Zitat
"Nach dem Inhalt des neuen Abs. 1b des § 23 StVO betrifft das Verbot nicht nur Radarwarngeräte, sondern alle technischen Geräte, die dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Und das kann ein PDA eben nicht. Er kann anzeigen wo solche Massnahmen durchgeführt werden können, aber nicht welche Blitzer gerade tatsächlich aktiv sind.
Die Bekanngabe von solchen möglichen Standorten dürfte wohl strafbar sein.
Garry