Radarwarngeräte dürfen Vernichtet werden. Urteil vom Verwaltungsgericht Trier

  • also wenn man seinen bmw schon mit aufklebern verscha^Hönern will, sollte man "pressiert" wenigstens richtig schreiben ;D


    und weil die antworten gar so dumm ausgefallen sind, werde ich mich in zukunft zu juristischen fragen nicht mehr äußern.

    Einmal editiert, zuletzt von now2 ()

  • Zitat


    Kein Wunder, das Urteil des VG ist von '99



    Hallo now2,


    hier noch einmal für Schnellleser:


    VG Aachen 6. Kammer Urteil vom 2. Juni 2003, Az: 6 K 1283/99


    Aus 99 ist nur das Aktenzeichen/Eingangsdatum des Verfahrens... :D



    cohabit,


    lass Dein Radio, wo es ist, kein Polizist wird es Dir wegnehmen wollen.


    Ordnungsrechtliche Maßnahmen können sich nur gegen Personen richten, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit (und Ordnung) verursachen (als "Störer" oder sog. "Zweckveranlasser"). Du bist für das Radioprogramm nicht verantwortlich, auch dann nicht, wenn Du zufällig den Verkehrsfunksender mit der Blitzerwarnung eingeschaltet hast.


    Gruß


    Eichsi :)

  • Zitat

    Original von now2
    [Hier wurde gefragt ob der POI-Warner "legal" ist - und die Antwort ist unumstritten NEIN


    Folge beim Erwischtwerden sind definitiv:


    Bitte schreibe doch dazu, daß es Deine Auslegung des Gesetzes ist und verzichte auf Wörter wie "definitiv" und "unumstritten"

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Können wir uns nicht darauf einigen, dass hier zumindest noch eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht? Dies zeigt sich auch daran, dass - zumindest mir - bisher kein Fall bekannt ist, wo ein PDA von der Polizei wg. der Blitzerfunktion im POI-Warner eingezogen wurde, oder jemand dafür seine 4 Punkte kassiert hätte.


    So ein Fall wäre sicher rasch in der Presse, bei all der Berichterstattung über die Entwicklungen in der mobilen Navigation.


  • Und hier für Schnelldenker:


    Was 99 nicht illegal war, kann 2003 nicht bestraft werden (nulla poena sine lege grundatz). Da es '99 keinen § 23 Abs. 1b StVO gab, wieso sollte er im Urteil erwähnt werden?


    im übrigen handelt es sich nicht um meine auslegung, sondern um die des gesetzgebers. dieser schreibt nämlich in seiner amtlichen begründung, dass das verbot INSBESONDERE für - naja, ich wiederhole mich ungern. schaut einfach in meinen ersten beitrag.


    dass noch kein bekannter von euch erwischt wurde, liegt wohl daran dass die wenigsten cops wissen, was poi-warner überhaupt ist.
    schaut mal in www.copzone.de oder www.radarforum.de - dann wisst ihr, was euch blüht, wenn ihr an nen cop gelangt, der ahnung davon hat.


    HSVMichi
    sorry, ich meinte natürlich "unter juristen unumstritten".

    2 Mal editiert, zuletzt von now2 ()

  • Zitat

    Original von now2
    also wenn man seinen bmw schon mit aufklebern verscha^Hönern will, sollte man "pressiert" wenigstens richtig schreiben ;D


    Stimmt, danke, werde es an den Aufkleberproduzenten weiterleiten. Vielleicht liegt der Rechtschreibfehler daran, das er kein Bayer ist.


    Zitat

    Original von now2
    und weil die antworten gar so dumm ausgefallen sind, werde ich mich in zukunft zu juristischen fragen nicht mehr äußern.


    ui, wenn das Dein ernst war, das mit der Juristerei, dann solltest Du schleunigst Deine Postings überarbeiten! Denn (D)ein kostenloser juristischer Rat ist sittenwidrig und somit nicht zulässig!

