Hilfe, SD-Karte spinnt, oder so ...

  • mein rücksendung sagt bei manufacture id: 30. genau wie bei der 1 gb, die keine fälschung ist. ich gehe davon aus, dass auch die 2 gb karte original ist, obwohl meine be nummer auf der rückseite ebenfalls be0606702657b ist.


    abwarten ...


    edit: die beiden karten (meine alte 1 gb und die neue 2 gb) sind von der bauart her identisch ...

    Einmal editiert, zuletzt von Duffy Dude ()

  • Hallo zusammen


    Ich habe gerade mal die Seriennummer meiner Karte, die ich als Ersatz für die gefälschte Ware erhalten habe, mit den von Euch geposteten Nummern verglichen...
    ...und siehe da: BE0606702657B.


    Gruß Marc

  • @Duffy Dude
    Sind es die normale blaue Sandisk-Speicherkarten?
    Bei mir den Ultra II Karten von den beiden 512MB und 1GB hat andere Nummern.

    Einmal editiert, zuletzt von dirk ohrndorf ()

  • jaja, die blaue standartkarte. einmal 1 gb und einmal 2 gb ... wir grübeln, ob die nummer auf der rückseite der karte eine produktnummer ist, oder obs eine fortlaufende seriennummer sein muss.

  • Hallo,


    Ist schon heftig, ich habe gerade die Antwort vom Sandisk Support bekommen, nachdem ich denen Bilder meiner Karte und der von Badememeister geschickt habe.


    Hier die Antwort von Sandisk



    Es ist schon ein starkes Stück, dass der Händler sich hier im Forum meldet und es dann noch wagt, als Austausch noch mal eine Fälschung zu schicken.


    Diese ist wohl eine der besseren Fälschungen, denn ich habe eigentlich keine Bedenken diemal gehabt auch der Telefon Anruf bei Sandisk konnte die Karte nicht als Fälschung identifizieren. Erst die BIlder an den Sandisk Support brachten das Ergebnis.


    Ich werde dies dem Händler noch mal mitteilen, mal sehen was er dieses mal zu sagen hat.


    Zusätzlich habe ich Sandisk nun noch gebeten, mir mitzuteilen, woran man denn zweifelsfrei eine echte Sandisk Karte erkennen kann. Die Fälschungen scheinen ja so gut zu sein, dass sogar der Telefonsupport von Sandisk die Fälschung nicht gleich erkennen kann.


    Steffgen

    2 Mal editiert, zuletzt von steffgen ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Gefälschte Ware zu verkaufen ist immer strafbar - ob wissentlich oder nicht.


    Würdest Du mir bitte mit der entsprechende Norm auf die Sprünge helfen, aus der sich die Strafbarkeit bei Unkenntnis ergibt? Ich kenne sie nämlich nicht, lerne aber gerne dazu.


    Bye
    Peter

  • Ich habe keine konkreten Texte zur Hand, aber ein altes Sprichwort sagt schon: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


    Sicherlich werden gleich ein paar anfangen zu googeln und was finden ;D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Ich habe keine konkreten Texte zur Hand, aber ein altes Sprichwort sagt schon: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


    Gut, Du mußt also bestraft werden, wenn ich das wörtlich nehme. Abgesehen davon, daß Deine Behauptung falsch war, hast Du sie offenbar auch nur so dahingeschrieben. Für Irrtümer habe ich Verständnis, aber Behauptungen aufzustellen, ohne auch nur den geringsten Anhaltspunkt dafür zu haben, ist wirklich vollkommen daneben...


    Zitat


    Sicherlich werden gleich ein paar anfangen zu googeln und was finden ;D


    Ja, aber sicher nichts, was Deine Behauptung bestätigt. Alle in diesem Zusammenhang in Betracht kommenden Straftatbestände setzen Kenntnis voraus.


    Ach ja: Dein oben erwähntes Sprichwort hat mit der hier gestellten Frage auch nichts zu tun. Dabei geht es nämlich darum, daß _rechtliche_ Unwissenheit nicht vor Strafe schützt (also nicht zu wissen, daß ein in Kenntnis verübtes Verhalten unter Strafe steht, schützt nicht), nicht um Unkenntnis der Tatumstände selbst. Hier also: Wer weiß, daß die Ware gefälscht ist, aber glaubt, der Verkauf sei nicht strafbar, für den gilt im Ergebnis das Sprichwort. Für den, der weiß - oder auch nicht -, daß der Verkauf gefälschter Ware strafbar ist, der aber nicht weiß, daß sie gefälscht ist, für den gilt das Sprichwort nicht.


