Tagfahrlicht - Änderungen Beleuchtung

  • Hallo in die Runde,
    da ja alle mit Ihren Navis auch unterwegs sind, mal eine technische Frage zum Fahrzeug.
    Im Juni steht die nächste HU an, und die soll nicht in die Hose gehen.
    Vielleicht kennt sich jemand mit Details dazu aus. Werde parallel mal den TÜV und die Dekra anschreiben ...


    Ich habe an meinen VW Touran (Bj. 2003) vor einem halben Jahr LED-Tagfahrleuchten selber momtiert. Diese funktionieren auch sehr gut. Alles prima.
    Entgegen der ursprünglichen Beschreibung habe den Anscjluss leicht verändert, so dass diese erst auf halbe Leistung gedimmt werden, wenn ich das Abbendlicht einschalte. Beim Fahren mit Standlicht bleiben sie bei voller Leistung.
    Fragen:
    1. Benötige ich zur HU einen gesonderten Nachweis, dass die angebauten Tagfahrleuchten auch zugelassen sind im Bereich der StV(Z)O o.ä.?
    2. Ist die Dimmung nur bei Abbendlicht zulässig oder muss ich dies wieder umklemmen für die HU?
    3. Da diese LED jetzt immer leuchten bei Zündung an, ist das Standlicht theoretisch gesehen gar nicht mehr nötig, oder ?
    3a. Wenn das Standlicht nicht mehr gebraucht würde, könnte man die dafür vorgesehene Lampe doch auch für den Blinker umnutzen, damit würde dieser etwas größer und besser sichtbar. Ist dies gestattet / zulässig ?
    Fragen über Fragen ... :icon_mrgreen:


    Vielen Dank schon mal.
    mikee

  • Auszug:
    Beim Kauf (insbesondere via Internet) darauf achten, dass die Lampen ein E-Prüfzeichen (in einem Kreis mit einer ein- oder zweistelligen Nummer) sowie den Zusatz „RL“ tragen. Beim Einbau nicht zugelassenen Zubehörs können Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz des ganzen Fahrzeuges erlöschen
    • Anbauvorschriften gemäß EG-Richtlinie EG R97/28 bzw. ECE R48 beachten (siehe Anleitungen der Einbausätze)
    • Dimmer für das Abblendlicht sind in Deutschland verboten


    Vlt. findet man beim Googlen noch mehr, aber vorab vor dem Termin eine - auch tel. - Anfrage bei TÜV/Dekra ist sicher von Vorteil.



    EDIT: vlt. hier noch ausführlicher: http://www.adac.de/infotestrat…behoer/licht/default.aspx

  • Danke Ralf.
    gedimmt werden die TFL, wenn man das (Stand)Licht einschaltet. (nicht umgekehrt)
    ich hab das derzeit nur umgeklemmt, dass die TFL erst dann gedimmt werden, wenn das Abblendlicht an ist. Auf diese Weise kann ich mit Standlicht fahren, d.h. die Rücklampen sind an, und die TFL haben noch die volle Leuchtkraft.


    mikee

  • Ich denke, dass das erlaubt sein sollte.

  • Nein, das ist definitiv nicht erlaubt. Ließ mal genau in der ABE, da steht das genau drin. Der TÜV wird die die Plakette verweigern....


    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

  • ich hab das derzeit nur umgeklemmt, dass die TFL erst dann gedimmt werden, wenn das Abblendlicht an ist. Auf diese Weise kann ich mit Standlicht fahren, d.h. die Rücklampen sind an, und die TFL haben noch die volle Leuchtkraft.


