem gericht, wo ein rechtsanwalt kostenlos zur verfügung steht ..


    (finde österreich immer noch schöner)



    Bei uns gibt´s die ÖRA {Öffentliche [nicht Österreichische] Rechts Auskunt}.


    (findest Du, ich nicht, die Wachau ist wirklich schön)


    Cpts Pedro