    Bye
    Peter


    Bye
    Peter

  • Hier 2 Links zum Thema "unwissentlicher Privat Verkauf von Fälschungen"


    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/429860/
    http://www.snakecity.cc/phpBB2/ftopic184.html


    So weit ich weiß, ist der gewerbliche Verkauf von Fälschungen auf jeden Fall strafrechtlich relevant.


    Der Private wissentliche oder unwissentlich Verkauf von Fälschungen ist vom Strafrecht her in Deutschland wohl nicht relevant.


    Das heißt aber nicht, dass dies ohne Folgen ist. Eine Abmahnung und Schadensersatz Forderungen durch die Markeninhaber können da sehr teuer werden.


    Steffgen

    Einmal editiert, zuletzt von steffgen ()

  • Hi,
    auch die Links belegen nur, daß der Verkauf gefälschter Ware in Unkenntnis dieses Umstands eben nicht strafbar ist. Natürlich kann das zu einer Vielzahl anderer Probleme führen, aber Strafbarkeit setzt Kenntnis voraus.


    Bye
    Peter

  • Zitat

    Original von PeterG
    Hi,
    auch die Links belegen nur, daß der Verkauf gefälschter Ware in Unkenntnis dieses Umstands eben nicht strafbar ist. Natürlich kann das zu einer Vielzahl anderer Probleme führen, aber Strafbarkeit setzt Kenntnis voraus.


    Bye
    Peter


    Sagte ich ja ... aber eine zivilrechtliche Abmahnung und Schadensersatzansprüche können da - auch für Privatverkäufer - sehr teuer werden.


    Ein Markeninhaber wird aber wohl bei einem einzigen unwissentlichen Verkauf mit Sicherheit keinen Prozess führen. Wenn jemand aber wie der von dirk ohrndorf angesprochene private Verkäufer 10 oder mehr gefälschte neue Karten anbietet, kann der mit Sicherheit gewaltige Probleme bekommen.


    Bei dem gewerblichen Verkäufer, um des es hier im Thread aber hauptsächlich geht, ist der Verkauf von Fälschungen aber mit Sicherheit auch von strafrechtlicher Bedeutung, vor allem wenn man sich die Mengen ansieht die er verkauft und es sich herausstellen sollte, dass davon grössere Mengen Fälschungen sind.


    Steffgen

    3 Mal editiert, zuletzt von steffgen ()

  • Wenn es sich bei den "neuen" Karten wieder um Fälschungen handelt, dann ist das eine riesen Sauerei, die mit uns abgezogen wird. X(


    Ich habe den Verkäufer gerade angemailt, ihn um Stellungnahme gebeten und ihm hierbei eine Frist bis 21.04.2006 gesetzt.
    Desweiteren wies ich daraufhin, dass ich mir strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte vorbehalte.


    Mir fehlen grad echt ein wenig die Worte. X(

  • Hallo,


    Was mich bei den Käufern der 2GB Karte noch interessieren würde: Habt Ihr alle die Austauschkarte mit der Umverpackung bekommen wie auf dem Bild von Bademeister oder ohne diese Umverpackung, nur in Plastik eingeschweisst ?


    Scheinbar hat Sandisk daran die Fälschung erkennen können. Ich habe die Karte ohne diese Umverpackung bekommen. Aber das Plastikkästchen mit der Karte war noch zusätzlich in Plastik eingeschweist, daher hatte ich auch zunächst keinen Verdacht, dass es eine Fälschung sein könnte.


    Ich muss auch sagen, dass ich mich etwas über den Sandisk Support geärgert habe, denn sowohl bei der ersten Karte als auch jetzt haben sie zwar geschrieben, dass es eine Fälschung ist, aber nicht dabei geschrieben, woran ich als Käufer denn zweifelsfrei eine echte Sandisk Karte erkennen kann.


    Steffgen

    3 Mal editiert, zuletzt von steffgen ()

  • Hallo


    Meine Austauschkarte kam in der gleichen Verpackung wie die alte gefälschte Karte.
    Dies hat mich schon ein wenig stutzig gemacht anfangs.
    Aber da die neue Karte eine Seriennummer auf der Rückseite hat und mir der Sandisk Support bei meiner telefonischen Nachfrage erklärt hat, dass dies eine originale Seriennummer sei, habe ich mir nichts weiter dabei gedacht.
    Aber warum nun mehrere Karten die gleiche Seriennummer haben.......
    Ich glaube, ich werde nun mal meinen Rechtsbeistand kontaktieren.


    Gruß Marc