Wie geht das mit den Kontrollwarnern

  • Zitat

    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (StVO)
    1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Dieser Paragraph bezieht sich lediglich auf Geräte die direkt durch Erfassung der Radarstrahlen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen (Radarwarngeräte). Eine einfache Datenbank in einem PDA die lediglich auf Gefahrenschwerpunkte aufmerksam macht und somit nicht in der Lage ist eine Maßnahme anzuzeigen ist von diesem Paragraphen nicht erfasst. Der PDA warnt vor dem Gefahrenschwerpunkt ganz unabhängig davon ob auch tatsächlich eine Maßnahme durchgeführt wird oder nicht. Auch kann ein PDA Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nicht stören.


    Gruß
    Dossi

    Einmal editiert, zuletzt von Dossi ()

  • Zitat

    Original von Flohauge


    der 1b hört sich an, als wenn das gerät überwiegend dazu geeignet sein muss bzw. überwiegend dafür eingesetzt wird. ?(


    Mein Reden :D


    Gerade gestern wieder - frag den Baumschubser : drink


    rowdy: Du hast doch geschrieben, wenn der Polizist einen schlechten Tag hat, ist er das Ding los... und genau das ist nicht der Fall (zumindest z.Z. noch nicht, solange die Sonne noch aufgeht :D :D)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    75 Euro Bußgeld und 4 Punkte, kann es dafür geben. Außerdem kann das Navi eingezogen werden.


    Genau dies wurde am Sonntag auf SAT 1 in einer Autosendung durch einen Polizeibeamten bestätigt.

  • Zitat

    Original von JueBee


    Genau dies wurde am Sonntag auf SAT 1 in einer Autosendung durch einen Polizeibeamten bestätigt.


    welcher wars, Harry oder Toto ?

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Auch mit dem Hinweis das dies auch für PDA's, PNA's usw. gilt. Allein die Beriebsbereitschaft ( d.h. entsprechende Software ) würde schon ausreichen.

  • Zitat

    Original von JueBee


    Genau dies wurde am Sonntag auf SAT 1 in einer Autosendung durch einen Polizeibeamten bestätigt.


    wenn die exekutive meint, schauen wir mal ob die judikative die meinung teilt. und wenn nicht, zieht sich einer wieder mal einen wärmeren, grünen oder auch schwarzen pullover an. :)

  • Zitat

    Original von JueBee
    Auch mit dem Hinweis das dies auch für PDA's, PNA's usw. gilt. Allein die Beriebsbereitschaft ( d.h. entsprechende Software ) würde schon ausreichen.


    Diese Hilfssheriffs treten jedes Jahr wieder aufs Neue auf - letztes Jahr war da ein ganz Rabiater :D :D


    Aber wie hier schon gepostet wurde, gibt es keinerlei Anweisungen an Polizeibeamte, diesbezüglich Kontrollen durchzuführen.

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    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Hallo,


    Zur Zeit wird in mehreren TV-Sendungen eine gewisse Panik verbreitet. So wird in der kommenden Nacht auf VOX "Auto Motor Sport TV" wiederholt (3:30 - 4:30) - etwas für Leute, die einen Festplattenreceiver haben".


    Eine Aussage aus dieser Sendung war: "... das benutzen dieser Navigationsgeräte ist eine Ordnungswidrigkeit und wer bei einer Kontrolle mit einem solchen Apparat erwischt wird, der kann sich auf einiges gefasst machen. Schon das betriebsbereite Mitführen des Gerätes ist strafbar" (Wolfgang Blindenbacher, Polizeidirektor NRW).


    Nur solange im Radio vor Blitzern gewarnt wird, bei den mobilen Blitzern meistens auch viel aktueller, dann mache ich mir keine Sorgen. Auch aus dem Grund heraus, dass mein PDA nicht an der Frontscheibe hängt und damit relativ spät von aussen zu sehen. Selbst wenn ich den PDA in den Fußraum des Beifahrers lege, die Navigation funktioniert und die Sprachanweisungen von MN6 sind sehr gut. :D


    Gruß
    Peter

  • Hallo zusammen,


    ist ja richtig zum Schnmunzeln, wie Ihr Euch gegenseitig beruhigt.


    Bisher ist ja auch noch nicht bekannt geworden, dass irgendwo ein mobiles Navi wegen seiner Eignung als "Blitzerwarner" beschlagnahm wurde.
    Aber wenn die Politiker erst einmal wieder die leeren Stadtsäckel entdecken, 75 Euro je Gerät, eine systematische Verkehrskontrolle in Hamburg würde da schon eine beachtliches Sümmchen zusammenbrigen. Ole von Beust hat heute auf viel Geld durch den nicht erfolgten Teilverkauf der HALA verzichtet, wie soll er denn nun den Hafenausbau bezahlen???


    Aber mal ein ganz anderes Thema, meine Erfahrung mit dem PIOWarner von Navigating.de sind nicht besonders gut. Die Ansagen waren zwar fast immer an der richtigen Stelle, aber auf Dauer "nervt" dieses "Gleich erreichen Sie einen Überwachungspunkt" doch.

    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.


  • ... und warum änderst Du das nicht????

  • Hallo!


    Wenn es gesetzwidrig wäre,dürfte Navigon doch die Software nicht verkaufen, oder?


    Vielleicht sollte man die Frage mal bei navigon stellen.


    gruß
    Sigi


  • hast du bei google schon mal z.b. radarwarner eingegeben?
    da bekommst du firmen mit sitz in d, die das verkaufen. aber du darfst es nicht benutzen. du kannst dir ja auch blaulicht kaufen. aber eben nicht benutzen.


    nunja, zu hause auf dem sofa darfste beides benutzen. ;D


  • Hallo Sigi43,


    ganz so wie Du das siehst stimmt das nicht, in Deutschland darf man fast alles Verkaufen, es sei den man kommt mit dem Betäubungsmittelgesetz in Berührung, oder man bietet radiaktives Material an oder Geheimdienstinformationen, sonst fast alles. Man darf so ein Ding auch Besitzen, nur betriebsbereit im Fahrzeug mitführen, das darf man nicht.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • Zitat

    Original von binfredusa


    ... und warum änderst Du das nicht????


    @binfredusa,


    hab ich doch, zuerst die Texte und dann durch löschen des Programmes, in der Zeit danach wurde ich auch nicht öfter geblitzt als mit dem Warner.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.


  • ... na dann---


    aber mal im ernst; du kann doch die Audio-Dateien ändern bzw. löschen; dann quäkt die Else nicht mehr so impertinent.