4 Punkte und 75 € Strafe für POI

  • Und solange wir beim langsamfahren und Ausschau halten keinen Unfall oder Stau verursachen, werden die netten Herren & Damen in grün nichts dagegen haben. :D

    Systemfehler 4711:
    (A) Abbrechen, (W) Wiederholen, (K) Kaffeetrinken: _

  • @ MarcS


    Langsamfahren und Ausschau halten?


    Sind etwa die älteren Herren mit Hut potentielle POI-Ausschauhalter? ;)
    Daran hatte ich überhaupt noch nicht gedacht! :D
    Wie man sich doch täuschen kann - sie wollen nur unser Bestes.


    Hiermit entschuldige ich mich schon mal als erster für die niederträchtige Denkweise, die ich noch vor ein paar Minuten hatte. ;) ;)


    Gruß
    Luise

  • Zitat

    Original von Luise K.
    Sind etwa die älteren Herren mit Hut potentielle POI-Ausschauhalter? ;)


    Und die umhäkelten Klorollen auf der Hutablage sind in wirklichkeit die handaufgezeichneten Blitzerlisten, also sozusagen das Backup, oder auch Offlinematerial. :gap

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • @ All.


    Also die alten Radarwarner (Erkennen und Anzeigen von Radarwellen) gelten im Betrieb als fernmeldetechnische Anlage und sind daher genehmigungspflichtig. Da diese Gennehmigung für Normalos natürlich nicht erteilt wurde, liegt nach wie vor ein Verstoß gegen das Fernmeldeanlagengesetz vor...nix STVO, und das ist noch viel teurer, als die 75 Euroles und Points in FL. :gap



    Die neu schwammige Rechtssprechung sortiert aber nicht mehr, sondern stellt nach meinem trainierten Rechtsverständnis auch die Blitzer-Sync auf die Abschussliste. SAUEREI !!!!


    Dann soll der erwähnte BGS-Kollege doch bitte was zitierbar Schriftliches übermitteln, z.B. aus den Beck´schen Kommentaren zum STVG o.ä., damit hier alle genau wissen, wo man dran ist. ?( Da man hier immer super schnell geholfen wird ;-)) habe ich für uns alle hier in dem Beck´schen Wälzer "Straßenverkehrsgesetze" stundenlang gewühlt, es gibt noch keine Urteile oder verbindlichen Vorgehensweisen, leider. Die amtlichen Bekanntmachungen aus dem Bundesverkehrsministerium für die Polizeien der Länder vermelden auch noch nichts, also ich hab mich wirklich gestreckt, um was Verbindliches rauszukriegen.



    Ich oute mich jetzt, bin selbst seit 27 Jahren bei der grün-weissen Trachtengruppe und ebensolang privater Biker, daher für der Radar-Sync dankbar, obwohl ich kein schwachsinniger Raser bin. Und ich arbeite täglich mit der StVO und StVZO, während es bei den Kollegen des Bundes (BGS) eher zu den Ausnahmetätigkeiten zählt.


    Selbst ich würde es nicht riskieren, mich in Feindesland, also ausserhalb meines Streifenbereiches, mit dem POI-Blitzersync erwischen zu lassen, da man nie weiss, an was für ein hartnäckiges Kerlchen mit zu wenig Sternchen man gerät, und die gibt es...... :-D)


    Da kann Kollege AUTOBAHN oder Kollege BUMSDINGS erzählen was er will. Noch gibt es keinen konkreten Musterfall und da nützt mir die persönliche Einschätzung eines Polizeibeamten, ob vom Bund (BGS) oder vom Highway (Autobahnpolizei) als verbindliche Anwort herzlich wenig. Der Onkel mit der schwarzen Robe entscheidet das letzlich.......... wenn´s denn ganz beschi... läuft.


    Daher rate ich jedem wärmstens, den Hotkey zum Abschalten zu programmieren, manchmal kommt es anderes, als man denkt!


