Hilfe, SD-Karte spinnt, oder so ...

  • Ja mich haben Sie am Telefon auch nur nach der Nummer auf der Rückseite gefragt, und dann gesagt, dies sei die Nummer einer originalen Karte. Dabei ist es doch klar, dass gute Fälscher sicher auch solch eine Nummer einer echten Karte verwenden. Nicht jede Fälscher sind so dumm wie die der ersten Fäschnung, wo gar keine Nummer auf der Rückseite war.


    Weitere Fragen haben die nicht gestellt. Auch meine Frage woran man denn zweifelsfrei eine echte Karte erkennen kann, wurde nicht eindeutig beantworte, nur dass die Nummer mit BE anfangen müsste.


    Auch bei der schriftlichen Bestätigung, dass es Fälschungen sind, wurden mir keinerlei Hinweise gegeben, wie genau ich echte Karten eindeutig identifizieren kann. Mal sehen was auf meine Nachfrage nun kommt ...


    Sandisk scheint wohl ein echtes und grösseres Problem mit Fälschungen zu haben, Ihre Bemühungen, Käufer davor zu schützen, scheinen mir aber nicht sonderlich weit zu gehen ...


    Da habe ich auch schon wesentlich bessere Erfahrungen gemacht. Als ich mal eine Microsoft Fälschung bei Ebay bekommen habe, war Microsoft sehr an weiteren Infos zum Händler interessiert und hat mir sogar die Fälschung gegen eine original Version kostenlos ausgetauscht.


    Steffgen

    2 Mal editiert, zuletzt von steffgen ()

  • ich bin mir zwar nicht sicher, aber wenn die 2 gb eine fälschung ist, dann eine verdammt gute, da sie exakt meiner 1 gb entspricht (optisch). selbst der kleine schreibschutznippel hat exakt die gleiche farbe.
    mich würde jetzt erstmal interessieren, ob die nummer hinten drauf bei gleichen modellen gleich oder verschieden sein muss (seriennummer oder produktnummer). daher würde ich euch bitten, mal die seriennummer per pocket mechanic auszulesen. denn da ist ja die seriennummer. diese sollte ja unterschiedlich sein, wenn ich mich nicht irre.


    dann zum thema strafbarkeit:
    soweit ich mich entsinne, ist schon die einfuhr gefälschter ware strafbar, also auch das rolexdublikat aus der türkei. bei einzelfällen drückt der zoll wohl ab un zu ein auge zu. hier wurde jedoch, wenn es wirklich fälschungen sind, ein große menge eingeführt. das dürfte den zoll interessieren und ist demnach nicht nur ziviltechnisch zu ahnden. wie es mit dem verkauf aussieht, weiß ich nicht. jedoch, wenn gefälschte ware auch nach dem erkennen dieser in umlauf gebracht wird, dieser fall ist ja nun eingetreten, dann sieht die sache etwas anders aus. sollte es sich bei den neuen karten ebenfalls um fälschunge handeln, so ist das nicht mehr auf die unwissenheit des verkäufers zurückzuführen, denn bei den neuen karten hätte er dann, wenn er wie behauptet, offizieller sandisk verkäufer ist, dass ganze ja überprüfen können, oder?
    für mich ist die faktenlage abert nopch nicht klar und ich meine, ein original, was wiederum zwar in meiner alten verpackung zurück kam, jedoch tatelos funktioniert und wenn, dann eine verdammt gute fälschung ist. und wieso hockt der sandisk support in den usa? versteh ich nich. egal. wäre übrigensschön, wenn jemand, der eine sandisk 2 gb im laden (bim mm oder so) gekauft hat, mal die be nummer zum besten gibt, damit wir vergleichen können.


    edit: okay, es geht sogar genauer. private einfuhr von fälschungen bis 175 ist noch in ordnung (wenn zum eigengebrauch). alles drüber und wenn geschäftlich, dann beschlagnahmung. http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_vub/index.html
    dieser wurden die fälschungen in unserem falle ja entzogen.

    Einmal editiert, zuletzt von Duffy Dude ()

  • PeterG: ich weiß gar nicht, was Du Dich aufregst.