  • Zitat

    Original von cohabit
    Denn (D)ein kostenloser juristischer Rat ist sittenwidrig und somit nicht zulässig!


    wo siehst du denn die geschäftsmässigkeit?
    [_] du hast ahnung vom RBerG.


    und tschüss - eure community ist mir zu blöd.


  • @Eichsi,



    Danke! War auch nur eine scherzhafte Bemerkung.



    Mist, wieder gegen die eiserne Grundregel verstoßen! Ironie wird nicht erklärt!

  • Zitat

    Original von now2


    wo siehst du denn die geschäftsmässigkeit?
    [_] du hast ahnung vom RBerG.


    NEIN, hab nur mal so etwas gelesen, glaube ich.


    Zitat

    Original von now2
    und tschüss - eure community ist mir zu blöd.


    Och, schade, dabei hast Du so gut zu "uns" gepasst!


    Ich werde Deine Beiträge zur Navigation wirklich vermissen! :-D)

  • schade, son Jura-Troll gibts nicht alle Tage
    und dabei hab ich mir doch schon den "kleinen Stowasser" bereit gelegt für die Lateinischen Sprüche *g

    Einmal editiert, zuletzt von dCi ()

  • Hi dCi,


    mit "nulla poena..." spricht now2 den uralten Grundsatz an, dass es keine Strafe ohne vorheriges gesetzliches Verbot geben darf. Dies hat nun aber rein gar nichts mit dem Thema zu tun, weil mit der Beschlagnahme von Radarwarnern niemand bestraft werden soll (dann hieße die Aktion "Einziehung" als Nebenstrafe), sondern die Polizei vorbeugend einen künftigen Verstoß gegen StVO-Vorschriften verhindern will. Die Ermächtigung hierzu gibt es in allen Bundesländern seit einer halben Ewigkeit.


    In einer Sache stimme ich allerdings now2 zu: es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste PDA mit POI-Warner ein Verwaltungsgericht beschäftigen wird. X(


    Auf jeden Fall werde ich Laut geben, wenn ich von einem solchen Verfahren etwas höre.


    cohabit,



    schon klar, dass weder das Radio noch Michis Notizzettel so richtig ernst gemeint war. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde das Thema vor einiger Zeit schon mal diskutiert, und da wollte ich meinen Senf doch unbedingt noch zu ablassen.... :D


    Gruß


    Eichsi :)

  • Zitat

    Original von Eichsi
    es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste PDA mit POI-Warner ein Verwaltungsgericht beschäftigen wird. X(


    Na dann wollen wir hoffen, dass der gesunde Menschenverstand dabei zum Zuge kommt bzw.
    zwischen Blitzer-Overlay und aktivem Radar-Warner differenziert wird.

  • Moin Moin,
    welch Diskusion hier,
    also zu meinem Kundenstamm gehören auch Richter des Amts und Landgericht Hamburg und deren einhellige Meinung zum POI Warner "Klasse und völlig LEGAL" :D :D : drink
    Gruß aus HH
    Randolph


  • Hi Eichsi,


    ;D dieses Thema kommt ja alle paar Monate wieder hoch, auch ich kann mir die dummen Komentare nicht verkneifen.
    Vielleicht sollte ich mir die Textbausteine mal auf eine F-Taste legen... : drink



    nee, war ich [d]heute[/d] gestern wieder häßlich...


    ...jetzt schnell noch ein paar gute Taten, obwohl, einen hab ich noch!

  • Zitat

    Original von now2
    "[...] Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem ; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]"


    Auszug aus Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:


    "Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12) [...]"


    Der Punkt ist aber dass nicht vor Überwachungsmassnahmen gewarnt wird sondern Orte angezeigt werden , an denen Überwachungen durchgeführt werden können bzw. schon durchgeführt wurden.
    Polizeiseitig werden diese Geräte meist ehr begrüsst da sie weit häufiger auf die Geschwindigkeitsübertretung hinweisen und zu einer Senkung der Geschwindigkeit führen als dies durch Überwachungsmassnahmen erreicht werden kann.


    Garry