Keine Rechtsberatung - nur ein Tip gesucht

  • Hi,


    ich hätte gerne mal einen Tip was ich machen soll bzw. kann.


    Vor ca. 3 Wochen habe ich bei der Firma Residenz Reisen in Kerpen für 29 eine Fahrt am 17.03.07 zur Cebit und zurück gebucht. Am 09.03.07 habe ich auch die entsprechende Buchungsbestätigung erhalten.


    Am 17.03.07 habe ich dann vergeblich von 5:15 bis 6:00 auf den Bus gewartet und auf meine telefonische Nachfrage wann der Bus denn endlich kommt, teilte man mir mit, dass die Fahrt per Mail vor vier Tagen abgesagt wurde. Diese Mail habe ich aber nicht erhalten, weder im Posteingang noch im Spamfilter.


    Nachfolgend ein Auszug aus den AGB´s der Firma Residenz Reisen:


    1. Abschluß des Reisevertrages a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an: b) Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Soweit der Anmelder auch für alle in der Anmeldung nur als Vertreter eines/einer in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer/innen handelt, haftet er für deren Vertragspflicht nur, wenn er eine hierauf gerichtete ausdrückliche Erklärung ab gibt. c) Für uns wird der Vertrag verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis bestätigen


    20. Mindestteilnahme
    Die Mindestteilnahme der Firma Residenz Reisen beträgt 21 Personen. Residenz-Reisen behält sich vor, eine Reise, bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl 14 Tage vor Abreise, abzusagen



    Nachdem ich heute morgen um 4 Uhr aufgestanden, eine halbe Stunde im Nieselregen mit dem Fahrrad zum Bussammelplatz gefahren bin, dann der Bus nicht kam und ich jetzt nicht zur Cebit, auf die ich mich riesig gefreut habe, fahren kann, habe ich jetzt eine riesen Wut im Bauch und möchte zum Einen für den Ärger und die entgangene Freude auf der Cebit entschädigt werden und auf der anderen Seite dieser Firma einen Denkzettel verpassen.


    Ich hätte nachweislich bis zum 15.03.07 eine Möglichkeit gehabt, bei Alfred und Kalli mitzufahren, habe aber abgesagt weil ich ja gebucht hatte. Laut meinem Verständnis der AGB´s ist mit der Firma Residenz Reisen ein Vertrag mit der Buchungsbestätigung zu Stande gekommen und eine Absage der Fahrt hätte spätestens 14 Tago vor Fahrtantritt erfolgen dürfen.


    Ich habe direkt heute morgen die Firma Residenz Reisen angemailt und per Fax angeschrieben und aufgefordert mir eine alternative Fahrtgelegenheit zur Cebit zu verschaffen. Die Reaktion ist Null.


    Was habe ich für Ansprüche und was kann ich tun?


    Danke für eure Hilfe.


    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von frabe ()

  • Hi,


    die Firma dürfte auf Zeit spielen, und dürfte davon ausgehen, dass jemand für 29 Kröten nicht vor Gericht zieht.


    Normalerweise würde ich Dir raten, zum Anwalt zu gehen. Ein Anschreiben einer Kanzlei wirkt bei unseriösen Firmen manchmal Wunder, aber bei 29 lohnt sich das auch nicht.


    Melde den Vorfall beim Verbraucherschutz und ärgere Dich nicht mehr drüber.


    Vielleicht zum Trost, die Cebit ist dieses Jahr nicht wirklich der Bringer.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von frabe
    Nachdem ich heute morgen um 4 Uhr aufgestanden, eine halbe Stunde im Nieselregen mit dem Fahrrad zum Bussammelplatz gefahren bin, dann der Bus nicht kam und ich jetzt nicht zur Cebit, auf die ich mich riesig gefreut habe, fahren kann, habe ich jetzt eine riesen Wut im Bauch und möchte zum Einen für den Ärger und die entgangene Freude auf der Cebit entschädigt werden und auf der anderen Seite dieser Firma einen Denkzettel verpassen.


