Polizeikontrollen

  • Zitat

    Original von Matok25
    Moin
    ich würde alle 3 Fragen klipp und klar mit nein beantworten
    Keins der Sachen trifft meines erachtens zu
    Denn du wertest lediglich frei zugängliche Daten aus.
    Welche? Na die der Satelliten am Himmel


    Das ist natürlich Unsinn:


    Der POI - Warner wertet Positionsdaten aus, die in der POI - Liste stehen.


    Zitat

    Original von Matok25


    Und mir ist nirgendwo auf der Welt bekannt das Organe der Verkehrsüberwachung Gps Signale zur Geschwindigkeitskontrolle benutzen!


    Schönen Gruß
    Uwe


    Schon mal was vom neuen Mautsystem gehört?

  • Zitat

    Original von Erloeser
    Ich denke, wir machen uns viel zuviel Gedanken.


    Erloeser


    Ich denke auch:


    Der POI - Warner ist etwas grundsätzlich anderes als ein aktiver Radarwarner!


    Der POI - warner zeigt - wie der Name schon sagt - aus einer internen Datenbank gelesene "Sehenswürdigkeiten" 8) an und kann daher nur stationäre Blitzer anzeigen.


    Ein Radarwarner dagegen besteht aus einem nicht zugelassenen Radarempfänger, welcher in Echtzeit empfangene Radarsignale anzeigt und damit auf mobile Blitzer abhebt.


    Ganz abgesehen davon halte ich von jeder Art Blitzwarner gar nichts.

  • Kennt Ihr den grüngelb getigerten Aphaltkäfer?
    Nein?
    Den gibts hauptsächlich in Strassennähe und wo immer ich auf ihn treffe setze ich mir einen POI, damit ich mir über seine Population ein Bild machen kann.
    Damit ich dann wenn ich in die nähe einer solchen Population komme vor Begeisterung nicht vergesse auf den Tacho zu sehen erinnert mich mein PDA an solchen stellen an die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit.


    Was hat das denn mit Radarwarnern zu tun :D :D


    lg. Nudnik

    Einmal editiert, zuletzt von Nudnik ()

  • Hallo!


    Kurze Anfrage:


    Wie wärs,den POI-Warner zusammen mit tomtom auf einer CF oder SD-Karte zu installieren, und diese dann schon beim Herauswinken durch die Herren in Grün aus dem Gerät zu entfernen (kann man ja dann irgendwo im Fzg. abwerfen, z.B unter dem Sitz oder so).
    Sicher ist dann die Anwendung noch im Speicher aktiv,allerdings sollte der Speicher bis zum eventuellen Gerichtstermin dann schon wegen Strommangel (Batterie leer) gelöscht sein.


    Man kann dann immer noch behaupten (wegen der Registry-Einträge), den Warner mal probehalber installiert, ihn dann aber wieder runtergeworfen zu haben (z.B. wegen Speicherplatzmangel).


    Grüße:


    -=SILVIO=-

  • Guten Morgen,


    ich lese im Forum immer wieder neu von Ideen, Vorschlägen und Tips, den POI-Warner bzw. die Blitzer-Daten im "Bedarfsfall" unkenntlich machen zu können/ zu wollen.


    Die Polizei interessiert sich für persönliche Datenbestände auf dem PPC - welcher Art auch immer - überhaupt nicht!!!


    Und in diesem Fall sind Software und Daten noch nicht einmal "Raubkopien", sondern rechtmässig erstandene Ware.


    Das Navi im Auto ist mittlerweile schon fast ein Alltagszustand, da es auch und gerade beruflich intensiv genutzt wird. Was der Anwender noch so alles installiert hat, geht niemanden etwas an und niemand will davon wissen.


    Ich lasse meine guten Blitzer-POIs (so wie auch verschiedene andere OVIs) im Hintergrund immer mitlaufen und habe überhaupt kein schlechtes Gewissen, da ich nichts Verbotenes mache.


