GEMA und Co: Die heimlichen Mitverdiener am Smartphone-Boom

  • Hmm, das gehört abgeschafft.

    ...
    Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.
    Quelle: Karl Valentin

  • also ich kauf ein handy auch nicht zum telefonieren, sondern nur im illegal musik zu kopieren ...


    :wand

    [align=center]Hier war mal eine tolle Signatur

  • Für illegale Musik gibt es niemals legale Abgaben. Wo lernt man denn sowas? 8| :P
    Das ist immer so. Für illegal erwirtschaftete, angeeignete Dinge gibt es NIE Steuern, nur Strafen! Oder zahlt jemand z.B. legale Steuern für ein gestohlenes Motorrad)
    Für welchen Zweck man ein Smartphone kauft ist der GEMA egal. Beim Fernsehen musst Du auch GEZ zahlen, selbst wenn Du keinen Anschluss hast und den ganzen Tag rund um die Uhr ausschließlich DVD's schauen würdest.


    Es geht natürlich um LEGALE Musik die man drauf machen KANN und diese kopiert man für gewöhnlich ;)
    Und wenn man mehr Platz hat, KANN man mehr drauf machen. Ob man dies tut, ist nicht relevant oder zahlst Du für LKW oder PKW, wenn Du nur 2 Stunden pro Tag fährst, weniger Steuern als einer der 8 Stunden pro Tag fährt? :D


    Ok, und dann gibt es diese berühmtberüchtigten Klingeltöne zum Mindestsatz, weil man dann auch "urheberrechtlich geschützte" Songs hört.


    Du siehst, es ist nicht einfach zu entwischen...


    Möge das Gema-Monopol trotzdem misslingen ^^

  • Erm aber wenn ich legal Musik kaufe, ist da doch auch GEMA drauf. Also wieso dann noch für jedes Smartphone, jede CD, jeden USB Stick usw GEMA verlangen?
    Und wieso sind viele Youtube Videos geblockt, wenn ich doch auch überall GEMA zahle? Vor allem wenn die Videos gesperrt sind, die von den Band selbst auf You Tube gestellt wurden. Lächerlich!


    Also kann es doch nur für illegale Musik sein, oder soll ich für die digitale Musik, die ich zb bei Amazon gekauft habe doppelt und dreifach GEMA zahlen?


    GEMA und die Umsetzung ist einfach ne Frechheit! :cursing:

  • Weil Du das Produkt kaufst, aber Du für dieses Gerät nicht die "Nutzungsrechte", um es vereinfacht auszudrücken für ein anderes Gerät hast.


    Warum musst Du von Deinem bereits 1.)versteuerten Geld, beim Autokauf 2.)nochmal steuern zahlen und beim 3.)Anmelden auf der Zulassungsstelle wieder ein Teil steuern und darfst es dann immer noch nicht fahren, bevor Du es versichert hast und 4.)Versicherungssteuer zahlst und dann nochmal beim 5.)Finanzamt KFZ-Steuer und natürlich regelmäßig 5.)etwa 40-50% versteuertes Benzin?


    Die GEMA hat sich da einiges abgeguckt. Führt aber zu weit es im Detail zu erklären.


    Ein paar Links kann ich Dir geben, aber wenn Du noch mehr erfahren möchtest, am besten suchen. Ist nicht schwer die passenden Infos zu finden:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
    http://www.webshoprecht.de/IRModule/Klingeltoene.php
    https://www.gema.de/musiknutze…gern-aller-art/handy.html


    Das System ist zwar nicht mehr zeitgemäss, da hiervon die tatsächlichen "Urheber" kaum was bekommen und kaum was "geschützt" wird, sondern natürlich die Firmen die es vertreiben.
    Wie man (und vor allem warum?!) damit einen Song "schützen" kann, den man legal erworben hat und weshalb man, für sagen wir mal die gleiche eigene Musik mehrfach und unterschiedlich viel zahlen soll, konnte mir auch noch niemand erklären, aber ein kleines Geheimnis hat jeder :)


    Aufs Auto übertragen würde dies bedeuten, dass bei einem Fahrzeug das mehr Tankinhalt hat (mehr GB beim Handy) oder mehr verbraucht (größeres Topsmartphone) die Steuer aufs Bezin unterschiedlich viel kosten müsste. Beim Tanken würde jeder sagen, dass das Blödsinn ist, bei der GEMA komischerweise nicht :thumbup:

  • Aufs Auto übertragen würde dies bedeuten, dass bei einem Fahrzeug das mehr Tankinhalt hat (mehr GB beim Handy) oder mehr verbraucht (größeres Topsmartphone) die Steuer aufs Bezin unterschiedlich viel kosten müsste. Beim Tanken würde jeder sagen, dass das Blödsinn ist, bei der GEMA komischerweise nicht :thumbup:


    Mehr Musik (mehr Benzin) mehr Gebühren (Steuern). Passt doch.


    Es geht bei den Gebühren darum, das auch für private Kopien (wohl gemerkt, der legal erworbenen Werke) das Urheberrecht gilt. Da man private Kopien kaum verbieten verhindern kann, kassiert man pauschal eben die Nutzungsgebühr. Das betrifft nicht nur Musik, sondern auch Bilder oder Texte etc. Alle CD/DVD/BR/ Brenner, USB-Sticks, Festplatten, Kopierer, Drucker, MP3-Player etc, mit denen eine Vervielfältigung möglich ist, wird mit diesen Pauschalbeträgen beaufschlagt.