    War vlt. etwas missverständlich, mein Kommentar bezog sich auf die zitierte Aussage. Denn im Wiki ist dazu folgendes vermerkt:

      kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

  • nun ja... Da
    das Standlicht wie der Name es schon sagt, nur im Stand an sein darf und es sich nicht um ein Fahrlicht handelt, ist die Diskussion eigentlich müßig... Nach ECE muss das TFL mit Einschalten des Standlicht abdimmen oder ausschalten. Der Beitrag im Wiki ist an vielen stellen widersprüchlich. Um ärger im Vorfeld aus dem weg zu gehen, sollte man sich an das halten was in der StVZO steht.... ;)


    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

  • danke für die Hinweise.
    ich werde berichten, was mir hoffentlich TÜV und Dekra antworten.
    Pitter, der Hinweis mit dem "Stand" war noch gut. bei einem möglichen Umbau des Standlicht zu einem Blinker hätte ich dann ja wirklich keine Standlichtfunktion mehr, wenn das Fahrzeug steht und Zündung aus :( Bzw. man müßte sich noch eine zusätzliche Schaltung + Verdrahtung einfallen lassen mit gedimmten TFL für diesen Zustand aus. aber an der Stelle steige ich dann aus.


    mikee

  • Hallo mikee,
    hier sind alle wesentlichen Informationen drauf
    http://666kb.com/i/b9uwhpemrfyzgb90k.png
    Werden die TFL gedimmt als Standlicht genutzt, müssen sie min 350mm über dem Boden und min 600mm auseinander liegen. Und es dürfen nur 2 Positionsleuchten im Betrieb sein, d.h. das reguläre Standlicht muss dann außer Funktion sein (Birne raus)

  • danke für die Hinweise.
    ich werde berichten, was mir hoffentlich TÜV und Dekra antworten.
    Pitter, der Hinweis mit dem "Stand" war noch gut. bei einem möglichen Umbau des Standlicht zu einem Blinker hätte ich dann ja wirklich keine Standlichtfunktion mehr, wenn das Fahrzeug steht und Zündung aus :( Bzw. man müßte sich noch eine zusätzliche Schaltung + Verdrahtung einfallen lassen mit gedimmten TFL für diesen Zustand aus. aber an der Stelle steige ich dann aus.


    mikee


    Uhhh... nich böse sein... Umbau einer mit einer Prüfnummer versehenen Beleuchtungseinheit führt automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
    Wenn Du da an einen ganz genauen von der Rennleitung gerätst, lässt du das Auto sofort stehen und gehst zu Fuss nach Hause.
    Nur wenn die Leuchte für den Zweck benutzt wird, für das die Betriebserlaubnis erteilt wurde, ist dies erlaubt. Jede Änderung macht Dir echte Probleme...


    Ach ja... ich vergass vielleicht zu erwähnen, dass das mein erlernter Beruf war... Rennleitung... :002:

  • Ach ja... ich vergass vielleicht zu erwähnen, dass das mein erlernter Beruf war... Rennleitung... :002:


    Bis eben warst du mir ja recht sympathisch, aber nu :dontknow: :icon_mrgreen::Trinken:

  • was durch solch eine Nebensache so alles an Tageslicht kommt :icon_redface: ich bin entsetzt :icon_cool: duckundweg:


    Zur Sache: ich hab neulich mit einem Werkstattelektriker des Weltautos gesprochen. Der konnte mir dazu gar nicht weiterhelfen. Er war der Meinung, dass es derzeit (zu) viele Möglichkeiten gibt und dass es fast in jedem Fahrzeug anders aussieht, selbst konzernintern. ich kann mir das nicht wirklich vorstellen, zumindest was Originalteile betrifft.
    Nur wenn der schon nicht durchsieht, was macht dann die Rennleitung :dontknow:
    Ich werde es erstmal so lassen wie es jetzt ist und auf die Antworten der großen Firmen warten.
    Ganz ohne Standlicht war dann doch keine so tolle Idee. :Wand_springen


    mikee

  • nun ja... Wichtig ist das was in der StVZO steht. Für jedes Teil am Auto gibt es eine Zulassung, die mit einer Nummer auf dem jeweiligen Teil dokumentiert wird. Jede ÄNDERUNG an dem Teil bewirkt automatisch den Verlust der Zulassung und damit zum ERLÖSCHEN der Betriebserlaubnis.
    Das passiert schon dadurch, wenn man LEDs in die vorhandene Kennzeichen-Beleuchtung bastelt...
    Spätestens de TÜV macht dann fern Spaß kaputt.


    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk