GEMA und Co: Die heimlichen Mitverdiener am Smartphone-Boom

  • Ja aber ich zahle doch für die Lieder schon GEMA, dann muss ich doch nicht zusätzlich was zahlen.


    Du zahlst für die eine Kopie des Liedes, die du meinetwegen auf nem Datenträger kaufst oder downloadest. Jede weitere Kopie muss auch bezahlt werden. Du hast ja nicht alle Rechte an dem Lied gekauft. Ne weitere Kopie ist sozusagen eine weitere Verwertung des Stückes.


    Die verdienen doch schon genug mit den Einnahmen aus den Liedern und durch Veranstaltungen.


    Tszzz... Ich weiss ja nicht was du arbeitest und verdienst. Aber ich würde mal pauschal nach deiner Denkweise meinen, das die Hälfte der Vergütung für deine Arbeit völlig ausreichend ist.


    Franz

  • Na der Witz ist ja, dass die Künstler das ganze Geld bekommen sollten und nicht die GEMA. Die Gema bringt ja in dem Sinne keine Leistung, außer zu kassieren. Und wieso müssen die Urheber selbst auch GEMA bei Konzerten und Angebote auf der eigenen Homepage zahlen? Ist doch witzlos.


    Und wenn die Mehrfachnutzung der Lieder durch die GEMA auf Rohlingen, USb Sticks, Handys, PCs usw gedeckt ist, wieso werden dann die Youtubevideos der Künstler selbst gesperrt?


    Rechteverwertung für Künstler und Schutz der Urheberrechte ist ja schön und gut, aber die GEMA schießt irgendwie drüber hinaus. Eigentlich sollte es so sein, dass die Künster selbst entscheiden, wie und wo die GEMA für sie die Rechte schützt/Gebühren eintreibt und nicht die GEMA, die den Künstlern vorschreibt, wann und wo sie zahlen müssen.

  • Na der Witz ist ja, dass die Künstler das ganze Geld bekommen sollten und nicht die GEMA. Die Gema bringt ja in dem Sinne keine Leistung, außer zu kassieren.


    Die Leistung ist, dass die Gema im Auftrag der Künstler (!) die Rechte der Künstler wahrnimmt und Gebühren erhebt, die nach einem Schlüssel, abzüglich der Verwaltungskosten, an die Urheber bzw. Rechteinhaber ausgezahlt werden.


    Und wieso müssen die Urheber selbst auch GEMA bei Konzerten und Angebote auf der eigenen Homepage zahlen? Ist doch witzlos.


    Bei Konzerten zahlt nicht der Künstler, sondern der Veranstalter. Und wenn der Rechteinhaber/Künstler sein eigenes Werk auf der Homepage anbietet, und vorher eben dieses Werk bei der Gema zur Verwertung angemeldet hat, dann muss er wie jeder andere Nutzer seines Werkes für die Verwertung zahlen. Er bekommt dann diese Gebühren nach einem Schlüssel abzüglich Verwaltungskosten wieder.





    Und wenn die Mehrfachnutzung der Lieder durch die GEMA auf Rohlingen, USb Sticks, Handys, PCs usw gedeckt ist, wieso werden dann die Youtubevideos der Künstler selbst gesperrt?


    Eine öffentliche Aufführung durch ein Internetmedium ist nicht durch die Gebühren für eine Privatkopie abgedeckt. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Bei Youtube könnte ich mir ein x-beliebiges (Musik-) Video ansehen, ohne das dafür jemals was bezahlt habe. Und auch ohne, das der Künstler jemals was davon hat.




    Rechteverwertung für Künstler und Schutz der Urheberrechte ist ja schön und gut, aber die GEMA schießt irgendwie drüber hinaus. Eigentlich sollte es so sein, dass die Künster selbst entscheiden, wie und wo die GEMA für sie die Rechte schützt/Gebühren eintreibt und nicht die GEMA, die den Künstlern vorschreibt, wann und wo sie zahlen müssen.