    Es gilt auch für Privatpersonen (wenn Du denn mal den von mir verlinkten Text auch sorgfältig bis zum Ende durchliest).


    Denn wenn ich meine (gefälschte) Speicherkarte verkaufe, so trete ich geschäftsmäßig auf (für Dich: das hat nichts mit Ladeninhaber zu tun).


    Und Mahnungen oder Schadensersatzansprüche, die das zur Folge hat, haben wohl eine Strafe zur Folge, da so etwas meistens mit einem Urteil beendet wird.


    Bist Du Anwalt? ?(


    Falls nein, dann behaupte bitte im gegenzug auch nicht Sachen, die Du nicht weisst! (u.a.: "da liegst Du falsch").


    Schönen Tag noch.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Die Seriennummer, die mit Pocketmechanic angezeigt wird, ist bei mir zumindest eine andere als bei Bademeister.


    Manufacturer ID : 30
    Serial Number : 0457044F


    Ich bin auch noch nicht restlos von der Aussage des Sandisk Supportes überzeugt, zumindest möchte ich doch gerne wissen, woran sie die Fälschung erkannt haben und woran ich als Käufer zweifelsfrei eine echte Sandisk Karte erkennen kann.


    Steffgen

    Einmal editiert, zuletzt von steffgen ()

  • ich hab pm gerade nich drauf, hab da aber auch ne andere nummer, glaub ich ...


    zum streit zwischen michi und peter:


    auch der unwissentliche verkauf von fälschung ist strafbar, sogar von privaten personen:


    http://www.internetrecht-rostock.de/markenfaelschung.htm


    michi hatte vollkommen recht. klaus kann dadurch ganz schnell in große probleme geraten, wenn er die zurückgenommenen fälschungen nicht meldet (was er hoffentlich getan hat) ...

  • http://www.internetrecht-rostock.de/markenpiraterie.htm


    noch einer oben drauf. da stehts sogar direkt drinne ...
    und was passiert, wenn das ganze bekannt wird, quasi unser recht dahinter.
    wir haben definitiv anspruch auf original ware oder, weil wir den kaufvertrag abgeschlossen haben, auf rückerstattung des kaufpreises, sowie der zusätzlichen kosten und die restliche differenz zur uvp des herstellers vom angebotenen produkt.


    Fanfan911: immer gerne : drink

  • Der Händler hat sich mittlerweile bei mir gemeldet. Demnach sollen die Austauschkarten 100% echt sein. Die Einschätzung des Sandisk Supportes soll nach Ansicht des Händlers wohl falsch sein, vermutlich war die neutrale Umverpackung auf dem Bild von Bademeister der Grund für die Aussage von Sandisk.


    Bleibt die Frage wieso dann die Lieferung einer original Karte in einer neutralen Umverpackung erfolgt ist. Wurde da etwa die original Verpackung andersweitig verwendet, evt. um die gefälschten Karten zu verpacken und wie originale aussehen zu lassen ?


    Ich habe den Sachverhalt Sandisk nochmal so geschildert und warte jetzt auf die Antwort. Wenn deren Urteil über die Fälschung von der neutralen Umverpackung abhing, kann die Geschichte so stimmen.


    Ein Fader Beigeschmack bleibt aber dann trotzdem. Zu einer originalen Karte gehört meiner Meinung nach auch die originale Umverpackung.


    Steffgen

    2 Mal editiert, zuletzt von steffgen ()


  • gut das ich storniert hatte und mir ne 4gb bei der superaktion von speicherkarte.de geholt habe :) hab ich nicht bereut.

  • Zitat

    Original von Duffy Dude
    zum streit zwischen michi und peter:


    auch der unwissentliche verkauf von fälschung ist strafbar, sogar von privaten personen:


    http://www.internetrecht-rostock.de/markenfaelschung.htm


    Drücke ich mich so unklar aus, oder bist auch Du des Lesens nicht mächtig? Die von Dir angegebene URL ist für die "Streitfrage" völlig ohne Belang; auch dort steht nicht, daß unwissentlicher Verkauf strafbar wäre (wäre auch völlig egal, weil es allein auf die Gesetzeslage ankommt).
    Also nochmal: Nach welcher Norm soll der unwissentliche Verkauf strafbar sein (und nochmal, weil es offenbar so schwierig zu begreifen zu sein scheint: Schadenersatz, Abmahnung etc. hat nichts, aber auch GAR NICHTS mit Strafbarkeit zu tun!