    Also, lasst die Kirche im Dorf. Alles wird gut.


    Und viele Grüße.


    Werner

  • So, jetzt gebe ich auch mal meinen Senf zum Besten:


    Wenn man sich so die Gerichtsentscheidungen zu dem Thema ansieht, muss man feststellen:


    - dass es zur neuen Regelung im § 23 I b StVO noch keine Entscheidung gibt (wenn doch, habe ich sie nicht gefunden)
    - die Entscheidungen über ältere Fälle in ihrer Grundaussage allerdings zum Nachdenken anregen (weiter unten).


    Das Blitzer-Overlay (und darum geht's ja letztendlich) fällt nicht unter das TKG oder artverwandte Gesetze, weil es keine fernmeldetechnische oder Telekommunikations-Anlage ist. Der GPS-Empfänger und ggf. das Smartphone, die für den Betrieb herhalten müssen, sind alle genehmigt.
    Auch die StVO hilft hier nicht wirklich weiter, weil das OVL ein Teil einer Software ist und nicht eigenständig betriebsfähig. § 23 I b StVO spricht von Geräten, die dazu bestimmt sind, ... Da das OVL nur als Applikation läuft, muss man sich schon ganz schön strecken, um das stichhaltig begründen zu können.


    Die ganze Diskussion bringt aber auch eigentlich nichts, weil die Polizei im Regelfall die Geräte aus Gründen der Gefahrenabwehr eingezogen hat und nicht, weil sie nicht zugelassen waren oder ähnlich. Da ist es wurschtegal, was das für ein spezielles oder nicht spezielles Gerät es ist. Den Gerichten jedenfalls geht es um etwas ganz anderes (jetzt kommts - sorry, kürzer gings nicht):


    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 1. Senat, Beschluß vom 29. Oktober 2002, Az: 1 S 1925/01


    bei der auf § 34 PolG gestützten Einziehung und Vernichtung des streitgegenständlichen Radarwarngerätes handle es sich um Maßnahmen, die nicht der Durchsetzung von Vorschriften wie des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Gesetzes über Funkanlagen, des Telekommunikationsendeinrichtungsgesetzes (FTEG), der EG-Richtlinien zum freien Warenverkehr oder anderer die Telekommunikation betreffenden Vorschriften über die Zulassung und den Verkehr von (End-)Einrichtungen der Telekommunikation dienen, sondern allein um das - präventive -Vorgehen der Polizei gegen den Kläger als Handlungsstörer wegen von ihm erwarteter Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, also zur Verhinderung von unmittelbar bevorstehenden Ordnungswidrigkeiten.

    Da die Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EG bzw. des FTEG die Anwendung der landesrechtlichen Regelungen des Polizeigesetzes somit nur im Rahmen ihres Anwendungsbereichs ausschließen, ist es unerheblich, ob der Besitz oder das Mitführen von Radarwarngeräten nach den genannten telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen nicht verboten ist bzw. weder den Tatbestand einer Straftat noch einer Ordnungswidrigkeit erfüllt Denn mit der streitgegenständlichen Einziehungsverfügung soll nicht eine vom Anwendungsbereich der Richtlinie oder des FTEG erfasste, sondern eine sonstige Gefahr für die öffentliche Sicherheit bekämpft werden. Es soll - auch im Sinne der präventiven Abwehr von Beeinträchtigungen der wirkungsvollen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben -verhindert werden, dass es dem Kläger als Besitzer eines Radarwarngeräts weiterhin möglich ist, sich über - auch dem Schutz von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern dienende - straßenverkehrsrechtliche Vorschriften hinwegzusetzen und folgenlos Ordnungswidrigkeiten zu begehen



    VG Aachen 6. Kammer, Urteil vom 2. Juni 2003, Az: 6 K 1283/99


    Verdeckte Geschwindigkeitskontrollen, die zum wichtigsten Instrumentarium im Rahmen der Verkehrsüberwachung gehören, sollen der Feststellung und künftigen Abschreckung derjenigen Kraftfahrer dienen, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht hinreichend beachten. Die jederzeitige Möglichkeit von verdeckten Geschwindigkeitskontrollen und etwaigen Sanktionen soll Kraftfahrer anhalten, sich überall und jederzeit an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten

