Radarwarngeräte dürfen Vernichtet werden. Urteil vom Verwaltungsgericht Trier

  • Aldi-Katzenfutter und Lachshäppchen :D :gap :D


    [Ernstmodus]
    Das Thema ist ja glaube ich schon da ein oder andere Mal diskutiert worden. Richtige Rechtssicherheit wird es leider wohl mal wieder erst nach einem Urteil (so oder so) geben, so viele Meinungen wie ich bisher gelesen und gehört habe.


    Gruss, Snoopy

    Einmal editiert, zuletzt von Snoopy63 ()

  • Ich habe den Softreset auf eine Hardwaretaste gelegt.
    Bei Kontrolle drücken und gut ist.

  • Zitat

    Original von iPAQ-Casi
    Ich habe den Softreset auf eine Hardwaretaste gelegt.
    Bei Kontrolle drücken und gut ist.


    Aber MN|4 nicht auf Speicherkarte installiert haben - sonst spgps.ini futsch :-D)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • wie leg ich auf eine taste den softreset?
    unter tastenkonfiguration find ich da nix.

  • Hi bady,


    Zitat

    Original von bady
    wie leg ich auf eine taste den softreset?
    unter tastenkonfiguration find ich da nix.


    Dafür benötigst Du ein Zusatzprogramm, dass einen Softreset durchführt. Und dieses Programm legst Du Dir dann auf eine Hardware-Taste.


    Es gibt da verschiedene Tools als Freeware und auch einige kommerzielle (z.B. SPB PocketPlus, OmegaOne BatteryPack), die nebenbei noch eine ganze Menge andere nette Features mit bringen. Einfach mal auf den einschlägigen Internet-Seiten umsehen oder ein bisschen googeln. Wurde aber auch hier im Forum schon behandelt, so dass auch die Foren-Suche eine Antwort liefern dürfte.


    Ciao
    Gloern

  • hallo,


    also:
    1. welchen vorteil soll ein soft-reset haben? glaubst du, nach einem soft-reset ist der poi-warner gelöscht? :]
    weit gefehlt, kann ich da nur warnen. programme sind nur nach einem hard-reset weg. (und selbst dann ist die speicherkarte noch immer voll).


    2. das urteil, das hier im volltext steht, ist steinalt. seitdem wurden die tatbestände bzgl radarwarner mindestens (!) 3x geändert. also am besten schnell vergessen, was man verstanden hat.


    3. um nun jede unklarheit zu beseitigen, hier ein auszug aus der amtlichen begründung zu § 23 Abs 1b StVO (seite 13):


    "[...] Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem ; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]"


    Auszug aus Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:


    "Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12) [...]"


    das gesetz spricht übrigens von "technischem gerät", also fallen handschriftliche aufzeichnungen, (oder die ehefrau) nicht darunter.

  • Zitat

    Original von now2
    das gesetz spricht �brigens von "technischem ger�t", also fallen handschriftliche aufzeichnungen, (oder die ehefrau) nicht darunter.


    Das heisst man gibt das Gerät dem Beifahrer und lässt sich von diesem Warnen... ;D


    Garry

  • Hallo now2,


    die oben wiedergegebene Entscheidung ist nicht "veraltet"; ich habe bisher keine gegenteilige Rechtsprechung gefunden.


    § 23 Abs. 1 b StVO ist nicht die vom VG herangezogene Rechtsgrundlage. Es geht beim PDA mit POI-Warner nicht um das Verbot, ein technisches Gerät überhaupt in Betrieb zu nehmen, sondern um eine Anwendung der polizeilichen Generalermächtigung zur Gefahrenabwehr. Die ist so weit gefasst, dass damit fast alles und jedes begründet werden kann, also auch die Beschlagnahme von Notizen.


    Ich bleibe dabei: Wer Ärger vermeiden will, bereitet wie iPAQ-Casi den schnellen Hardreset vor.


    Gruß


    Eichsi :)

  • Zitat

    Original von Eichsi
    Ich bleibe dabei: Wer Ärger vermeiden will, bereitet wie iPAQ-Casi den schnellen Hardreset vor.


    Verbleiben wir abschließend so:


    Du machst einen HardReset, und während Du auf dem nächsten Parkplatz alles neu installierst, sitze ich schon mit Familie beim Zwischenstopp im Restaurant! :D : drink

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • ne, er braucht ja nur ein backup auf Speicherkarte dabei haben ;)


    Aber erklär mir mal einer, wie man in Anwesenheit eines Polizeibeamten die notwendige Fingerakrobatik für nen Hardreset beim 2210 durchführt :D

  • Zitat

    Original von dCi
    Aber erklär mir mal einer, wie man in Anwesenheit eines Polizeibeamten die notwendige Fingerakrobatik für nen Hardreset beim 2210 durchführt :D


    Och, es gibt bestimmt irgendwo eine Freeware, mit der ich mir einen Hardreset auf eine Hardware-Taste legen könnte. :D


    Hui, das wird ein Spaß .... "Du Schatz, wofür ist denn diese Taste hier ..."


    Ciao
    Gloern

  • Zitat

    Original von gloern
    Hui, das wird ein Spaß .... "Du Schatz, wofür ist denn diese Taste hier ..."


    Ciao
    Gloern


    ROFL

  • Zitat

    Original von Eichsi
    § 23 Abs. 1 b StVO ist nicht die vom VG herangezogene Rechtsgrundlage


    Kein Wunder, das Urteil des VG ist von '99, Abs 1b existiert erst seit Januar (oder März?) 2002.


    Hier wurde gefragt ob der POI-Warner "legal" ist - und die Antwort ist unumstritten NEIN (§ 23 Ib StVO incl amtliche Begründung, siehe oben).


    Folge beim Erwischtwerden sind definitiv:
    - 4 punkte
    - mindestens 75 bußgeld (=regelsatz bei fahrlässigkeit, aber wer hat schon fahrlässig den POI-warner drauf) + 18,10 bearbeitungsgebühr


    - und zusätzlich, je nach bundesland (polizeirecht ist landesrecht) die einziehung und vernichtung des gerätes.


    übrigens seid ihr im ausland u.U. noch mehr am ar*ch. habe mal was von einem strafbefehl über 3.000 gehört.

  • ...also in 7h fahr ich in die Werkstatt und laß mir das Autoradio entfernen! Gerade als ich mich [d]heute[/d] gestern Nachmittag auf der A5 einer "verdächtigen" Stelle näherte, haben doch die "Deppen" bei HR3 so eine komische Durchsage gemacht. X(


    Ich habe zwar sofort das Radio ausgeschaltet, aber wie ich hier jetzt lesen muß, habe ich mich trotzdem im "rechtsfreien" Raum bewegt.


    Also werde ich jetzt, auf der Stelle, ein Beschwerdefax an den Sender schicken. Die können mich doch nicht einfach so ins Messer laufen lassen...


    ...hoffentlich finde ich einen reinen CD-Player, der die Lücke des Autoradios ausfüllt! :-D)



    Auweia, ob wohl so ein GdP-Aufkleber an der Windschutzscheibe hilfreich ist?


    Mist, jetzt habe ich Dank des Pocketnavigations-Aufklebers auch noch meinen Wagen für die "Fahndung/ Fahnder" markiert und zu allem Überfluß oute ich mich auch noch als Raser.


    [Blockierte Grafik: http://www.dit24.de/Bilder/pocketnav.jpg]


    Aber Dank MN|4 kann ich den Beamten ja beweisen, das mich meine Soft-Hardware-Kombination nicht vor aktuellen "Radarfallen" warnt.
    Denn wenn ich schon am Frankfurter Kreuz bin, ist mein Navi ja noch an der Anschlußstelle Seeheim-Jugenheim.
    Nur das Autoradio könnte mir da Probleme bereiten, also muß das raus!!!


    Wenn ich jetzt nur noch mit Sonnenbrille und Skimütze fahre verstoße ich gegen das Vermummungsverbot, oder?


    Wie komme ich da blos wieder raus? Hilft es wenn ich mich gleich heute Morgen den Uniformierten stelle?
    Bei meinem Glück gerate ich dann noch an einen "Eisenbahner"...