Powerspeicher GmbH - nein danke!

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Das Thema hatten wir doch schon oft genug: nein, man kann keine Überweisung zurück fordern.


    Absolut richtig. Oft wird das verwechselt mit der Möglichkeit einer Lastschrit zu widersprechen. Das geht 6 Wochen lang ohne Angabe eines Grundes.


    Eine Überweise dagegen beuftragt man ja explizit und da kann nichts widerrufen werden.

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Erstens weil Powerspeicher als (ehemaliger) Partnershop seriöser erscheint als manch anderer Laden, und zweitens weil Shopbewertungen im Prinzip nichts aussagen (wie z.B. die Hotelbewerbungsseiten, wenn einer den Bericht zufällig gesehen hat). Da kann jeder Kumpel und bekannte reinschreiben, was er will.


    Aha, ein Partnerschop ist also de fakto schon seriöser als ein bspw. bei Geizhals von vielen tausend Bestellern bewerteter.
    Interessant.


    Zitat

    Original von fundive


    Absolut richtig. Oft wird das verwechselt mit der Möglichkeit einer Lastschrit zu widersprechen. Das geht 6 Wochen lang ohne Angabe eines Grundes.


    Eine Überweise dagegen beuftragt man ja explizit und da kann nichts widerrufen werden.


    Doch, man kann widerrufen, aber es gibt in diesem Fall keine Gewähr auf Rückerstattung.
    Die Bank des Auftraggebers kontaktiert die Bank des Empfängers welche sich wiederum and de Konteninhaber wendet.
    Gibt der sein Einverständnis zur Rückbuchung gibt's auch das Geld wieder.
    Innerhalb der ersten zwei bis drei Werktage nach Überweisung entfällt die Prozedur und es kann ohne Einverständnis des Empfängers zurückgebucht werden, auch wenn die Banken das ungerne machen/zugeben.


    Sascha


  • Nein, auch das geht nicht. (selbst leidvoll erfahren müssen).

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    2 Mal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Nein, auch das geht nicht. (selbst leidvoll erfahren müssen).


    Tja, so wie es sehe solltest Du Deine Bank wechseln.
    Bei mir ging es, aber wie schon gesagt, mit gute Begründung (belegbar).


    Gruß

  • Zitat

    Original von lonestarnrw
    Interessanterweise ist die Homepage von Powerspeicher "Offline für Wartungsarbeiten" und das nicht erst seit gestern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... ;)


    Schelme sind wir ja alle.... Vielleicht gibt es wirklich nur eine neue Seite?



    http://www.powerspeicher-gmbh.de


    Ich fände es schade, wenn sich PS aus dem Endkundengeschäft zurückzieht...

  • Zitat

    Original von Erloeser
    Ich fände es schade, wenn sich PS aus dem Endkundengeschäft zurückzieht...


    Ich finde es zumindest schade, dass sich Powerspeicher in diesem Thread nicht blicken lässt. Groß genug, um ihn zu finden, ist er ja.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von EnigmaGPS


    Tja, so wie es sehe solltest Du Deine Bank wechseln.
    Bei mir ging es, aber wie schon gesagt, mit gute Begründung (belegbar).


    Gruß


    Man kann eine Überweisung zurückholen, wenn es sich um einen offensichtlichen Irrläufer handelt, also einen Zahlendreher bei der Kontonummer, und wenn das Empfängerkonto ausreichende Deckung aufweist.
    Man kann eine Überweisung nicht zurückholen, wenn man eine Rechnung bezahlt hat, und es sich dann anders überlegt.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart



    Man kann eine Überweisung zurückholen, wenn es sich um einen offensichtlichen Irrläufer handelt, also einen Zahlendreher bei der Kontonummer,.


    Und genau das ging bei mir nicht!


    Es hiess: Empfänger und Kontonummer werden automatsich gecheckt, und bei Unübereinstimmung geht Betrag automatsich zurück.


    So war es denn auch nach 7 Tagen.

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    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Und genau das ging bei mir nicht!


    Das liegt aber einzig und allein daran, dass Deine Bank Dir diesen Service nicht bieten will, nicht daran, dass sie es nicht kann.
    Wie ich schon schrieb machen die Banken das nur ungerne und geben häufig auch gar nicht zu, dass sie es überhaupt können.
    Bei Standardüberweisungen (also nicht Swift) ist das Geld immer einige Tage "in der Schwebe" und noch nicht offiziell verbucht. Innerhalb dieses Zeitraums kann man als Auftraggeber-Bank noch zurückbuchen, danach nur noch über den weiter oben von mir geschilderten Weg.