    Zitat

    michi hatte vollkommen recht.


    Nein, Michi hat völligen Quatsch geschrieben (und es, wie sein Dank für den völlig irrelevanten Verweis auf zivilrechtliche Folgen zeigt, auch jetzt noch immer nicht begriffen); deshalb ist er auch ebensowenig wie irgend jemand sonst in der Lage, eine Norm zu benennen, die den unwissentlichen Verkauf unter Strafe stellt.
    Ich lasse mich sonst gern belehren, aber nur durch Benennung der gesestzlichen Regelung, nicht durch Links auf offenbar inhaltlich nicht begriffene Texte, die sich mit völlig anderen Folgen befassen.


    Bye
    Peter

  • Hallo,


    Warum regst Du Dich denn so auf ?


    Die beiden haben sicherlich und das mit Recht den Begriff "Strafe" allgemein als Folge einersrichterlichen Urteilsspruches angesehen.


    Ich habe ja schon geschrieben, dass man hier zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden muss. Strafrechtlich hat man da bei einem privaten unwissentlichem Verkauf nichts zu befürchten, sehr wohl aber zivilrechlich mit Abmahnung und Schadensersatzanforderung.


    Und da muss man auf jeden Fall mit einer "Strafe" rechnen, die sehr teuer sein kann.


    Nochmals: der private unwissentliche Verkauf von Fälschungen ist strafrechtlich zwar nicht relevant, sehr wohl aber zivilrechtlich.


    Du willst doch jetzt etwa nicht darüber diskutieren, ob eine Abmahnung oder ein Schadensersatzzahlung im allgemeinen Sprachgebrauch nun eine "Strafe" ist oder nicht ?


    Steffgen

    3 Mal editiert, zuletzt von steffgen ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    PeterG: ich weiß gar nicht, was Du Dich aufregst.


    Aufregen. Wie kommst Du darauf? Du schreibst rechtlichen Unfug, offenbar nicht in irrtümlichen Glauben (wofür ich Verständnis habe) sondern im Wissen, eigentlich überhaupt nicht zu wissen, worum es geht.


    Zitat


    Es gilt auch für Privatpersonen (wenn Du denn mal den von mir verlinkten Text auch sorgfältig bis zum Ende durchliest).


    Und trotz Erläuterung scheinst Du es immer noch zu kapieren. Lies doch einmal selbst den Text: Dort steht NICHTS davon, daß der unwissentliche Verkauf strafbar wäre (und stünde es da, wäre es halt falsch).


    Zitat


    Denn wenn ich meine (gefälschte) Speicherkarte verkaufe, so trete ich geschäftsmäßig auf (für Dich: das hat nichts mit Ladeninhaber zu tun).


    Auch darum geht es überhaupt nicht. Es macht nichts, keine ausreichenden Rechtskenntnisse zu haben. Dann sollte man aber auch nicht mit dem Anspruch der Richtigkeit darüber schreiben und selbst auf ausdrückliche Hinweise noch auf dem geschriebenen Unfug beharren.


    Zitat


    Und Mahnungen oder Schadensersatzansprüche, die das zur Folge hat, haben wohl eine Strafe zur Folge, da so etwas meistens mit einem Urteil beendet wird.


    Willst Du Dich jetzt rausreden? Du hast behauptet, unwissentlicher Verkauf gefälschter Produkte sei strafbar. Das ist falsch; es gibt keine gesetzliche Regelung, die das mit Strafe bedroht. Zivilrechtliche Folgen wie Schadenersatz etc. haben mit Strafbarkeit nichts zu tun.


    Zitat


    Bist Du Anwalt? ?(


    Falls nein, dann behaupte bitte im gegenzug auch nicht Sachen, die Du nicht weisst! (u.a.: "da liegst Du falsch").