    Olli/Lippstadt

  • Hallo Olli,


    ich hatte ja immer die Auffassung vertreten, dass bei >10.000 Membern ein oder mehrere Vertreter der Polizei anwesend sein würde.


    Als gesetzestreuer und braver Bürger mit angemeldeter Putzfrau, leerem polizeilichen Führungszeugnis und makellosen Auszug aus dem Gewerbezentralregister freue ich mich natürlich über die Anwesenheit der Exikutive im Forum ;D


    Es gibt eigentlich so einen "Hotkey", nämlich ein Programm, dass den PDA resettet. Den kann man sich auf eine der Funktionstasten legen, so dass nach einem Druck auf den Knopf der PDA neu bootet.


    Das Programm ist dann nicht mehr aktiv, und der Begriff "betriebsbereit" nicht mehr gegeben.


    Aber ich will die Diskussion nicht mehr aufwärmen.


    Irgendwann einmal wird irgend jemand es vielleicht mit dem POI-Warner in die neuen juristischen Wochenblättchen schaffen, vielleicht sogar in eine Fußnote der Beck'schen Kommentare.


    Derjenige, der aufgrund der Nutzung des POI-Warners durch einen schusseligen Verkehrsrichter


    in Ketten gelegt,
    gegeißelt,
    dem öffentlichen Spott preisgegeben
    und in eine südpazifische Leprakollonie


    verbannt wird, erhält sicherlich hier im Forum den Titel verdienter Märtyrer für die Sache (auf Probe) und dessen Name wird heilig sein, biss in alle Ewigkeit



    Gruß


    Erloeser (schnüff ich bin ganz gerührt)

  • Hallo @ll,


    muß ich jetzt auch mein Autoradio ausbauen? Da kommen auch immer so komische Warnungen über Geschwindigkeitskontrollen ? ? ? :gap


    Gruß G. ;D

  • Hallo,
    da der PDA in erster Linie ein Organizer (in den Anfängen) und in zweiter Linie ein Navigationsgerät ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Polizist berechtigt ist auf den PDA zu sehen. Er kann höchtens fragen ob mal mal sehen darf. Wenn ich die frage verneine bleibt ihm nur die Möglichkeit einer richterlichen Anordnung. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die ein richter für so eine Lächerlichkeit wie den Verdacht eines benutzten POI-Warner ausstellt.
    Belehrt mich wenn ich mich irre :D

  • Zitat

    Original von Dr. Thom
    Hallo,
    da der PDA in erster Linie ein Organizer (in den Anfängen) und in zweiter Linie ein Navigationsgerät ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Polizist berechtigt ist auf den PDA zu sehen. Er kann höchtens fragen ob mal mal sehen darf. Wenn ich die frage verneine bleibt ihm nur die Möglichkeit einer richterlichen Anordnung. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die ein richter für so eine Lächerlichkeit wie den Verdacht eines benutzten POI-Warner ausstellt.
    Belehrt mich wenn ich mich irre :D


    da hast du sicherlich etwas recht, allerdings kann gerade das zoll (und bei mir in der gegend gibts mehr zollkontrollen als polizeikontrollen - in einem umkreis von bis zu 25 km von der grenze). das auto und die mitgeführte fracht überprüfen. da kann ich mir auch vorstellen, dass das zoll genausen den pda prüfen kann auf. man könnte ja programme unverzollt über die grenze schleusen ...
    naja egal.


    ich habe zur sicherheit immer ein paar kanzlei-datei dabei und diese unterliegen dem stremgen verschwiegenheitsgesetz. daten und akten von wirtschaftstreuhander dürfen nicht durchsucht werden (auch nicht vom zoll) - tja - also ich denke mir, damit kann ich ganz ruhig den poi-warner benützen.


    und bzgl. punkte in flensburg -- die sind doch mir wurscht --- den führerschein können sie mir sowieso nicht nehmen --- max. ein vorbot für deutschland - und dieses verbot wird nicht in den führerschein eingetragen und dann soll der "arme" kleine beamte bei einer kontrolle feststellen, dass mein führerschein in deutschland vorübergehend nicht gilt!??!


    dIdI

  • 1.