    Die Wirkung verdeckter Geschwindigkeitskontrollen und damit die ordnungsgemäße Durchführung der präventiv-polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung wird jedoch erheblich beeinträchtigt, wenn Kraftfahrer durch Radarwarngeräte auf diese Kontrollstellen hingewiesen und vor ihnen gewarnt werden. Zwar werden die gewarnten Kraftfahrer im Bereich der Kontrollstelle die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Entscheidend ist jedoch, dass hinsichtlich dieser Kraftfahrer die mit der jederzeitigen Möglichkeit verdeckter Geschwindigkeitskontrollen beabsichtigte Abschreckungswirkung nahezu vollständig entfällt. Diese Kraftfahrer werden in die Lage versetzt, außerhalb radar-überwachter Strecken mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit zu fahren, ohne befürchten zu müssen, von der Polizei registriert zu werden, jedenfalls soweit die Geschwindigkeitskontrollen mittels Radarmessgeräten erfolgen. Der Betrieb eines Radarwarngerätes wird angesichts der fehlenden Abschreckungswirkung durch staatliche Sanktionen im Regelfall sogar dazu verleiten, sich -ungestraft- über Bestimmungen der Verkehrssicherheit hinwegzusetzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden



    Tja, da könnte man dann dich ein wenig ins Grübeln kommen, oder?


    Ich sage aber:
    Da das OVL nicht die "tatsächlichen", sondern nur die "möglichen" mobilen Blitzerstellen anzeigt (um die ortfesten ging es in den Streitfällen ohnehin nie), dürfte die ganze Geschichte insgesamt legal und auch nach Polizeirecht in Ordnung sein.
    Ich meine, die aktuellen Ansagen im Radio gehen erheblich weiter als das Anzeigen lediglich "möglicher" Punkte - und wenn es schon denen nicht verboten wird ...
    Endgültige Klarheit wird allerdings erst dann bestehen, wenn der erste PDA wegen des Blitzer-OVL eingezogen wird - und das Ganze einer gerichtlichen Überprüfung standhält.


    In der Praxis müsste der Beamte überhaupt erst mal erkennen, was da eigentlich auf dem Screen läuft. Und ein Polizist, der das tatsächlich erkennt, verwendet es wahrscheinlich selbst! Ich könnte mir da eher einen grinsenden Kommentar als Reaktion vorstellen...


    So. Das war reichlich. Aber ich denke, dass das, was die Gerichtsbarkeit davon hält, vielleicht nicht uninteressant ist!


    Grüße!
    Volker

  • Hat jemand den "Stern" von glaube vorletzter Woche gelesen? Da war ein Artikel über POI Warner i.V. mit Radarwarnung drin.
    Die Polizei wurde in dem Artikel so zitiert, daß das Gerät eingezogen wird und der Fahrer mit den entpsr. Konsequenzen bis hin zu Pünktchen belegt wird.


    Keiner gelesen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Michi-728,


    << Keiner gelesen? >>


    doch. Siehe hier:


    http://www.pocketnavigation.ne…thread.php?threadid=12136


    Viele Grüße,
    Sven

  • Beim Stöbern durch das Forum bin ich auch auf dieses Topic gestoßen. Ich weiß zwar noch nicht, ob mich der POI-Warner mit Blitzer-Overlays wirklich so interessiert, dass ich ihn mir zulege, aber mal ein bisschen informieren ist ja nicht schlecht. Und da interessiert halt auch der Fall der Fälle, nach dem hier gefragt wurde.


    Die Antworten sind bis auf ein paar gute Ausnahmen ziemlich unbefriedigend. Und die wenigen treffenden Antworten auf die eigentliche Frage gehen in der mühseligen Diskussion leider unter, mir hat jedenfalls der Beitrag von Baumeister aus der Seele gesprochen.


