Du hast Probs mit deinem Zeichensatz.....
Soll ich Dur ein paar Umlaute verkaufen? ![]()
Matthias
Du hast Probs mit deinem Zeichensatz.....
Soll ich Dur ein paar Umlaute verkaufen? ![]()
Matthias
ZitatOriginal von B.K.:
wie kommt Ihr jetzt eigentlich auf das "Fernabsatzgesetz"?
Zumindest für alle die ein Upgrade gemacht haben gilt das doch gar nicht, oder habt Ihr die CD per eMail geschickt?
Ich nicht, ich habe eine Dokument ausgedruckt, dann ausgefüllt und ganz altmodisch zusammen mit den CD's als Paket mit Rückschein an Navigon geschickt.
So etwas ist eine klassische schriftliche Bestellung.
Das spielt keine Rolle, es muss nicht elektronisch erfolgen, die alte Post tut es auch:
In §312b BGB ist zu lesen:
§ 312b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe , Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
Kann man auch dejure.org genau nachlesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
Die ist keine juristische Beratung.
Gruß
Christian
@RubberDuck,
Danke, den guten alten Bief hätte ich nicht zu den Fernkommunikationsmitteln gezählt.
Viele Grüße
Bernhard
ZitatOriginal von orc999
Wenn ich von Köln nach Kopenhagen will und das System leitet mich über Paris kommt ich auch an das Ziel, nur WIE ??????????
Habs ausprobiert.
Die Strecke führt nicht über Paris, sondern so grobe Richtung Düsseldorf, Münster, Osnabrück, Bremen, Hamburg, Kiel, Odense -> Kopenhagen
Leider gibt es keine Option "Düsseldorf weiträumig umfahren" aber Navigon sei verziehen, dass sie die Affinitäten der Kölner gegenüber den Düsseldorfern et vice versa nicht kennen.
Nein, danke mir nicht, es ist mir ein Vergnügen
Erloeser
Hi
okay.... Fernabsatzgesetz wird wohl nicht klappen, sofern man die Software schon endsiegelt hat.
Aber... wie sieht es mit der Produkthaftung aus ?
Der Map-Export läuft teilweise nicht.
Die Routenberechnung klappt nicht 100%tig.
Das sind Mängel, die man durchaus rügen kann. Man müsste dann eine Frist setzten (üblich sind 14 Tage) in der die Mängel beseitigt werden müssen.
Kann man dies nicht innerhalb dieser Frist, so sollte man den Kaufvertrag wegen "Fehler einer zugesicherten Eigenschaft" rückgängig machen können.
Dies würde bedeuten, man müsste den Zustand so zurückversetzten, wie er vor dem Kauf war.
Also müsste man die Zahlung rückgängig machen und auch die alte Software zurückerhalten.
Ist also ein zurücksenden nicht möglich, da die alte Software vernichtet wurde, so wäre Schadenersatz zu leisten.
ZitatOriginal von OeffiGT
okay.... Fernabsatzgesetz wird wohl nicht klappen, sofern man die Software schon endsiegelt hat.
Aber... wie sieht es mit der Produkthaftung aus ?
Ist das hier ein Ratespiel?
Der Kernsatz des Produkthaftungsgesetzes:
"Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Also knapp daneben.
Meint ihr nicht, dass ihr da etwas übers Ziel rausschiesst?
Ich meine, wenn alle so verfahren würden (einmahnen, zurücksenden, etc), dann könnten wir hier alle nix ins Board schreiben, weil dann hätte wohl keiner von uns ein Betriebssystem - weder Windows noch Mac OS x - auf dem Rechner drauf ![]()
Wenn ich daran denke, was andere Firmen an ihrer Software herumpatchen, weils ned so läuft wie's soll, ist Navigon ja fast noch harmlos.
My 2 cents ![]()
Alex a.k.a. CPPC_Salzburg
Wieso, was spricht gegen den Weg der Anmahnung und Fristsetzung? Wenn dir in der Werbung etwas versprochen wird, was das Produkt nicht halten kann, wie verhälst du dich da? Schwamm drüber, interessiert dich nicht, warten auf ein Service Pack "was alles besser machen wird "irgendwann im August"?
Es gibt etwas, das nennt sich Verbraucherrechte, warum sollte man ein gegebenes Recht nicht nutzen?
Btw, warum hätten wir sonst alle kein OS drauf? Ich kann mit (beispielsweise) Windows sehr gut auskommen, hatte in 3 Jahren noch kein unmotivierten OS Absturz (wobei man ein OS kaum mit einer "simplen" Anwendung vergleichen kann). Leider auch das hier schon wieder vollkommen OT, von daher:
Machts gut und danke für den Fisch... ![]()
--
Highend
@ Alex und all die anderen,
es kommt doch drauf an, wie man die Sache sieht und ob man wirklich massive Fehler und Probleme hat, oder nicht.
Ich kann schon verstehen, wenn man einen PDA hat, der in der Liste von Navigon steht und auch navigieren möchte, dass derjenige wenn es denn eben nicht läuft den MN|4 zurückgeben möchte/ zurück gibt und sich nicht lange auf Fehlersuche/ Problembeseitung macht.