    Sascha

  • Zitat

    Original von Hannoman
    ....Ebenfalls schade finde ich, dass Powerspeicher, entgegen der Aussage von Tobias in diesem Thread (http://www.pocketnavigation.de…ostid=1325615#post1315761), immer noch als Partner von PNav beworben wird.....


    Du meinst sicher diesen Beitrag: Powerspeicher GmbH - nein danke!


    Scheinst aber (noch) Recht zu haben: http://www.pocketnavigation.de/article/view_70_708__Über-uns-und-unsere-Partner/1.1.29.html

    Gruß master1964


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  • Hats denn hier keinen Bänker, der das mal genauer erklären kann?


    Ich versuch mal, zusammenzufassen.


    - Kontonummer und BLZ können geprüft werden, ob sie zusammen passen. Ob das über ne Prüfsumme geht, oder ne DB abgefragt wird, weiss ich nicht. Wenn sie nicht zusammen passen, geht die Überweisung nicht raus.


    - Wenn eine Überweisung bei der Empfängerbank noch nicht dem Empfängerkonto gut geschrieben ist, kann sie storniert werden.


    - Wenn eine Überweisung auf einem Irrtum beruht (Zahlendreher, Irrläufer, Rechnung an falsche Firma bezahlt), fehlt die für einen Vertrag notwendige Willensbekundung, und die Überweisung kann rückabgewickelt werden, wenn das Empfängerkonto ausreichende Deckung aufweist. Aber auch hier gibt es relativ kurze Verjährungsfristen.


    - Sonderfälle, wie wenn eine nicht geschäftsfähige Person eine Bareinzahlung tätigt, oder ein Konto eröffnet, und wilde Überweisungen tätigt, gibt es dann auch noch.


    - Wenn man eine Überweisung an ein gültiges Konto tätigt, und man offensichtlich damit eine Rechnung bezahlt, liegt eben offensichtlich kein Irrtum vor, und wenn das Geld dann dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, dann kann man das Geld auch nicht mehr zurückholen.
    Das wäre ja auch noch schöner, dann bezahle ich alles per Vorkasse, und wenn die Ware dann geliefert wurde, buche ich einfach die Kohle zurück.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart


    - Wenn man eine Überweisung an ein gültiges Konto tätigt, und man offensichtlich damit eine Rechnung bezahlt, liegt eben offensichtlich kein Irrtum vor, und wenn das Geld dann dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, dann kann man das Geld auch nicht mehr zurückholen.
    Das wäre ja auch noch schöner, dann bezahle ich alles per Vorkasse, und wenn die Ware dann geliefert wurde, buche ich einfach die Kohle zurück.


    Gruß
    H.-J.


    in diesen Fällen stimmt das schon, aber wen man eine Vorkasse leistet und die Ware nicht geliefert wird, kann man es bei der Bank rückgängig machen. Aber wie ich es schon gesagt habe, man muss es richtig begründen. Meine Bank kennt mich schon über 20 Jahre lang, da ist mein Wort schon was Wert! Es kommt halt auf den einzelnen Fall.


    Gruß

  • Zitat

    Original von EnigmaGPS
    in diesen Fällen stimmt das schon, aber wen man eine Vorkasse leistet und die Ware nicht geliefert wird, kann man es bei der Bank rückgängig machen. Aber wie ich es schon gesagt habe, man muss es richtig begründen. Meine Bank kennt mich schon über 20 Jahre lang, da ist mein Wort schon was Wert! Es kommt halt auf den einzelnen Fall.


    Dann hast Du eine Lastschrift veranlasst. Da Du dazu aber kein Einverständnis des Kontoinhabers hattest, hätte die Bank diese nicht ausführen dürfen, und der Kontoinhaber hätte diese, natürlich auf Deine Kosten, rückgängig machen können.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hallo,


    um mal wieder von den Bankern zu dem ursprünglichen Thema zurückzukommen: DIESE SEITE von Powerspeicher ist auch down. Das sind die Seiten, die öfter gepflegt werden müssen, wegen den Angeboten. Die Seite, die noch online ist, ist ja eine reine Infoseite, von solchen findet man viele nicht akuelle im Netz.


    Gruss, Snoopy