    1. Ja.
    2. Was spielt das für eine Rolle? Maßgeblich ist allein, wie die Rechtslage tatsächlich ist. Wer behauptet, ein bestimmtes Verhalten sei strafbar, muß auch in der Lage sein, die Gesetzesnorm zu benennen (zumindest hier gilt noch immer der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz"). Was nicht gesetzlich mit Strafe bedroht ist, ist nicht strafbar. Andere mögliche Folgen (vieles, was nicht strafbar ist, kann andere unangenehme Folgen haben) sind dafür völlig ohne Bedeutung.
    3. Benenne die Norm, aus der sich Strafbarkeit unwissentlichen Verkaufs ergibt (ich wäre wirklich interessiert, weil ich keine kenne), räume den Fehler ein oder schweige.


    Bye
    Peter

  • Zitat

    Original von steffgen
    Die beiden haben sicherlich und das mit Recht den Begriff "Strafe" allgemein als Folge einersrichterlichen Urteilsspruches angesehen.


    Nein; es geht nicht um irrtümliche Begriffsverwechslungen. Ausgangspunkt war die falsche Behauptung:


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Gefälschte Ware zu verkaufen ist immer strafbar - ob wissentlich oder nicht.


    Das ist eine klare Aussage (die nichts mit "Strafe" als allgemeiner Bezeichnung für nachteilige Folgen zu tun hat sondern Strafbarkeit, was nur im Sinne des Strafrechts als Begriff verwendet werden kann, behauptet), nur eben vollkommen falsch.


    Zitat


    Du willst doch jetzt etwa nicht darüber diskutieren, ob eine Abmahnung oder ein Schadensersatzzahlung im allgemeinen Sprachgebrauch nun eine "Strafe" ist oder nicht ?


    Nein, das bedarf keiner Diskussion, denn darum ging es nicht; im übrigen sind die Begriffe auch klar besetzt.
    Behauptet wurde, der unwissentliche Verkauf sei strafbar. Das ist eine klare Aussage, die nichts mit evtl. zivilrechtlichen Folgen zu tun hat. Und es ist ebenso klar falsch, was aber auch jetzt noch weiterhin bestritten wurde unter Hinweis auf Texte, die dafür überhaupt nichts hergeben.


    Bye
    Peter

  • Hallo,


    Du bist ein Erbsenzähler, nicht wahr ?


    Frag mal in solchen Fällen die Abgemahnten, wie diese die Zahlung von einigen Tausend Euro Abmahngebühren und Schadensersatzzahlungen ansehen.


    Da wird wohl jeder von einer saftigen "Strafe" reden, auch wenn dies kein strafrechtliches Urteil ist.


    Also reg Dich doch nicht so auf. Du hast natürlich Recht was Deine Unterscheidung in zivilrechtl. und strafrechtl. Relevanz betrifft, aber auch die beiden anderen haben Recht, denn im allgemeinen Sprachgebrauch redet man sicher auch nach zivilrechtlichen Prozessen von "Strafen".


    Du regst Dich hier so über diese Aussage auf :


    Gefälschte Ware zu verkaufen ist immer strafbar - ob wissentlich oder nicht.


    "zivilrechtlich strafbar" ist ein durchaus gebräuchlicher Begriff und in diesem Sinne ist die Aussage auch korrekt.



    Steffgen

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  • PeterG: dieses ist ein Diskussionsforum. Und da ist es nun mal so - und das nicht nur einmal am Tag - dass jemand eine Behauptung aufstellt... ja, jede Antwort auf eine Frage ist im Prinzip eine Behauptung (nach bestem Wissen und Gewissen).


    Betrachte meine Aussage ach als solche, ok?


    Und wenn Du es besser weisst, dann schreibe es, is ja auch in Ordnung und auch wichtig, um eventuell falsche Sachverhalte aufzuklären.


    Aber Deine Art und Weise, darauf zu reagieren und Deine Wortwahl..... sorry, Du fühlst Dich wohl wie die Weisheit persönlich?!


    Warum schreibst Du nicht einfach, dass ich falsch liege? Wieso dieses Nachhaken und anschliessend Dein Wortschwall?

    EDIT: letzten Satz gelöscht

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()