Polizeikontrollen

  • Ich habe gehört, daß der POI-Warner mit aktivierten Blitzer-Poi's während der Fahrt verboten ist und man Gefahr läuft, evtl. den PPC abgenommen zu bekommen. Ich bin sicher, daß ein aufgeklärter Sherif am grünen Punkt erkenn kann, daß der Warner aktiv ist. X( X( Wer weiß, wie man mit 1 ( nicht 3 oder 4 ) Knopfdruck den Warner deaktivieren kann. ?( ?( ?(

  • Hallo Professor Tom,


    Willkommen hier im Forum.


    >> Ich habe gehört, daß der POI-Warner mit aktivierten
    >> Blitzer-Poi's während der Fahrt verboten ist und ...


    Mich würde interessieren woher Du das gehört hast, denn juristisch ist das noch ein "offener" Punkt. :D


    >> Wer weiß, wie man mit 1 ( nicht 3 oder 4 )
    >> Knopfdruck den Warner deaktivieren kann.


    EIN x Softreset gedrückt. :gap ;D
    Ne im Ernst, ich glaube Markus hat das schon auf seiner "to do Liste", aber ich lasse das an mich heran kommen. :]
    Ich habe da genug Gegenargumente.



    LG
    Roland

  • Hallo ProfessorTom,


    ich sehe das Problem ähnlich akut!


    meine 1. Lösung mit Programmen wie "CloseAll" oder "ZapIt!" -auf eine Hardwaretaste gelegt- funktionierten bis zum Patch "isolierte Gebiete" beim BMN: jetzt lässt sich das Programm - leider- nicht mehr aus dem Speicher entfernen.


    Aber: Not macht erfinderisch : Ich habe "WisbarAdv." im Autostart und auf Hardwaretaste 4 gelegt, starte Glopus mit Hardware Taste 2 , welches wiederum den Poiwarner startet -> Überwachung aktivieren startet dann automatisch BMN .


    Durch Betätigung HWT 4 erscheint das WisbarAdv. Auswahlmenüe mit "Close all" ( geht nicht , siehe oben)
    und "Close All exept Active" --->> sehr gut mit dem Finger zu bedienen ! ---->>>und bewirkt :
    Clopus und PoiWarner wird sofort beendet und der Bildschirm zeigt weiterhin den activen BMN als hätte es nie PoiWarner oder Glopus gegeben! das sind zwar 2 Klicks - funktioniert aber in Sekundenschnelle !


    Gruss Jennifer_8

  • Moin
    Nachdem wir nun das Thema Pois und Ihre Kosten bis zum erbrechen an andere Stelle durchgekaut haben.
    Kommt nun malk wieder das Theema Poiwarner und Blitzer Overlay zusammen ist nicht erlaubt zum xten male wieder!



    Antworten dazu gibt es hier ohne Ende oder aber auch Fragen über Fragen fragen


    http://www.pocketnavigation.net/board/thread.php?threadid=8826&sid=&hilight=Polizei%20Celle&hilightuser=0


    Schönen Gruß
    Uwe

    Schönen Gruß
    Uwe

  • Zitat

    Original von Matok25
    Moin
    Nachdem wir nun das Thema Pois und Ihre Kosten bis zum erbrechen an andere Stelle durchgekaut haben.
    Kommt nun malk wieder das Theema Poiwarner und Blitzer Overlay zusammen ist nicht erlaubt zum xten male wieder!
    .....


    Wie hieß der Film gerade im TV?
    "....und täglich grüßt das Murmeltier ....." :gap


    nach dem uns die Grundlage der monatlichen Wiederholungspostings zu der Feststellung "ehy... das Forum ist falsch rum...." genommen wurde, könnten sich die beiden Themen echt zu echten Nachfolgern entwickeln.....


    ..... stimme dir voll zu : drink

  • Hallo addi + Matok25,


    professor.tom ist seit 27.10.03 Mitglied.


    Es gibt auch Leute, die nicht ganz so schlau sind wie ihr beide - schöne Toleranz hier im Forum!
    Bravo!


    Jennifer_8

  • Hallo Jennifer_8,


    danke für Deine beiden Beiträge. Der erste hift mir sicher weiter, mein Problem zu lösen. :) :) :)
    Was den Rüffel an die beiden Oberschlaumeier anbetrifft, hab ich nichts hinzuzufügen. Mensch ich hatte ja schon Komplexe...... ?( ?(


    Professo.Tom

  • Moin


    Es meldet sich einer der Oberschlaumeier!


    Wenn ich Schlaumeier sein wollte oder nur Meckern hätte ich es getan. Außerdem Habe ich gesagt das es sich wiederholt. Nicht mehr und nicht weniger!
    Aber da ist ja auch noch ein Link bei der Sache dabei!


    Einen Suchen Button gibt es auch noch hier!
    Aber Egal
    Schöne Grüße
    UWe

    Schönen Gruß
    Uwe

  • Hi @ all,


    peace please...


