ZitatOriginal von frabe
Wenn ich ganz wertfrei schildere, dass ich bei Residenz Reisen Kerpen gebucht habe und trotz verbindlicher Buchungsbestätigung im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen gelassen wurde und weitere Leute mit ähnlichen Erfahrungen suche, dürfte das doch rechtlich völlig unbedenklich sein, oder?
Hi,
das ist nur ein schmaler Grat bis zur Geschäftsschädigung, Übler Nachrede, und Beleidigung.
Da reicht es schon, wenn nur ein Detail der Schilderung nicht der Wahrheit entspricht, oder Du es im Zweifel nicht beweisen kannst.
Versuch lieber, dass die Presse das Thema aufgreift.
Gruß
H.-J.