    Hallo


    Dein Ärger ist ganz sicherlich verständlich und gut nachvollziehbar... was genau da zu machen ist und welche Ansprüche Du geltend machen kannst, könnte ich auch nicht sagen.


    Hast Du den Reisepreis von 29 denn schon bezahlt [oder wäre der beim Einstieg fällig gewesen]? Wenn "JA" hast Du ganz sicherlich das Recht, dass Du die Kohle zurück bekommst. Ob Du darüber hinaus Forderungen geltend machen kannst...??? Ich würde "Nein" sagen... denn - so ärgerlich es auch sein mag - ein Schaden ist Dir durch den Ausfall ja nicht entstanden. "Entgangene Urlaubsfreude" ist ja i.d.R. nur ein Grund um die Höhe einer berechtigten Zahlung zu mindern. Aber da Du den gesamten Preis zurück bekommst bzw. ggf. noch gar nicht bezahlt hast...???


    Ob das Recht auf eine alternative Fahrtmöglichkeit besteht...??? Auch da hätte ich meine Zweifel. Mit welcher Begründung...? Sicherlich kann man überlegen, was geschehen wäre, wenn Du spontan den nächsten Zug genommen hättest. Vielleicht hättest Du die anfallenden Mehrkosten der Firma auf's Auge drücken können, da eine Absage per Mail vier Tage vor der Reise sicherlich fraglich ist. Die Angabe des Reiseunternehmens von 14 Tagen dürfte verbindlich sein [soweit ich weiß, sind Reiseveranstalter verpflichtet solch eine Frist zu nennen und dann auch einzuhalten].


    So wie es jetzt klingt würde ich sagen: Geld - soweit schon bezahlt - zurück fordern und einen "lieben" Brief schreiben. Viel mehr wird nicht drin sein.


    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Hi,


    das Geld wäre laut Buchungsbestätigung beim Fahrtantritt zu zahlen gewesen. Ein direkter finanzieller Schaden ist mir also nicht entstanden.


    Trotzdem ist mit der Buchungsbestätigung ein Beförderungsvertrag zustande gekommen. Gegen diesen Vertrag hätte Residenz Reisen Kerpen, sofern diese wirklich eine Mail geschickt hätten, vorsätzlich verstoßen, da vier Tage vor Fahrtantritt keine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl mehr erlaubt war. In der Sache habe zumindest ich keine Nachricht erhalten und es ist kein Bus erschienen und damit hat Residenz Reisen Kerpen den Vertrag nicht erfüllt.


    Mein Schaden liegt in dem Ärger und den Unannehmlichkeiten. Normalerweise stehe ich nicht am Samstag um 4 Uhr auf und fahre im Nieselregen in der Gegend rum und die entgangene Freude, dass ich heute nicht auf die Cebit konnte, ist wirklich erheblich, da ich seit Jahren auf jede Cebit gehe und mich sehr, auch auf das Treffen um 14:00 Uhr am Navigonstand gefreut habe. Ich hätte wenigstens erwartet, dass dieses Unternehmen anbietet, die Kosten für die Bahnfahrt zu übernehmen, dann wäre ich direkt um 6 Uhr beim Bahnhof vorbei gefahren und hätte mich in den Zug zur Cebit gesetzt. Die Dame von Residenz Reisen Kerpen am Telefon heute morgen war aber in keinster Weise bereit zu helfen und ich warte weiterhin auf jede Reaktion von Residez Reisen Kerpen.


    Ich hoffe nicht, dass es in Deutschland erlaubt ist, dass solche Unternehmen sich aus Verträgen rausmogeln und dem Vertragspartner Schaden zufügen. Wenn doch, würde mich das Verhalten dieser Firma nicht wundern.


    Ich werde das Wochenende darüber schlafen und wenn am Montag immer noch keine Reaktion der Firma Residenz Reisen Kerpen vorliegt, werde ich überlegen welche Möglichkeiten ich außer einer Klage habe, mich zu wehren. Den schönen geplanten Tag auf der Cebit hat mir das Unternehmen auf jeden Fall unwiederbringlich versaut und das werde ich nicht ohne entsprechende Reaktion akzeptieren.


