wie aus gut unterrichteten Kreisen Erfahren Habe gibt es 4 Punkte ind Flensburg und 75 Geldstrafe wenn man mit einem POI Warner für Blitzer und ähnlichem bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird
:achdufresse ich finde das nich toll !!!
:achdufresse
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Sagt wer?
Kann ich nicht so richtig glauben.
Das Verhältnis 4 Punkte 75 passt auch nicht.Und wenn es stimmt sollte ich doch Softreset auf eine Hardwaretaste legen.

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Können die das so schnell checken? Sicherlich erst nach diversen Schulungen. Aber Angesichts leerer Staatskassen?
4 Punkte und 75 EUR wegen POI-Warner oder wegen Zuschnellfahrens - kommt aufs Gleiche raus

Gruß
Luise -
Ist das nicht schon seit 2002 so geregelt?
Gruß Ozzy
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Und bezieht sich das nicht nur auf Radarwarner?
Also diese festeingebauten Geräte in Autos montiert? -
Moinsen
da ist Sie also wieder
Die regelmäßig immer wiederkehrende Frage ist der poi Warner erlaubt oder ist er es nicht!
Und wieder wird es einige geben die verunsichert sind und sich rege an der Diskussion beteiligen werden!
Habe schon viel früher drauf gewartet! -
...und täglich grüßt das Murmeltier!
Soll doch jeder für sich entscheiden, ob und wie er den POI-Warner einsetzt...
Die Antwort auf die Frage ist nicht einfach und es wird keine definitive Antwort geben:
Sendung RTL Punkt 12 mit Verkehrsexperte
Gruß
Tobi -
Hi,
jetzt sind wir über 11500 Mitglieder.
Wer ist denn schon mal mit den Hütern des Gesetzes in Konflikt gekommen??
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Moinsen
ICH
aber nicht wegen dem POIWARNER
Vielleicht isses ja auch nur nen verspäteter Aprilscherz
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Zitat
Original von karomue
Hi,jetzt sind wir über 11500 Mitglieder.
Wer ist denn schon mal mit den Hütern des Gesetzes in Konflikt gekommen??
Ich auch!
das hatte aber was mit Drogen und einem totem Huhn zu tun und ist über 20 Jahre her.
Irgendwie ist "das Gesetz" auch bemerkenswert humorlos...
@umx3511
Deine Informationen sind so nicht richtig.
Ich habe gehört, es gäbe 75 Punkte in Flensburg und 4 Euro Strafe
Erloeser
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Zitat
Original von karomue
schon mal mit den Hütern des Gesetzes in Konflikt gekommen??Hihi ich Dank POI-Warner eben nicht. ;D

("ER" hat mich davor bewahrt und die vier innenbelüfteten Scheibenbremsen von meinem BiTurbo.
Mensch haben die "gebissen")War erst letzte Woche.
LG
Roland -
Zitat
Original von umx3511
wie aus gut unterrichteten Kreisen Erfahren ...Was sind den das für gut unterrichtete Kreise? Kornkreise? Kompasskreisel?
Ein Blick in die Blätter meines Frühstückstee sagt mir 3 Punkte und einen Taststock.
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Zitat
Original von Dali
Was sind den das für gut unterrichtete Kreise? Kornkreise? Kompasskreisel?
Ein Blick in die Blätter meines Frühstückstee sagt mir 3 Punkte und einen Taststock.
Dann müsste es ja auch Punkte für den Autofahreratlas geben, für den Beifahrer, der sich auskennt, etc.
Der POI Warner ist ein passives Gerät und unterliegt somit nicht dem ganzen Gesäusel, das immer wieder hoch gekocht wird.
Erst wenn es einen Präzedenzfall gibt, kann man genaueres sagen.
MfG
Mottek
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Da muss ich Dir wiedersprechen. Es geht laut Definition um ein "elektronisches" Gerät. Es wurde nicht gesagt ob passiv , aktiv oder massiv.
Aber ich stimme mit Dir überein: bis jetzt gibt es keinen (NA LOS, WIEDERLEGT MICH) Fall mit einem PDA und POI-Warner, der vor Gericht ausgetragen wurde.
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Ich habe diese Frage (ist ein Navigerät mit Warnung vor Starenkästen im PKW erlaubt) vor einiger Zeit mal im Forum
gestellt.
Dort kam heraus, das solche Software-Lösungen nur über bereits bekannte Daten verfügen, und daher erlaubt sind.Von einer Arbeitskollegin der Mann (Beamter beim BGS) meinte, das solche Navigeräte im PKW kein Problem sind.
Radarwarner, die die Radarstrahlen messen, bzw. Radarstörgeräte, sind in Deutschland verboten.