Anders sieht es wohl bei demjenigen aus, der seinen PDA als Navigationssystem hat und auch ein wenig mit dem PDA arbeiten möchte. Oder derjenige, der seine EX-Navisoft für nix oder nur wenig Geld geupdatet hat, bzw. auch interesse an der ganzen Entwicklung und Fehlerbehebung hat. Ich denke Navigons Fehler hier an dieser ganzen Geschichte ist wohl auch gewesen, dass sie eben nicht die Geschichten mit den GPS-Mäusen konkreter beschrieben haben oder eben den gleichzeitigen Gebrauch diverser Programme (PocketPlus, JournalBar u.Ä.) ausgeschlossen haben d.h. die Vorbedingungen nicht genau genug definiert haben, dadurch können die Leute eben bei Problemen im Zusammenspiel MN|4 und solcher Programme auf Ihr Rückgaberecht pochen. Und wenn Navigon sich jetzt bei Cross-Updatern rausreden will, dass die eingesandte Software schon geschreddert ist, hat Navigon eben Pech gehabt und muss diese dann eben Neu-Besorgen/ Kaufen was auch immer. Ich denke aber, dass auch Navigon sich an das Recht halten wird und das dass eher Aussagen der Hotline-Mitarbeiter sind, die evtl. auf solche Fälle nicht gut genug geschult worden sind.
Fest steht doch, dass hier [d]einige[/d] viele (ich nicht, Gott sei Dank!
) massive Probleme mit dem MN|4 haben und diesen Leuten auch nach geltendes EU-Gesetzen ein Recht auf Nachbesserung/ Fehlerbeseitigung/ Rückgabe zusteht. Da beisst die Maus keinen Faden ab.
Viele Grüße aus Hamburg
Olaf
Geöffnete Software kann aber nicht zurückgegeben werden.
ZitatAlles anzeigenOriginal von orc999
Das ist der Spruch des Monats. Aber man kommt trozdem ans Ziel :§$%
Damit ist der Sinn einer Navigation verfehlt. Ist das nicht klar
Wenn ich von Köln nach Kopenhagen will und das System leitet mich über Paris kommt ich auch an das Ziel, nur WIE ??????????
... Ist doch auch ne schöne Strecke... ![]()
Am Besten Frankreich erst garnicht mit auf die Map nehmen, dann kann DAS nicht passieren. ![]()
Hi,
das Durcheinander bzgl. rechtlicher Begriffe ist ja nicht mehr mit anzusehen, also ein paar kurze Erläuterungen:
1. Fernabsatzgesetz: Gibt es nicht (mehr); die Regelungen befinden sich inzwischen im BGB, §§ 312b ff.; sind aber inhaltlich gleichgeblieben und hier zutreffend zitiert worden. Der Ausschluß des Widerrufsrechts bei durch den Verbraucher entsiegelten Datenträgern setzt erstmal voraus, daß überhaupt versiegelte Datenträger geliefert wurden. Zumindest die an mich gelieferten Datenträger waren nicht versiegelt, so daß der Ausschluß allein aus diesem Grund nicht greift.
2. Produkthaftungsgesetz: Ist hier nicht einschlägig; war wohl auch nicht wirklich gemeint.
3. Mängelhaftung: Ergibt sich aus §§ 437 ff. BGB (Erwerb von Standardsoftware wie hier wird rechtlich als Kauf behandelt) und hat mit Versiegelung/Entsiegelung ohnehin nichts zu tun. Ist der Kaufgegenstand mangelhaft, stehen dem Käufer die gesetzlich geregelten Rechte zu, insbesondere der Anspruch auf Nacherfüllung, ggf. ein Rücktrittsrecht (das nichts mit den Voraussetzungen der Fernabsatzregelungen zu tun hat), Minderung, Schadenersatz, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
4. Garantie: Eine vertragliche Regelung, mit der sich der Verkäufer/Hersteller in bestimmter Weise verpflichtet; die Rechte bestimmen sich ausschließlich entsprechend der getroffenen Vereinbarung (die die gesetzliche Mängelansprüche allerdings natürlich nicht beeinträchtigen kann); ist hier nicht einschlägig, da von Navigon keinerlei Garantie übernommen wurde, soweit mir bekannt ist (ist bei Software auch generell nicht üblich; genauer gesagt ist mir kein Fall einer Garantiegewährung bei Software bekannt...).
Bye
Peter
@ SvenHH,
das möchte ich in diesem Fall bezweifeln, wie soll man denn sonst feststellen, dass die Software Fehler hat? Dazu muss man die Software doch auspacken und installieren, oder. Extrembeispiel dazu, Produktbeschreibung usw. Wunderbar, Verpackung geöffnet, CD Leer kein Programm drauf (Pressfehler), darf man dann keine funktionierende CD erwarten? Das kann man doch auch erst nach dem öffnen erkennen !!!
Mit nachdenklichen Grüssen aus Hamburg
Olaf
ZitatOriginal von SvenHH
Geöffnete Software kann aber nicht zurückgegeben werden.
Na klar, geht alles! Reine Kulanzfrage.
Bei unserem Karstadt haben wir schon sowohl PC-Spiel als auch Audio-CD getauscht gekriegt. Auf die Argumentation kommt es an - und auf die Kulanz der VerkäuferInnen.
Anmerkung: nein, ich habe keine Kopien vor dem Tausch gezogen!
Spiel war wirklich nicht lauffähig, und die mit Original-Interpreten angepriesene CD-Box war Nachgejohle von brotlosen Künstlern... ![]()
ZitatOriginal von Hans Wurst
... Ist doch auch ne schöne Strecke...
Am Besten Frankreich erst garnicht mit auf die Map nehmen, dann kann DAS nicht passieren.
Nee, ich fahre so gerne nach Frankreich
:gap