Powerspeicher GmbH - nein danke!

  • gombosati: um es mit den Worten anderer auszudrücken: dann solltest Du mal die Bank wechseln :D :D


    ichn habe es schon erlebt, dass eine Überweisung an einen EBay-Verkäufer diesem nach einigen Stunden gutgeschrieben war! :P


    Er war allerdings bei der gleichen Bank. Also nix "tagelang in der Schwebe".


    Aber nun wirklich zurück zum Thema: wo bleibt denn nun Siggi, um alle aufzuklären? ?(

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Hallo,


    wenn ich die letzten Aussagen zu "Kohle zurückholen" so lese, verstehe ich das so:


    nix genaues weiß mer net


    Was ich aber eigentlich wissen wollte, war, was man an formalen Dingen beachten / machen sollte.


    Also, ich habe ...
    [list=1][*]schriftlich eine Stornierung durchgeführt (Fax ist IMHO ausreichen)
    [*]darin einen angemessen Zeitraum (7 Tage) für die Rücküberweisung der geleisteten Vorauszahlung genannt
    [/list=1] Da ich nicht glaube, dass die sich rühren werden, weiß ich nicht, was ich dann machen soll / muß.
    Ein Anwalt ist bei solchen Beträge (110 ) wohl nicht drin und brächte wahrscheinlich auch garnichts.


    Einfach gar nichts machen finde ich auch nicht ok, da ich deren Verhalten als eine echte Sauerei empfinde - Shop offenlassen - damit automatische Bestellbestätigungen verschicken - Kohle kassieren und ... das wars dann.


    Was ist Eure Meinung - gibt es einen weiteren Schritt, den ich (man) durchführen sollte:
    Mahnung, den Vorgang irgendeiner Stelle melden (so was wie eine "Betrugsaufssicht im Online-Versandhandel", Mitteilung an deren Gewerbeaufsicht, Registergericht, Verbraucherzentrale, o.ä.


    Was meint Ihr dazu ?


    Grüße


    P.S. die Telefonnummer ist noch erreichbar, pro Anruf/Minute 9 Cent - Kleinvieh macht auch Mist.

  • Hi,


    Du kannst beim Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kostet nicht viel, und das geht ohne Anwalt.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von h_smart
    Du kannst beim Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kostet nicht viel, und das geht ohne Anwalt.


    Für 110?


    Achim

  • Geht sogar online.


    http://www.mahn-bescheid.de


    kostet bis 600 Forderungssumme 18 Gebühr. Die zahlt natürlich auch der Schuldner, wenn er überhaupt zahlen kann. Wenn nicht, hast Du eben 18 Kröten in den Sand gesetzt. Ich finde dieses Kostenrisiko überschaubar und fair.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart
    Geht sogar online.


    http://www.mahn-bescheid.de


    kostet bis 600 Forderungssumme 18 Gebühr. Die zahlt natürlich auch der Schuldner, wenn er überhaupt zahlen kann. Wenn nicht, hast Du eben 18 Kröten in den Sand gesetzt. Ich finde dieses Kostenrisiko überschaubar und fair.


    Danke für den Tipp --- gut zu wissen :).


    Achim

  • Zitat

    Original von h_smart
    Wenn nicht, hast Du eben 18 Kröten in den Sand gesetzt.


    Plus die eigentliche Forderung ... trotzdem hält sich der Aufwand in Grenzen.



    Wastl

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2

  • Zitat

    Original von Wastl
    Plus die eigentliche Forderung ...


    Ja klar.


    Allerdings lassen sich Insolvenzverwalter von einem Mahnbescheid durchaus beeindrucken.
    Da werden zuerst ausstehende Löhne bezahlt, und dann gleich die Forderungen, die besonders dringlich sind, und die hohe Folgekosten verursachen. Alles Andere bleibt erst mal liegen.


    Gruß
    H.-J.

