Ich habe gehört, daß der POI-Warner mit aktivierten Blitzer-Poi's während der Fahrt verboten ist und man Gefahr läuft, evtl. den PPC abgenommen zu bekommen. Ich bin sicher, daß ein aufgeklärter Sherif am grünen Punkt erkenn kann, daß der Warner aktiv ist. Wer weiß, wie man mit 1 ( nicht 3 oder 4 ) Knopfdruck den Warner deaktivieren kann.
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Hallo Professor Tom,
Willkommen hier im Forum.
>> Ich habe gehört, daß der POI-Warner mit aktivierten
>> Blitzer-Poi's während der Fahrt verboten ist und ...Mich würde interessieren woher Du das gehört hast, denn juristisch ist das noch ein "offener" Punkt.
>> Wer weiß, wie man mit 1 ( nicht 3 oder 4 )
>> Knopfdruck den Warner deaktivieren kann.EIN x Softreset gedrückt. :gap ;D
Ne im Ernst, ich glaube Markus hat das schon auf seiner "to do Liste", aber ich lasse das an mich heran kommen.
Ich habe da genug Gegenargumente.LG
Roland -
Hallo ProfessorTom,
ich sehe das Problem ähnlich akut!
meine 1. Lösung mit Programmen wie "CloseAll" oder "ZapIt!" -auf eine Hardwaretaste gelegt- funktionierten bis zum Patch "isolierte Gebiete" beim BMN: jetzt lässt sich das Programm - leider- nicht mehr aus dem Speicher entfernen.
Aber: Not macht erfinderisch : Ich habe "WisbarAdv." im Autostart und auf Hardwaretaste 4 gelegt, starte Glopus mit Hardware Taste 2 , welches wiederum den Poiwarner startet -> Überwachung aktivieren startet dann automatisch BMN .
Durch Betätigung HWT 4 erscheint das WisbarAdv. Auswahlmenüe mit "Close all" ( geht nicht , siehe oben)
und "Close All exept Active" --->> sehr gut mit dem Finger zu bedienen ! ---->>>und bewirkt :
Clopus und PoiWarner wird sofort beendet und der Bildschirm zeigt weiterhin den activen BMN als hätte es nie PoiWarner oder Glopus gegeben! das sind zwar 2 Klicks - funktioniert aber in Sekundenschnelle !Gruss Jennifer_8
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Moin
Nachdem wir nun das Thema Pois und Ihre Kosten bis zum erbrechen an andere Stelle durchgekaut haben.
Kommt nun malk wieder das Theema Poiwarner und Blitzer Overlay zusammen ist nicht erlaubt zum xten male wieder!Antworten dazu gibt es hier ohne Ende oder aber auch Fragen über Fragen fragen
Schönen Gruß
Uwe -
Zitat
Original von Matok25
Moin
Nachdem wir nun das Thema Pois und Ihre Kosten bis zum erbrechen an andere Stelle durchgekaut haben.
Kommt nun malk wieder das Theema Poiwarner und Blitzer Overlay zusammen ist nicht erlaubt zum xten male wieder!
.....Wie hieß der Film gerade im TV?
"....und täglich grüßt das Murmeltier ....." :gapnach dem uns die Grundlage der monatlichen Wiederholungspostings zu der Feststellung "ehy... das Forum ist falsch rum...." genommen wurde, könnten sich die beiden Themen echt zu echten Nachfolgern entwickeln.....
..... stimme dir voll zu
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Hallo addi + Matok25,
professor.tom ist seit 27.10.03 Mitglied.
Es gibt auch Leute, die nicht ganz so schlau sind wie ihr beide - schöne Toleranz hier im Forum!
Bravo!Jennifer_8
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Hallo Jennifer_8,
danke für Deine beiden Beiträge. Der erste hift mir sicher weiter, mein Problem zu lösen.
Was den Rüffel an die beiden Oberschlaumeier anbetrifft, hab ich nichts hinzuzufügen. Mensch ich hatte ja schon Komplexe......Professo.Tom
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Moin
Es meldet sich einer der Oberschlaumeier!
Wenn ich Schlaumeier sein wollte oder nur Meckern hätte ich es getan. Außerdem Habe ich gesagt das es sich wiederholt. Nicht mehr und nicht weniger!
Aber da ist ja auch noch ein Link bei der Sache dabei!Einen Suchen Button gibt es auch noch hier!
Aber Egal
Schöne Grüße
UWe -
Hi @ all,
peace please...