    Frank

  • Zitat

    Original von frabe
    Mein Schaden liegt in dem Ärger und den Unannehmlichkeiten.


    Hallo


    Wie gesagt... Deine Verärgerung ist zu verstehen.


    Allerdings sind eben "Ärger und Unannehmlichkeiten" - wenn darüber hinaus kein weiterer Schaden entstanden ist - nur schwer auszugleichen. Das Unternehmen hat sich auch nicht aus einem Vertrag "herausgemogelt"; es hat ihn schlicht und ergreifend nicht erfüllt. Dafür hat es - so seltsam das auch klingen mag - nichts verlangt.


    Und die Sache mit der Bahnfahrt... wenn, dann wäre es "nur" um eine Erstattung der Mehrkosten gegangen. Allerdings ist klar, dass die Firma solche Kosten erst einmal mit dem Hinweis ablehnt, dass Du ja informiert wurdest... was ggf. gar nicht stimmt. Das Dumme ist nur: Wenn Du hier Forderungen stellst, bist Du ggf. auch in der Beweispflicht. Und im Falle einer "Nichtinformation" ist die sicherlich nicht ganz einfach.


    In diesem Sinne würde ich hier im Forum auch nicht den Namen und Sitz der Firma nennen... am Ende treten sie damit Dir noch nach.


    Mein Rat: Hake die Firma ab; schreibe ihnen, dass sie der letzte Saftladen sind [vielleicht nicht wörtlich... ;D] und hoffe auf die CeBIT 2008. Für alles andere ist es vermutlich der Aufwand nicht wert.


    Gelegentlich ist man als Kunde in der Tat der Gelackmeierte und muss froh und damit zufrieden sein ohne finanziellen Schaden davon gekommen zu sein.


    MfG

  • ich bin da nicht ganz sicher, ob dir nicht doch ein Schaden entstanden ist


    die CeBit läüft ja nicht beliebig lange - Wochenendtermine sind rar
    du kannst die CeBit nicht besuchen, wann du willst - und nach der Stunde im Regen ist es dir auch nicht zuzumuten, noch auf die CeBit zu gehen


    du warst jedes Jahr auf der CeBit und benötigst diesen Besuch, um auf dem Laufenden zu bleiben, weil du immer wieder um Rat bei technischen Neuanschaffungen gefragt wirst



    wenn du jetzt einen guten Anwalt als Freund hast, würde ich den mal mit diesen Fakten konfrontieren
    oder hat du eine Rechtsschutzversicherung, bei der eine Beratung durch den Anwqalt abgedeckt ist?

  • Hi obk,


    also abhaken werde ich das Ganze sicher nicht. Ich werde auch weiter den Namen der Firma nennen, da ich nichts Unwahres schreibe sondern nur auf den Fakt hinweise, dass Residenz Reisen Kerpen einen per Buchungsbestätigung anerkannten Vertrag nicht eingehalten hat und trotzdem nicht bereit war für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.


    Der Hinweis dieses Unternehmens, dass vier Tage vor der Fahrt per email abgesagt wurde, ist sowieso nicht relevant, da Residenz Reisen Kerpen laut eigenen AGB´s die Fahrt spätestens 14 Tage vor Antritt hätte absagen müssen.



    Hi Klaubi,


    eine Rechtsschutz habe ich, aber wie üblich mit Selbstbeteiligung. Das Problem wird sein einen Schaden in einer definierten Höhe festzulegen. Wenn ich etwas fordere, die Forderung bei Gericht aber nicht in voller Höhe erfüllt wird sondern es zum Vergleich kommt, bleibe ich auf meinem Kostenanteil und damit auf meiner Selbstbeteiligung sitzen. Je mehr ich mich mit der Materie vertraut mache umso mehr verstehe ich, wieso es in Deutschland so einfach ist, Kunden ungestraft über den Tisch zu ziehen.