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  • Dazu kommen weitere 60 - 80,- EUR für die erste Instanz, weil der Mahnbescheid ganz sicher von der Gegenseite als unbegründet abgewiesen wir. Wenn dann der Laden wirklich pleite ist, siehst Du keinen Cent. Der Insolvenzverwalter bedient zuerst einmal sich selbst, bleibt dann nach 2 Jahren (ja, der Verwalter bekommt jeden Monat sein Gehalt von der GmbH) noch etwas übrig, geht der Rest (<5%) an die Gläubiger.


    PS: Das hat nichts mit der PS GmbH zu tun, ich kenne die Firma nicht und kann keine Aussage dazu treffen.

  • Zitat

    Original von eifrig
    Dazu kommen weitere 60 - 80,- EUR für die erste Instanz, weil der Mahnbescheid ganz sicher von der Gegenseite als unbegründet abgewiesen wir.


    Damit geht aber auch die Beweislast an die Gegenseite, also die Pflicht, dem Richter zu beweisen, dass die Vorkasse bereits erstattet, oder die Ware ausgeliefert wurde. Die Kosten für die erste Instanz zahlt doch auch der Schuldner, vorausgesetzt die Forderung ist berechtigt.


    Mehr will der Gläubiger doch gar nicht. Wenn die Forderung berechtigt ist, kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von eifrig
    Dazu kommen weitere 60 - 80,- EUR für die erste Instanz, ...


    + die 18 sind es schon 98, langsam wird das ganze teuer (wegen nur 110).


    Achim


  • Richtig, nur sind dann wieder 8 Wochen vergangen und wenn die Firma Pleite ist, ist alles futsch. Ansonsten hat man natürlich gute Karten sämtliche Kosten erstattet zu bekommen. Ich würde warten wie das mit der entpsrechenden Firma weitergeht und nur weiteres Geld hinterwerfen, wenn die Chance alles wiederzubekommen größer 75% ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    gut, dann oute ich mich mal als Banker ... ;)


    Zu ÜBERWEISUNGEN:


    Man kann Sie institutsübergreifend nicht stornieren.


    Man kann sie aber zurückrufen. - Das geht aus rechlichen Gründen aber nur so lange, wie sie noch nicht in den Umsatztabellen des Institutes, bei dem der Empfänger der Überweisung sein Konto unterhält, gebucht wurde.


    Die Regellaufzeit einer Inlandszahlung liegt bei max. drei Tagen.


    Meist ist eine Überweisung aber bereits am nächsten Tag bei der Empfängerbank; häufig auch schon an dem Tag, an dem diese dem auftraggebenden Konto belastet wurde.


    Zu Irrläufern:


    Die Banken sollten eigentlich nach Namen buchen und z.B. Geldeingänge für ein Konto mit der Kontobezeichnung abgleichen. Dabei stellt die Kontonummer ledilich ein Hilsmittel dar! - Dennoch wird meist rein nach Kontonummer gebucht.


    Stellt sich in einem solchen Fall nachträglich heraus, dass der Empfänger einer Zahlung nicht mit dem Kontoinhaber des empfangenen Kontos übereinstimmt, kann die Gutschrift auf dem Empfängerkonto storniert werden.


    Achso. - Zum "verbuchen":


    Als angehender Banker lernt man schon in der Berufsschule "verbuchen heisst falsch buchen"! - Banker "verbuchen" daher nicht, sie buchen!


    ;D


    Viele Grüße,
    Sven

  • Zitat

    Original von h_smart
    Allerdings lassen sich Insolvenzverwalter von einem Mahnbescheid durchaus beeindrucken.


    Naja, wer's glaubt. Bevor der Gemeine etwas bekommt sind sicher erstmal andere Außenstände zu begleichen gegenüber Lieferanten, Banken usw. Ich habe das vor viele Jahren auch erleben dürfen.


    Zum Thema Insolvenz kann ich noch empfehlen einfach mal beim zuständigen Amtsgericht anzufragen ob ein entsprechender Antrag vorliegt (was ich nicht glaube/hoffe).