Auch wenn es immer wieder die gleichen Fragen/Antworten sind, und natürlich ein link dabei ist, vielleicht wäre es aber trotzdem möglich gewesen in einem Satz kurz das Ergebnis eines threads mitzuteilen, welcher sich in den Tiefen des Forums "versteckt".
lg
michael -
Na ja,
es ist auch nicht verboten Karten mit Überwachungspunkten zu kaufen oder sich mit einem Zettel die Blitzer aufzuschreiben. Sicher ist der PPC ein technisches Gerät, jedoch nicht selbst aktiv an der Findung des POIs beteiligt. Ganz im Gegensatz zu den Radarwarnern, die bei Radar warnen...
Der PPC ist doch nur die techn. Umsetzung der Straßenkarte.
Man darf ja auch Radiohören und es soll ja Sender geben, die halbstündlich die Staus und Blitzer im Sendegebiet mitteilen, sofern bekannt...Also ich denke, das ganze ist so wie es betrieben wird legal.
lg
michaelPS: Im Grunde genommen müßte die Polizei dankbar sein über Leute mit POI Warner, denn die Leute fahren wohl i.d.R. wesentlich aufmerksamer, nicht??? Der POI schützt ja auch nicht 100% vor Radarkontrollen, sondern meldet ja nur bekannte Punkte, die den Ortskundigen i.d.R. sowieso bekannt sind, nicht aber dem Fremden.
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Stimmt nicht ganz.
Herkömmliche RADAR-Warner sind verboten, wobei die juristische Begründung aber nicht etwa aus dem Verkehrs-, sondern aus dem Fernmelderecht abgeleitet wird.Nämlich derart, daß die Dinger etwas empfangen, das sie mangels entsprechender Zulassung nicht empfangen dürfen.
Ähnlich wie bei den auch über den Flugfunkbereich etc. durchstimmbaren Radioempfängern.
Bei POI-Warnern findet aber einzig und alleine ein "Empfang" von Signalen statt, der ausdrücklich "zugelassen ist. Daß die empfangenen Daten dann mit anderen kombiniert werden, und sich daraus dann ein u.U. für den Repressionsapparat unerwünscher Wissensstand des Benutzers ergibt, ist nun mal einfach Pechsache für die Herren in Grün...
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Zitat
Original von jennifer_8
Hallo addi + Matok25,professor.tom ist seit 27.10.03 Mitglied.
Es gibt auch Leute, die nicht ganz so schlau sind wie ihr beide - schöne Toleranz hier im Forum!
Bravo!Jennifer_8
Ui......
da möchte man das ganze einwenig auflockern und wird als intolleranter Oberschlauer hingestellt.... muss ich mir merken
Es ist doch nicht zuviel "verlangt", wenn man sich mal den aufgezeigten Link anschaut......
Matok25 und ich sind garantiert keine intolleranten Oberschlaumeier, sondern haben lediglich unsere Meinung zu einem immer wiederkehrenden Thema geäußert.... dann in eine Ecke gedrängt zu werden ..... naja....
Sorry...... aber dieser OT-Part musste sein, da ich direkt angesprochen wurde
Zum Thema ob gestzlich verboten oder nicht:
hier weitere Links
http://www.pocketnavigation.net/board/thread.php?threadid=11336&sid=&hilight=Trachten*&hilightuser=0
http://www.pocketnavigation.net/board/thread.php?threadid=11374&sid=&hilight=polizei&hilightuser=0auch wenn ich beide Threads mitverfolgt habe..... leider kann ich keine abschließende Aussage treffen......
Das Thema ist schlimmer als ne Beratung zu einem Thema bei 2 Anwälten .... da bekommt ja ja bekanntlich nur 3 Meinungen ;D
Meine persönliche Meinung:
POI-Warner mit Blitzer nicht Aktivieren ....... dann egal ob erlaubt oder nicht...... was nützt mir das, wenn ein Herr in Grün, mir vor Ort das Gerät einzieht(weil ermeint das er das darf), ich aber erst nach 1-3 Wochen das Gerät zurückbekomme,.......
so nun Friede.....
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Zitat
Original von Endehar Roff
Stimmt nicht ganz.
Herkömmliche RADAR-Warner sind verboten, wobei die juristische Begründung aber nicht etwa aus dem Verkehrs-, sondern aus dem Fernmelderecht abgeleitet wird....
..... ist nun mal einfach Pechsache für die Herren in Grün...Hoffentlich weiß der das
ZitatOriginal von tomson.......
Zu einem Punkt muß ich noch mal kommentieren:
Du beklagst, dass irgendwelche Leute Radar-Poi's publik machen... okay.
Fakt ist, dass SÄMTLICHE Radarwarner, ob aktiv oder passiv jetzt verboten sind.
