Schönen guten Tag!
Das Thema wurde schon in verschiedenen threads diskutiert, ich hab aber noch keine überzeugenden Antworten geschweige denn Urteiln im Internet gefunden. Daher wende ich mich mal an diese community:
Erster Sachverhalt:
Ich habe online ein PNA bestellt. Ich habe diesen erhalten. Ich habe die Kabel aus der Hülle/Folie genommen. Alleine hieraus will mir der Händler das Recht auf Widerruf streitig machen. Ich muss laut Handbuch wie bei fast allen Geräten vor erster Inbetriebnahme den Akku vollständig aufladen, also brauche ich auch Kabel. Es kann doch nicht sein, dass mein Widerruf unwirksam ist, nur weil ich Kabel aus den Folientüten genommen habe und anweisungsgemäß handele, gerade um nichts zu beschädigen (Akku) oder zu verschlechtern.
Zweiter Sachverhalt:
Ich habe die Software entsiegelt. Was hier das BGB sagt weiss ich, also dazu bitte keine vereinzelten Belehrungen, sondern vielmehr die Bitte den Sachverhalt differenzierter wie folgt zu sehen: Ich muss doch, um mir wirklich ein vollständiges Bild über das Gerät machen zu können, die Software a) entsiegeln und b) installieren, damit ich überhaupt weiss, was das Gerät im Stande ist zu leisten und ich den vollständigen Leistungsumfang kennenlerne. Viele Geräte haben doch völlig veraltete Software installiert. So gesehen kann nach meiner Rechtsauffassung doch nicht die Ausnahme des Widerrufrechtes gelten, nur weil bei dem Gerät Software dabei ist, nein, ich habe ja vielmehr vor allem Hardware gekauft, für deren Aktualisierung eben eine Software erforerlich ist. Es kann doch nicht mein Problem sein, dass der Hersteller/Händler das Gerät ohne aktuelle Software ausliefert und ich somit nicht die Leistungsfähigkeit ohne Software-Installation beurteilen kann, also nicht vollständig testen kann. Vor allem kann es doch nicht im Interesse des Gesetzgebers gewesen sein, nur weil da eben eine CD bei ist und es sich nicht um ein reines SW-Produkt handelt, dass nun meine Rechte auf Widerruf des eigentlichen Gerätes (kein reines SW-Produkt) ausgeschlossen sind
Ich hoffe es gibt Leser mit einschlägigen Erfahrungen, relevanten Hinweisen, Hinweise auf Urteile, Präzedenzfälle etc.
Ich denke vor allem, dass bspw. der Widerruf bei PCs und Notebooks mit installierter oder mitgelieferter SW einen fast gleichen Sachverhalt darstellt, da ja schließlich auch hier der Käufer nur in Kombination mit der Software das Gerät ausprobieren kann (durch einmaliges Starten) und eben bedienen der Software (Betriebssystem).
Gerade weil ja, wieder in Bezug auf PNAs, eigentlich bei absolut jedem Gerät die aufgespielte Software nicht aktuell ist, muss man doch gerade die Software entsiegeln und installieren, um die feinen Unterschiede testen zu können. Bei TomTom bspw. muss man sich, damit wirklich überhaupt irgendetwas aktuell ist, 1,4GB runterladen (da sage mir mal einer, wie das meine Mutter mit ihrer 56k ANalog-Leitung machen soll, auf der Verpackung steht da jedenfalls nichts von). Bei Medion sind bspw. die POIs gar nicht auf der installiereten Software enthalten, zudem möchte man ja auch mal bspw. ein mp3 übertragen, um die Klangqualität zu testen. Wie soll das alles ohne das Software-Siegel zu brechen, möglich sein, gerade vor dem Hintergrund, dass durch SW.Aktualisierungen (von Firmware bis Karten und funktionale Software an sich sowie Betriebssysteme) ja oft wirklich relevanten Funktionen und Features deutlich verbessert werden, die dann wirklich ausschlaggebend für die Kaufentscheidung und somit auch für den Test sind?
Letzter Sachverhalt: Wie verhält es sich mit dem Fall, dass ein Händler nicht in seinen AGBs auf die Möglichkeit der vom Käufer zu tragenden Wertminderung hingewiesen hat, dann aber aufgrund von lediglich Inbetriebnahme (zum Testen) behauptet, man müsse nun 50% oder gar mehr an Wertminderung bei Widerruf tragen?
Danke für Ihre und Eure sachdienlichen Hinweise. Da muss es doch entsprechende Präzedenzfälle geben.
Grüße
Cycleman (fahre eigentlich lieber Fahrrad als Auto)