    Frank

  • Zitat

    Original von Klaubi
    ich bin da nicht ganz sicher, ob dir nicht doch ein Schaden entstanden ist


    Hallo


    Den müsste man beziffern bzw. klar darlegen. Das könnte man, wenn man z.B. aus beruflichen Gründen auf der CeBIT zu tun gehabt hätte oder best. Termine nicht bzw. nur verspätet hätte wahrnehmen können und dadurch Geschäftskunden oder Aufträge verloren oder für best. Seminare nun Ausfallgebühren zu zahlen hat. Hier gäbe es sicherlich noch andere denkbare Möglichkeiten. Wobei sich dann wieder die Frage stellen würde, ob es ratsam ist, in solch einem Fall eine doch recht "unsichere Reiseart" zu wählen.


    So wie ich es verstanden habe, war es ein rein privates Vergnügen, das im Bereich einer Tagesfahrt [im Sinne von Freizeit] lag. Entgangenes Urlaubsvergnügen [Freizeitvergnügen] ist in der Tat eine berechenbare Größe; führt aber i.d.R. "nur" zu einer Minderung des Reisepreises. Nur der wurde hier ja nicht erhoben.


    MfG

  • Wie sähe es denn aus, wenn ich einfach nicht zum Fahrtantritt erschienen oder 4 Tage vorher abgesagt hätte? Laut AGB´s der Firma Residenz Reisen Kerpen hätte ich dann im ersten Fall den vollen Preis und bei Absage innerhalb der letzten 7 Tage 80% des Reisepreises zahlen müssen. Das Busunternehmen kann also den Vertrag brechen und hat keine Konsequenzen zu befürchten und der Kunde muss im umgekehrten Fall an so ein Unternehmen auch noch zahlen? Kann das so richtig sein???


    Ich könnte mich schwarz ärgern, dass ich ehrlich war und Alfred und Kalli wegen der Cebitfahrt in Alfreds Auto abgesagt habe. Und diese tolle Firma kann mich hängen lassen ohne dafür belangt werden zu können. Es wäre besser gewesen ich wäre hätte die Fahrt gar nicht angetreten, hinterher behauptet, dass ich doch eine Mail geschickt hätte und darauf vertraut, dass dieses Unternehmen wegen 29 nicht vor Gericht zieht. Scheinbar kommt man mit solchen Mitteln besser durchs (Rechts)leben.


    Frank

  • Zitat

    Original von frabe
    Wie sähe es denn aus, wenn ich einfach nicht zum Fahrtantritt erschienen oder 4 Tage vorher abgesagt hätte? Laut AGB´s der Firma Residenz Reisen Kerpen hätte ich dann im ersten Fall den vollen Preis und bei Absage innerhalb der letzten 7 Tage 80% des Reisepreises zahlen müssen. Das Busunternehmen kann also den Vertrag brechen und hat keine Konsequenzen zu befürchten und der Kunde muss im umgekehrten Fall an so ein Unternehmen auch noch zahlen? Kann das so richtig sein???


    Hallo


    Vermutlich "JA"... es sei denn, Du hättest eine Versicherung mit abgeschlossen; was aber bei 29 wohl kaum jemand macht. Alternativ kann man sich ggf. nur weigern solche Verträge zu unterschreiben oder auf andere Anbieter umsteigen [Bahn... aber die hat nicht umsonst ihre Preise].


    Und zum "Vertrag" brechen... ganz ohne Risiko ist das für ein Busunternehmen sicherlich nicht. Beschwerden oder gar Forderungen können kommen, schlechte Publicity kann sich in diesem Bereich kaum noch ein Unternehmen leisten [angesichts der derzeitigen Flugpreise sind Busunternehmen schon fast ein "Himmelfahrstkommando"] und ob vier Tage vor einer Fahrt der Bus incl. Fahrer noch andersweitig verplant werden können...???


    Es ist und bleibt ärgerlich... vermutlich für alle Beteiligten...


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von obk


    ... schlechte Publicity kann sich in diesem Bereich kaum noch ein Unternehmen leisten [angesichts der derzeitigen Flugpreise sind Busunternehmen schon fast ein "Himmelfahrstkommando"] ...
    Es ist und bleibt ärgerlich... vermutlich für alle Beteiligten...


    MfG


    Das ist sicher nicht die schlechteste Idee.