Mir ist ein Fall bekannt, bei dem das PDA-Navi bei einer VK eingezogen wurde - kein Witz! Man sollte dem kontrollierendem Polizisten also nichts von Radar-Poi's vorschwärmen...
Ich sehe das selbst nicht so verbissen, denn wo kein Kläger, dort kein Richter. Außerdem ist in unserem schönen Lande bekanntlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erkaubt ist.
Tomsonoder hier:
ZitatOriginal von hhciddy
also ich als jura-student durfte diesen thread mit großem interesse verfolgen! ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht und bin zu der erkenntnis gekommen, daß der gesetzgeber mit der neufassung des gesetzes den umfang der regelung deutlich erweitern wolle - und wie es scheint sind auch unsere geräte davon betroffen (mich schliesse ich dabei nur halb ein, weil ich auf mein 2110+bmn noch 2 wochen warten muss )ich füge hier mal einen ausschnitt eines kommentars zu dieser neuregelung ein der licht ins dunkel bringen wird:
"Nach dem Inhalt des neuen Abs. 1b des § 23 StVO betrifft das Verbot nicht nur Radarwarngeräte, sondern alle technischen Geräte, die dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Der Satz 2 der neuen Bestimmung, der beispielhaft vor allem Radarwarn- und Laserstörgeräte nennt, enthält insoweit keine Einschränkung, sondern soll lediglich der Verdeutlichung und dem Verständnis des Normbefehls dienen
10. Unter die Verbotsnorm fallen nur solche Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dabei ist es unerheblich, ob sie diesen Zweck auch tatsächlich erfüllen können. Der Verordnungsgeber hat bewusst diese Formulierung gewählt, um die Polizei und die Behörden nicht mit dem Nachweis zu überfordern, dass das Gerät wirklich zu den verbotenen Zwecken geeignet ist
11. Umgekehrt folgt aus dieser Formulierung, dass Geräte, die zwar zur Warnung oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen geeignet sind, ohne aber dazu bestimmt zu sein, nicht dem Verbot unterliegen. Anderenfalls fielen z.B. selbst Autoradios unter die Verbotsnorm, weil sie im Hinblick auf die von einigen Sendern ausgestrahlten Hinweise auf Verkehrsüberwachungen, insbesondere auf Geschwindigkeitskontrollen mit genauer Ortsangabe, jedenfalls geeignet sind, diese Maßnahmen anzuzeigen. Allerdings genügt es für das Verbot des § 23 Ib StVO, wenn bei einem Gerät, das verschiedene Funktionen erfüllt, eine dieser Funktionen speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient. Das gilt etwa auch für die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät12. Praktische Bedeutung wird die Verbotsvorschrift vor allem für Radarwarngeräte und sog. Gegenblitzanlagen gewinnen."die einzige möglichkeit sich dieser regelung zu "entziehen" ist es demnach festzustellen, daß ein pda nicht dafür bestimmt ist vor blitzern zu warnen!
vor dem hintergrund dieses kommentars (quelle: NJW 2002 Heft 17 rdnr: 1237) wird sich das allerdings schwierig gestalten....rechtsprechung zu diesem thema gibt es noch keine wirkliche! es bleibt also abzuwarten, wie die verschiedenen gerichte den sachverhalt einordnen werden.hoffe damit ein wenig weitergeholfen zu haben...
grüße
hhciddyPS: wenn weitere fragen bestehen, mache ich mich gerne für euch schlau...
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@ endehar rolf,
danke, dass du es so schön juristisch ziemlich einwandfrei formuliert hast.
@ addi,
es ist leider wirklich nicht einfach, wenn man neu ist im Forum sich zurechtzufinden usw usw.
nichts desto trotz muß man es den grünen wirklich nicht auf die nase binden und Friede...lg
michael -
Zitat
Original von Endehar Roff
...Stimmt nicht ganz.
Herkömmliche RADAR-Warner sind verboten, wobei die juristische Begründung aber nicht etwa aus dem Verkehrs-, sondern aus dem Fernmelderecht abgeleitet wird...Ich wollte zu diiesem Thema eigentlich zwar kein Wort mehr verlieren, was Endehar hier schreibt ist allerdings falsch. Es stellte nämlich die alte Gesetzeslage dar. Seit das alte Fernmeldeanlagengesetz infolge der europäischen Harmonisierung durch das Telekommunikationsgessetz (TKG) ersetzt wurde, waren die klassischen aktiven Radarscanner eben nicht mehr verboten. Deshalb fügte der Gesetzgeber auch die Nr. 1b in den § 23 StVO ein.
Meine mehrfach geäußerte Meinung zur Anwendung dieser Vorschrift auf PDA's mit PoiWarner, will hier hier nicht nochmals wiederholen.