    Hey, Leute, mich würde es überhaupt nicht interessieren, ob das Teil vielleicht eventuell doch legal sein könnte und offenbar wollte das der Fragesteller auch nicht wissen. Wozu denn bei einer Kontrolle ein Risiko eingehen? So oft wird man wahrlich nicht kontrolliert, dass man dann nicht auch auf Nummer sicher gehen könnte und das Ding einfach ausschaltet.


    Nun aber zu einer Zusammenfassung der Antworten, wie gesagt, einige waren dann erfreulicherweise doch sehr hilfreich. Als Fan von FAQs wäre das übrigens auch mal was für eine POI-Warner-FAQ (genauso wie übrigens die Rechtsdiskussion). Habs eben schonmal sinngemäß geschrieben, wieso gibt es diese tolle TomTom-FAQ und nirgendwo sonst hier im Board etwas Gleichwertiges??? :( Ist nämlich nicht so einfach für Newbies, die sich erst informieren und erst hinterher gezielte Fragen stellen wollen. Eine FAQ ist doch so nützlich.


    Dann also die Antworten auf die Frage, wie man das Ding am Besten "verschwinden lässt". Können gerne in eine FAQ aufgenommen werden. ;)


    1. Die Beenden-Lösung:
    Es gibt laut Irrläufer offenbar derzeit keine ganz einfache Lösung, den POI-Warner schnell per Programm bzw. Taste zu beenden und das Navi weiterlaufen zu lassen. Für den BMN 1.2 mit Isol.-Patch gibt es einen Workaround. Ich zitiere jennifer_8:
    "Ich habe "WisbarAdv." im Autostart und auf Hardwaretaste 4 gelegt, starte Glopus mit Hardware Taste 2 , welches wiederum den Poiwarner startet -> Überwachung aktivieren startet dann automatisch BMN.
    Durch Betätigung HWT 4 erscheint das WisbarAdv. Auswahlmenüe mit "Close all" ( geht nicht , siehe oben)
    und "Close All exept Active" --->> sehr gut mit dem Finger zu bedienen ! ---->>>und bewirkt :
    Clopus und PoiWarner wird sofort beendet und der Bildschirm zeigt weiterhin den activen BMN als hätte es nie PoiWarner oder Glopus gegeben! das sind zwar 2 Klicks - funktioniert aber in Sekundenschnelle !"


    2. Die Lösch-Lösung
    Da gab es mal ein Programm von Lucius, das die Blitzer-Overlays auf Knopfdruck löscht. Lucius wollte dieses Programm namens "Softreset" immer mal anpassen, da es nach den letzten Änderungen nicht mehr funktionierte, ist aber vermutlich noch nicht passiert.


    3. Die Softreset-Lösung:
    Dieser Tip von Irrläufer ist für mich die beste Lösung. Einfach diese Freeware installieren und auf eine Hardwaretaste legen.
    http://www.eitcenter.com/pocketpc/product/softreset.htm
    Funktioniert einwandfrei (auch mit WM 2003) und schneller geht es nicht. Die Navi ist damit natürlich auch beendet, aber wie gesagt, ist doch sooo selten.


    4. Die Hardware-Lösung
    a) Entweder den POI-Warner auf eine Speicherkarte und diese bei Kontrolle abziehen oder
    b) Bei vorhandener Brodit-Halterung einfach das ganze Teil aus der halterung nehmen und schnell "verstecken".


    So, das war jetzt nichts Neues, musste aber mal sein, insbesondere mein Aufruf, hier mehr FAQs einzubinden. :)


    Gruß
    Tower

    Einmal editiert, zuletzt von Tower ()

  • Jhiera1
    3. Die Softreset-Lösung:
    Dieser Tip von Irrläufer ist für mich die beste Lösung. Einfach diese Freeware installieren und auf eine Hardwaretaste legen.