    Btw. ist das ne recht moderne Art, mit dem Urheberrecht umzugehen. Das gleiche würde ich mir für erheblich mehr Anwendungfälle wünschen. Ich möchte da mal an die Kulturflat erinnern, die politisch hier und da mal gefordert wird. Wäre sozusagen die Pauschale fürs Internet. Dann würde es quasi keine illegale Musik/Filme/Bilder mehr geben.


    Das aktuelle Urheberrecht ist einfach nicht für das Internetzeitalter ausgelegt.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Da fällt mir ein, ich sollte noch die Festplattenabgabe zurückfordern.
    Als Unternehmer soll das ja möglich sein. Hab nen Server gekauft mit 4x600 gb platten. da sollte doch eine kleine rückerstattung drinnen sein.

    [align=center]Hier war mal eine tolle Signatur

  • Dieses Thema ist ein ganz finsteres Kapitel, in der Tat.


    Vor Jahren sollte ich einmal Abgaben zahlen für eine Bühnenmusik, deren Autor nicht Mitglied der GEMA war. Der Komponist hatte einen Stückvertrag mit dem Theater und hatte seine Rechte sogar an das Theater abgetreten. So wurde es eine Auseinandersetzung Verwerter vs. Verwerter. Am Ende zahlte das Theater nicht, weil natürlich auch das Theater nicht Mitglied dieser obskuren Organisation war.


    Schon die gängige Bezeichnung "Urheberrecht" führt in die Irre. Dieses Recht schützt die Verwerter. Die eigentlichen Urheber bekommen in der Masse nur kleine Brocken vom Kuchen. Ich kann nur jedem kleinen Urheber empfehlen, mit seinen Kunden direkt Verträge zu schließen, sofern er nicht weltweit die Massenmedien erreicht. Aber das ist ja die Ausnahme.


    Gruß
    artur


  • Schon die gängige Bezeichnung "Urheberrecht" führt in die Irre. Dieses Recht schützt die Verwerter. Die eigentlichen Urheber bekommen in der Masse nur kleine Brocken vom Kuchen. Ich kann nur jedem kleinen Urheber empfehlen, mit seinen Kunden direkt Verträge zu schließen, sofern er nicht weltweit die Massenmedien erreicht.


    Als Kleinkünstler, der eigene Werke aufführt, hat man als Gema-Mitglied doch Vorteile.


    a) Kann man wohl kaum in seinem Künstlervertrag einen Extra-Betrag für die Rechte an seiem eigenen Werk durchsetzen.


    b) Kassiert man so noch etwas von der Gema aus der Abgabe des Veranstalters.


    c) Wenn die eigenen Werke auch nur ein wenig von anderen Künstlern vorgetragen werden, hat man schon keine Chance mehr, da ohne Gema an ne Vergütung zu kommen.


    d) Kann da, je nach Ort/Häufigkeit der Vortragung im Jahr ein recht erquickliches Sümmchen zusammen kommen. Auch ganz ohne Massenmedien.


    e) Außerdem darf man nicht vergessen, das der "Arbeitgeberanteil" der KSK aus der Gema bezahlt wird. Das ist sozusagen Teil der Vergütung.


    Sinn macht es in der Tat dort nicht, wo Werke eines Urhebers gut überschaubar an wenigen Spielorten aufgeführt werden. Die auch zwingend Kontakt zum Urheber haben müssen.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

    Einmal editiert, zuletzt von Franz Jaeger ()

  • Der Vergleich mit dem Auto hinkt aber. Die KfZ Steuern sind ja für die Ausbesserung der Straßen usw, die man mit dem Auto kaputt macht. Und wer ein Auto kauft, fährt es logischer Weise ja auch ;)


    ich höre zb zu 99% meine Musik im Auto, dh ich kaufe digitale Musik bei Amazon und brenne sie auf CD (was ich ja darf!). So auf meinem Handy war aber noch nie ein Musikstück drauf, wieso dann GEMA Festpreis zahlen? Nur weil ich Musik drauf packen könnte?


    Um es an euer Autobeispiel anzupassen... das wäre ja als wenn ich pauschal 1000 Euro pro Jahr an Benzinsteuern bezahlen muss, egal ob ich überhaupt so viel Benzin verfahren habe.

  • Dafür brenne ich keine Musik auf CDs (und zahle trotzdem den Pauschalbetrag auf Datenträger und auf meinen CD-Brenner) und ich habe sie nur auf meinem Smartphone drauf.


    Deshalb ist es ja ein Pauschalbetrag. Denn nutzungsabhängige Entgelte sind wohl kaum erfassbar oder wirtschaftlich sinnvoll machbar. Weder für den Verbraucher noch für den Verwerter/Urheber.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Ja aber ich zahle doch für die Lieder schon GEMA, dann muss ich doch nicht zusätzlich was zahlen. Die verdienen doch schon genug mit den Einnahmen aus den Liedern und durch Veranstaltungen.


    So macht es wirklich den Eindruck, dass es nur für illegale Sachen ist.


    Ich zahle beim Benzin ja auch nur die Steuer auf dem Benzin selbst und nicht bei Autokauf extra noch ne Benzin Pauschalsteuer je nach Größe des Tanks :rolleyes: