ZitatOriginal von CarstenZ
Noch weniger kannst Du nachweisen dass er nur dazu angeschafft wird vorsätzlich die Gesetzte zu übertreten.
Das wurde schon durch das Urteil im Eingangspost durch das Gericht bestätigt ..
Ich bleibe hier nach wie vor bei der eindeutigen Unterscheidung zwischen den Radarwarnen, die aussschliesslich dafür da sind eine aktive Radarkontrolle zu entdecken und den Poi-Warnern, die immer auf eine mögliche Messstelle, z.t. mit Hinweis auf Geschwindigkeitsüberschreitung machen.
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Der PDA mit "DEM" Overlay wird doch wohl nur "dafür" verwendet.. nämlich für das was es gemacht wurde.. POI.. WARNEN..
D´rum darf der Polizist nehmen, was dann einst war deins.
Sicher nicht auf Grundlage des hier viel zitierten Gesetzes.
Und so lange es noch keine lückenlose, tagesaktuelle Erfassung der max. zulässigen Abschnittsgeschwindigkeit in den Navis gibt, gibt es keine bessere technische Methode sich selbst vor versehentlicher Geschwindigkeitsüberschreitung zu schützen. Der Vorwurf die Anschaffung dient nur zum rasen ist somit entkräftet.
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Und der Staat hat sich mit den selben Argumenten wie meine eben dagegen entschieden hier einzugreifen
Das steht.. wo? Zumal dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein dürfte und nicht auf Bundesebene..
Das steht gelegentlich in Presseberichten, insbesondere war dies damals auch die Argumentation die Radio-Warnungen nicht zu verbieten.
Garry