    Wie legst du denn das Prog. Softreset auf eine Hardwaretaste!?


    Gruß

  • Zitat

    Original von Tower
    ...b) Bei vorhandener Brodit-Halterung einfach das ganze Teil aus der halterung nehmen und schnell "verstecken".
    Tower


    ...ganz schlecht.


    Kleine Story dazu:


    Ich fahre des nächtens durch die Straßen und habe ein kleines Amateurfunkgeräte (etwas kleiner als ein PDA) neben dem Lenkrad montiert. Als ich ne Polizeikontrolle sehe nehm ich das Teil aus der Halterung und lege es unter den Beifahrersitz. Nicht weil ich das Ding unrechtmäßig besitze (OE2WHP) sondern weil mir diese mühseligen Diskussionen mit den Sheriffs einfach auf den Senkel gehen.
    Dummerweise hat der Beamte gesehen dass ich da was weggenommen habe sprach wirsch irgendwas von "aussteigen, SOFORT!" und verschwand mit seinem Gesicht und einer MagLite in den tieferen Regionen meines Wagens bis er triumphierend das Funkgerät fand, es seinem Kollegen zur Begutachtung überreichte und zu ihm sagte, "Meinst Du ist das ein Laserwarner??? :ugly "
    Es bedurfte einer halbstündigen Diskussion um die 2 davon zu überzeugen, dass
    1. Das kein Laserwarner ist und dass
    2. Er das Ding nicht haben darf weil er keine Lizenz hat und daher es mir umgehend wieder aushändigen muss
    3. er eigentlich ohne Einwilligung nicht einfach seinen Rüssel in Fremde Autos stecken darf, was ihm wiederum
    1. herzlich egal war und
    2. er irgendwas von Gefahr im Verzug brummelte...


    Also letztlich einfach keine gute Lösung.


    Was ich allerdings daraus gelernt habe. Wenn man bei Polizeikontrolle aussteigt -> Fahrzeug absperren!


    lg. Nudnik

  • Interessante Geschichte. Na dann sind wir letzten 3 Poster ja einig, dass "Softreset" die beste Lösung ist.


    Wie man das auf eine Hardwaretaste legt? Ist das nicht bei jedem PocketPC anders? Oder liegt das am Betriebssystem? Bei meinem IPAQ gibt es auf jeden Fall unter Einstellungen die Rubrik "Tasten". Dann das Programm (muss wohl im Startmenü liegen) auswählen.

  • Hallo!


    Softreset ist schon cool, es sind danach aber immer noch die POI Blitzeroverlays zu finden.
    Ein Polizist kann aber nicht ohne weiteres von Dir verlangen, die Hand zu öffnen, um nachzusehen, was sich darin befindet. und mit der Hand in der Hosentasche ist das erst recht schwer.


    Ist sicher nicht die beste Lösung, dafür aber eine durchführbare.....


    Grüße an alle,



    -=Silvio=-

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich hatte letztens auch eine Diskussion mit einem Ordnungshüter, der partout der Meinung war, dass ich für mein Garmin Vista eine Freisprecheinrichtung benötigen würde ...


    Von GPS hatte er noch ´was gehört ... :-D)


    Irgendwann habe ich dann entnervt aufgegeben, ihm das Gerät in die Hand gedrückt und ihn gebeten, mal damit zu telefonieren ... :gap


    Viele Grüße,
    Sven

  • Zitat

    Original von Nudnik


    Was ich allerdings daraus gelernt habe. Wenn man bei Polizeikontrolle aussteigt -> Fahrzeug absperren!


    Der Trend geht ehr zu amerkanischen Verhältnissen:
    Nicht aussteigen und Hände am Lenkrad lassen, alles andere könnte als Bedrohunginterpretiert werden...
    :(


    Absperren hilft auch nicht so wirklich viel, es kommt dann die Frage nach Verbandskasten, Warndreieck...und die wirst Du kaum aus dem Ärmel schütteln können.


    Garry