    Auch wenn es immer wieder die gleichen Fragen/Antworten sind, und natürlich ein link dabei ist, vielleicht wäre es aber trotzdem möglich gewesen in einem Satz kurz das Ergebnis eines threads mitzuteilen, welcher sich in den Tiefen des Forums "versteckt". :] :] :]


    lg
    michael

  • Na ja,
    es ist auch nicht verboten Karten mit Überwachungspunkten zu kaufen oder sich mit einem Zettel die Blitzer aufzuschreiben. Sicher ist der PPC ein technisches Gerät, jedoch nicht selbst aktiv an der Findung des POIs beteiligt. Ganz im Gegensatz zu den Radarwarnern, die bei Radar warnen...
    Der PPC ist doch nur die techn. Umsetzung der Straßenkarte.
    Man darf ja auch Radiohören und es soll ja Sender geben, die halbstündlich die Staus und Blitzer im Sendegebiet mitteilen, sofern bekannt...


    Also ich denke, das ganze ist so wie es betrieben wird legal.


    lg
    michael


    PS: Im Grunde genommen müßte die Polizei dankbar sein über Leute mit POI Warner, denn die Leute fahren wohl i.d.R. wesentlich aufmerksamer, nicht??? Der POI schützt ja auch nicht 100% vor Radarkontrollen, sondern meldet ja nur bekannte Punkte, die den Ortskundigen i.d.R. sowieso bekannt sind, nicht aber dem Fremden.

  • Stimmt nicht ganz.
    Herkömmliche RADAR-Warner sind verboten, wobei die juristische Begründung aber nicht etwa aus dem Verkehrs-, sondern aus dem Fernmelderecht abgeleitet wird.


    Nämlich derart, daß die Dinger etwas empfangen, das sie mangels entsprechender Zulassung nicht empfangen dürfen.


    Ähnlich wie bei den auch über den Flugfunkbereich etc. durchstimmbaren Radioempfängern.


    Bei POI-Warnern findet aber einzig und alleine ein "Empfang" von Signalen statt, der ausdrücklich "zugelassen ist. Daß die empfangenen Daten dann mit anderen kombiniert werden, und sich daraus dann ein u.U. für den Repressionsapparat unerwünscher Wissensstand des Benutzers ergibt, ist nun mal einfach Pechsache für die Herren in Grün...


  • Ui......


    da möchte man das ganze einwenig auflockern und wird als intolleranter Oberschlauer hingestellt.... muss ich mir merken X(


    Es ist doch nicht zuviel "verlangt", wenn man sich mal den aufgezeigten Link anschaut......


    Matok25 und ich sind garantiert keine intolleranten Oberschlaumeier, sondern haben lediglich unsere Meinung zu einem immer wiederkehrenden Thema geäußert.... dann in eine Ecke gedrängt zu werden ..... naja.... :(



    Sorry...... aber dieser OT-Part musste sein, da ich direkt angesprochen wurde



    Zum Thema ob gestzlich verboten oder nicht:


    hier weitere Links
    http://www.pocketnavigation.net/board/thread.php?threadid=11336&sid=&hilight=Trachten*&hilightuser=0
    http://www.pocketnavigation.net/board/thread.php?threadid=11374&sid=&hilight=polizei&hilightuser=0



    Sladdy_Navi:


    auch wenn ich beide Threads mitverfolgt habe..... leider kann ich keine abschließende Aussage treffen......


    Das Thema ist schlimmer als ne Beratung zu einem Thema bei 2 Anwälten .... da bekommt ja ja bekanntlich nur 3 Meinungen ;D


    Meine persönliche Meinung:


    POI-Warner mit Blitzer nicht Aktivieren ....... dann egal ob erlaubt oder nicht...... was nützt mir das, wenn ein Herr in Grün, mir vor Ort das Gerät einzieht(weil ermeint das er das darf), ich aber erst nach 1-3 Wochen das Gerät zurückbekomme,.......


    so nun Friede.....

    Einmal editiert, zuletzt von addi ()

  • Zitat

    Original von Endehar Roff
    Stimmt nicht ganz.
    Herkömmliche RADAR-Warner sind verboten, wobei die juristische Begründung aber nicht etwa aus dem Verkehrs-, sondern aus dem Fernmelderecht abgeleitet wird....
    ..... ist nun mal einfach Pechsache für die Herren in Grün...


    Hoffentlich weiß der das


    oder hier:

  • @ endehar rolf,


    danke, dass du es so schön juristisch ziemlich einwandfrei formuliert hast.


    @ addi,


    es ist leider wirklich nicht einfach, wenn man neu ist im Forum sich zurechtzufinden usw usw.
    nichts desto trotz muß man es den grünen wirklich nicht auf die nase binden und Friede...


    lg
    michael

  • Zitat

    Original von Endehar Roff
    ...Stimmt nicht ganz.
    Herkömmliche RADAR-Warner sind verboten, wobei die juristische Begründung aber nicht etwa aus dem Verkehrs-, sondern aus dem Fernmelderecht abgeleitet wird...


    Ich wollte zu diiesem Thema eigentlich zwar kein Wort mehr verlieren, was Endehar hier schreibt ist allerdings falsch. Es stellte nämlich die alte Gesetzeslage dar. Seit das alte Fernmeldeanlagengesetz infolge der europäischen Harmonisierung durch das Telekommunikationsgessetz (TKG) ersetzt wurde, waren die klassischen aktiven Radarscanner eben nicht mehr verboten. Deshalb fügte der Gesetzgeber auch die Nr. 1b in den § 23 StVO ein.


    Meine mehrfach geäußerte Meinung zur Anwendung dieser Vorschrift auf PDA's mit PoiWarner, will hier hier nicht nochmals wiederholen.