    Für Publicity werde ich sorgen. Mal sehen ob ich den Kölner Express, Kölner Stadtanzeiger oder Bonner Generalanzeiger für die Praktiken von Residenz Reisen Kerpen interessieren kann. Zudem habe ich im Internet bereits einige Busfahrtenvermittler gefunden, die für diese Firma Aufträge vermitteln. Auch dorthin wird eine sachliche Beschreibung des Vorfalles gehen. Wenn ich schon keine Rechte habe wenn dieses Busunternehmen entgegen den eigenen AGB´s seine Gäste im Regen stehen läßt, habe ich zumindest das Recht auf freie, den Tatsachen entsprechende Meinungsäußerung.


    Gemeldet hat sich im Übrigen immer noch niemand von dieser Firma, geschweige denn, dass auch nur ein Wort des Bedauerns oder eine Entschuldigung gekommen wäre.


    Frank

  • Zitat

    Original von frabe
    Gemeldet hat sich im Übrigen immer noch niemand von dieser Firma, geschweige denn, dass auch nur ein Wort des Bedauerns oder eine Entschuldigung gekommen wäre.


    Hallo


    Na ja... wie denn? War ja erst gestern [und das auch noch Samstags]. Obwohl ich fast überzeugt bin, dass da auch nichts mehr kommt.


    Aber Du kannst ja einmal die Firma per Mail auf diesen Fred aufmerksam machen...


    MfG

  • Salve Frank,


    wie Du wahrnehmen kannst, fühlen einige User mit Dir.


    Meine Meinung ist, auf rechtlichem Weg, wirst Du gegen die Wand laufen :-D)


    Die Presse ist ein interessanter Ansatzpunkt, aber, aus eigener Erfahrung, ohne bestehende persönliche Kontakte, seeeeeehr schwierig.


    Mach Dir nicht zu viele Hoffnungen, aber bleib dran ...


    ... beim fünften Redakteur stößt Du vielleicht auf Interesse ...


    ... nach meiner Erfahrung ist der Mediendschungel ohne passende Machete schwer zu passieren ...


    ... good Luck ;D

  • Danke,


    ich werde mein Möglichstes tun und das wird Einiges sein.


    Frank

  • Ich bin ja ein friedlicher Mensch aber jetzt reicht es mir.


    Mittlerweile hat der Geschäftsführer von Residenz Reisen Kerpen zugegeben, dass ich nie eine Absage erhalten habe. Das hindert ihn aber nicht daran einen gütlichen Ausgleich für den Ärger zu verweigern und mir mit teuren Konsequenzen zu drohen wenn ich an die Öffentlichkeit gehe.


    Der Gipfel ist aber, dass dieser smarte Herr, der genau weiss, dass ich wegen des Vertragsbruches dieser Firma nicht zur Cebit gefahren bin, jetzt anbietet, selbstverständlich die Kosten für die Fahrt zur Cebit und zurück zu übernehmen, wenn ich ihm Belege über eine Bahnfahrt am 17.03.07 vorlege.


    Ich lasse mich von dieser Firma nicht weiter veralbern und habe vor zuerst in Kerpen per Inserat weitere Geschädigte von Residenz Reisen Kerpen suchen. Wenn ich ganz wertfrei schildere, dass ich bei Residenz Reisen Kerpen gebucht habe und trotz verbindlicher Buchungsbestätigung im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen gelassen wurde und weitere Leute mit ähnlichen Erfahrungen suche, dürfte das doch rechtlich völlig unbedenklich sein, oder?


    Es wäre nett, wenn mir jemand aus der Gegend sagen kann, welche Zeitung in Kerpen am meisten verbreitet ist, damit ich dort inserieren kann.


    Wäre eigentlich die Gewerbeaufsicht für eine offizielle Beschwerde wegen des nicht eingehaltenen Vertrages zuständig?


    Danke


    Frank


    PS
    Dass sich auch das vermittelnde Unternehmen Reisebus24.de in Schweigen hüllt und keine Unterstützung leistet sei nur am Rande bemerkt

    Einmal editiert, zuletzt von frabe ()