    Radio ausbauen braucht man nicht. Oder hast Du selbst als Hörer Einfluss darauf, was der Sender Dir um die Ohren säuselt. Beim Navi ist das anders, gell!


    Ich habe mir mit meinem PDA als Neueinsteiger ganz schön einen abgebrochen, also aktiv installiert und verfügungsbereit zurechtprogrammiert, bis ich diese wichtigen POI-Info´s erhalten konnte.


    2.


    Dr. Thom. Glaube hilft Dir nicht weiter, Du brauchst was Verbindliches:


    Verbindlich ist, dass die Polizei bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten alle unaufschiebbaren Maßnahmen vornehmen darf, um die Aufklärung der Tat bzw. die weitere Begehung der Tat zu verhüten (Paragraf 163 StPO). Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Es wäre verhältnismässig, den PPC zwecks Beweissicherung zu beschlagnahmen (Paragrafen 92 ff. StPO), da hier Gefahr im Verzug vorläge, denn bis zur richterlichen Verfügung der Beschlagnahme kann der
    Betroffene Beweismittel vernichten, hier das Programm löschen, die die Durchführung des OWI-Verfahrens gefährden würden. So be careful, while driving. Und wie willst Du einem Polizisten verbieten, irgendwo hinzugucken *grins* Der Schröder muss ich auch jeden Tag ertragen, obwohl da würde ich ein Verbot akzeptieren 8)


    3.
    Wenn Nutzer den POI-RadarSync per Hotkey abstellen, bevor das grün-weisse Männchen Dich mit dem Anhaltestab an die Seite gewunken hat, ist nicht zu beweisen, dass der Warner benutzt wurde, da dieses Gerät nicht nur für Radarwarnung benutzt werden kann, also eine Verwendung im Sinne der gesetzlichen Vorschrift nach 23 StVO nachgewiesen ist.


    Die blosse Tatsache, dass das Gerät Meßstellen anzeigen kann genügt nicht. Dennoch erinnere ich an den Jungspunt mit zu wenig Sternen auf der Schulter, der trotz Kürzung vom Weihnachtsgeld um 50 Prozent und ersatzloser Streichung des Urlaubsgeldes an das Gute im Innenminister glaubt und sich mit voller Hingabe seinen Aufgaben widmet :gap


    Soviel zu furztrockner Gesetzesmaterie !!! `*würg*
    Ich verdiene mit diesem Job zwar meine Brötchen, muss deswegen dennoch nicht alles inhaltlich gegenüber meinen Häuptlingen mittragen.....man muss Ihnen nur das Gefühl geben, dass man sie ernst nimmt. Daher versehe ich meinen Job eher locker, so wie der platte Spruch aus RTL: "Mensch bleiben" und kann auch Fünfe gerade sein lassen.


    Und da hier ein Kamerad gepostet hatte, man könnte ihm höchstens einen überbrummen, weil er den PPC während der Fahrt bedient hat, auch das ist falsch. Im Falle eines Unfalles oder sonstigen schwerwiegenden Fahrfehlers müsste man ihm beweisen, dass es daran lag, dass er am PDA rumgefummelt und abgelenkt war......hier werden bzgl. dieses Themas zu viele Halbwahrheiten und flache Vermutungen zum eigenen Selbstschutz gepostet, die im Falle eines Falles nicht wirklich hilfreich sind, sondern eher die Stimmung aufheizen. Bei Handynutzung während der Fahrt,, da hat der Gesetzgeber eine konkrete Verhaltensweise definiert...wir warten leider ALLE noch.


    Unsere "Erlöser" bringt´s ja mit seiner bekannt komödiantisch erfrischen Art auf´s Board. Nichts ist diesbezüglich bisher verbindlich.


