Radarwarngeräte dürfen Vernichtet werden. Urteil vom Verwaltungsgericht Trier

  • Moin Moin!


    Wie wäre es mal mit einer Diskussion bezüglich Datenschutz? Wie der Name schon sagt, habe ich einen Pocket personal computer, und wie auch immer das Gesetz auszulegen ist (ich persönlich beziehe den Paragraphen absolut nicht auf den POI-Warner, denn hier bei Radio Hamburg wird öffentlich angerufen und gesehene Blitzer live durchgegeben, und ich kann mich nicht erinnern, daß dieser Dienst je angezweifelt wurde); und niemand auf der Welt hat das Recht, einen Blick auf meinen PC zu werfen wenn ich es nicht zulasse.


    Das kann nur der Staatsanwalt, wenn Gefahr in Verzug ist oder wie auch immer......


    Ich habe ja schon mal geschrieben: denen die Muffe geht, können auf den POI-Warner ja verzichten oder sich einen Reset auf eine Taste legen (womöglich gleich den "harten") - ich verzichte auf diese Schutzmechanismen und habe auch keinerlei Sorge, in eine Poöizeikontrolle zu geraten.


    Amen.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hi,


    Zitat

    Das kann nur der Staatsanwalt


    ... und seine Schergen, die Grünezei.


    Ich meine natürlich: jeder Polizeibeamte in seiner Funktion als Erfüllungsgehilfe. :D


    Zitat

    Amen.


    Na, na!
    Das soll doch kein Glaubenskrieg werden hier. :engel


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hallo Leute,


    nach dem ich nun 7 Seiten für und wieder gelsen habe,
    macht mir das Thema mehr Angst als Hoffung. Mir hat ein Scherge schon mal in einer Vekehrskontrolle ein CB- Funkgerät ausgebaut, mit Kabel, Antenne und Zeug. War auch wie ich in der Verhandlung später gelernt habe rechtmässig. - egal
    Das nur zum Thema, Gefahr - Landespolizeirecht - Beschlagnahme - DIE machen das wirklich.
    Es dauert sicher nicht mehr lange bis ein kluger Beamter die unermesslichen Gefahren dieser Geräte festschreibt und los geht die Hexenjagd.
    Mal weiter gedacht, auf Seite 3 oder 4 haben wir auch schon mal über das Bezahlen von " Warnern " geschrieben,
    wer hindert die Schergen, bei Markus die Kundendatei zu Beschlagnahmen und alle registrierten Kunden zu besuchen. - Gefahrenabwehr - Bereithalten von bla bla bla... Rechnungsbelege müssen 10 jahre aufgehoben werden.

    Dies ist nur ein Denkansatz der weder Markus noch irgendeinen beleidigen, oder gar etwas unterstellen soll. In der Zeit von P2P geschehen unfassbare Dinge seitens der Behörden.


    Vielleicht kann ein rechtlich Gebildeter das mal weiter Denken.


    Ich freue mich auf weitere 7 Seiten.


    Gruss
    Stolli

  • Hi,


    Zitat

    Ich freue mich auf weitere 7 Seiten.


    die wird es nicht geben, alle wilden Spekulationen haben wir durch. Solange es kein (letztinstanzliches) Urteil gibt, haben alle recht oder keiner.


    Zitat

    wer hindert die Schergen, bei Markus die Kundendatei zu Beschlagnahmen und alle registrierten Kunden zu besuchen


    Das geltende Recht und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (IANAL)


    Wenn ich ein letztes Mal den Vergleich mit dem Radarwarner bemühen darf, kaufen darfst Du soviele Geräte, wie Du tragen kannst, benutzen oder betriebsbereit im Auto mitführen darfst Du du die Dinger nicht.


    Ich schlage vor, den Thread zu schliessen, da wohl wirklich alle Meinungen ausgetauscht wurden.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Soll ich ihn wirklich schließen??? Ein Klick und es ist passiert.


    Gruß Tina

  • Zitat

    Original von Tina
    Soll ich ihn wirklich schließen??? Ein Klick und es ist passiert.


    Gruß Tina


    So sollte das Editieren der POIs auch funktionieren! :D :D :D


    Und nun K L I C K :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)