    Also wachsam bleiben. Sobald ich was Handfestes im Mutterhaus finden sollte, werde ich unaufgefordert nachberichten.


    Zum Schluss noch was Humoristisches:


    Was macht ein Polizeibeamter, der sich in der Nase bohrt.............?


    Er holt das Letzte aus sich raus!


    So long


    Olli

  • Zitat

    Original von umx3511
    wie aus gut unterrichteten Kreisen Erfahren Habe gibt es 4 Punkte ind Flensburg und 75 Geldstrafe wenn man mit einem POI Warner für Blitzer und ähnlichem bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird


    Ein wenig nervend finde ich das schon.
    Da braucht nur irgendjemand von (angeblich) gut unterrichtenen [d]K[/d]Greisen zu schreiben - natürlich, ohne auf Nachfrage diese Quelle näher zu benennen und schon geht die gleiche Leier los.


    Sicherlich wäre ein nachprüfbarer Gesetzes, bzw. Verordnungstext, ein Gerichtsurteil - oder wenigstens ein konreter Fall interessant, bei dem jemand tatsächlich wegen der Benutzung des POI Warners bestraft wurde.


    Ulli

  • Zitat

    Original von dIdIX
    und bzgl. punkte in flensburg -- die sind doch mir wurscht --- den führerschein können sie mir sowieso nicht nehmen --- max. ein vorbot für deutschland - und dieses verbot wird nicht in den führerschein eingetragen und dann soll der "arme" kleine beamte bei einer kontrolle feststellen, dass mein führerschein in deutschland vorübergehend nicht gilt!??!


    dIdI


    Naja, dann wünsche ich Dir mal, dass Du nie in die Verlegenheit kommst, ohne Fahrerlaubnis in Deutschland in einen Unfall verwickelt zu werden. Denn dann darfst Du mit Chance bezahlen, selbst wenn Du unschuldig bist, und Deine Versicherung wird sich schön raushalten.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Völlig O.T.


    Hallo Michi,


    kann man Deinem neuen Avatre entnehmen, dass Ende 04/04 der Stichtag war??:Lesen


    Gruß Berthold

  • Hmmm, habe bei unsere BS-Polizei auf der HP aktuelle Bltzerwarnungen gesehen. Wenn ich jetzt alles aufschreibe von A ...... nach B und die Zettel auf dem Beifahrersitz liegen .... ohoh mechanischer Poiwarner :D

  • MarcS (Gruss aus Porz) und Louise Kouschinsky
    haben meine volle Zustimmung, denn:


    1) man darf ja selbst als Fussgänger sich vor einem
    mobilen Blitzer platzieren und ein Schild RADAR
    hochhalten.
    2) der oft zitierte Beifahrer, der die Gefahr
    optisch erkennt (empfängt) und mir den POI
    visualisiert! ("Tritt auf die Bremse, Du Arsch, Mann!")
    3) Radiostationen (Einslive) warnen ständig und ich
    darf auch ein Radio im KFZ eingebaut haben...
    auch wenn ich keine GEZ bezahle ;D
    4) Besitz ist erlaubt, nur benutzen nicht. Ich würde
    also das Gerät schnellstens ausschalten. Und dass
    das Gerät eingeschaltet is (inkl. POI) sollen die
    erstmal nachweisen, was schwerer sein dürfte
    als beim Handy. Und warum sollte man einem das
    am Fahrstil anmerken, dass man den Warner be-
    treibt?

    Einmal editiert, zuletzt von schurald ()


  • das verstehe ich jetzt nicht ganz... ?(


    Meinst Du den Grössenunterschied der Katzen?? Die Aufnahme habe ich im Oktober/November gemacht - da war die "Kleine" ca 12-14 Wochen alt, und die "Grosse" war knapp ein Jahr alt.


    Heute ist die "Kleine" bereits grösser (aber nicht dicker :gap )


    Sie sind auch nicht verwandt oder verschwägert... :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()