    Wenn das jeder für sich machen will, ist das doch kein Problem. Dann meldet der Rechteinhaber/Künstler sein Werk eben nicht bei der Gema an. (Wenn er dumm genug ist)


    Man kann sich ja darüber streiten, ab das ganze System nicht zu kompliziert und nicht mehr zeitgemäß ist. Aber wirklich unfair ist es nicht. Es gibt ja nicht nur die grossen Labels und Weltstars.


    Wie gesagt, es gibt ja die Idee einer Kulturflat. Da wäre dann nur noch die Frage, wie der Verteilschlüssel für die Künstler aussehen soll.


    Franz

    Einmal editiert, zuletzt von Franz Jaeger ()

  • Bei Youtube könnte ich mir ein x-beliebiges (Musik-) Video ansehen, ohne das dafür jemals was bezahlt habe.


    Hallo


    Nicht wirklich... für den (ggf. neueren) Computer wurde ja auch an die GEMA bezahlt... 8) ...ob nun für's Speichern... oder gucken/hören...???


    Mir selber ist das mit der GEMA eher wurscht... von mir aus kann das Ganze geändert werden. Billiger wird's dadurch eh nicht. Und dass für Smartphone's & Co. zu zahlen ist, halte ich nach dem derzeitigen System für logisch.


    MfG


  • für den (ggf. neueren) Computer wurde ja auch an die GEMA bezahlt...


    Kannst ja mal beim Finanzamt anfragen, ob du dieses Jahr keine Einkommensteuer mehr zahlen musst, schließlich hast du ja schon Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, ggf. Tabaksteuer, Sektsteuer etc. ans Finanzamt gezahlt... :D


    Franz


  • Kannst ja mal beim Finanzamt anfragen, ob du dieses Jahr keine Einkommensteuer mehr zahlen musst, schließlich hast du ja schon Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, ggf. Tabaksteuer, Sektsteuer etc. ans Finanzamt gezahlt... :D


    Hallo


    So viel zur Frage, ob youtube-gucken/hören kostenlos ist bzw. nicht auch an die GEMA gelöhnt werden muss... 8) ...man kann lang darüber nachdenken, ob es bessere Modelle gibt (vermutlich "ja"). Ich bin davon überzeugt, dass es nicht billiger wird. Und dass wir für ein und dieselbe Sache zwei/drei mal zur Kasse gebeten werden, ist ja nicht ganz neu...


    MfG

  • Du bezahlst doch nicht dafür, bei Google ein Video zu kucken. Google muss dafür zahlen, denn die verdienen Geld mit dem Werk. Und von dem Geld will der Künstler/Rechteinhaber (zu recht) was abhaben.


    Du bezahlst bei deinem PC eine Pauschale für private Kopien deiner gekauften und urheberrechtlich geschützten Werke.


    Damit ist zwar jeweils was an die Gema gegangen, aber für völlig unterschiedliche Sachen.


    Außerdem geht auch nur dann Geld an einen Rechteinhaber/Künstler (bis auf den Anteil für die KSK, wenn er da versichert ist) wenn eine Gebühr auch einem Werk zugeordnet werden kann. Die Gebühren für die privaten Kopien werden nicht an alle gleichmäßig verteilt, sondern nach einem Schlüssel, wie oft welche Werke an welchen Orten von welchen Rechteinhabern aufgeführt oder veröffentlicht werden. Insofern ginge der Künstler mit seinem Youtubevideo leer aus, wenn Google nicht ne Gebühr dafür bezahlt.


    Franz

  • Ich wiederhole mich.
    Das gehört abgeschafft und Ende Banne.
    Warum gilt das Urheberrecht lebenslang und ich glaube auch noch nach dem Tote des Künstler und ein techn. Patent nur 20 Jahre. Ist der Patentinhaber nicht auch der Urheber... ?(
    D.h. heißt für mich. Es ist Gesetz, hier so und wo anders wie so rum...
    Aber begründen, mit gesundem Menschenverstand, kann man das nicht. :love: Ist einfach nur gute Lobbyarbeit.

    2 Mal editiert, zuletzt von mazzic ()

  • Ein zu langer Schutz eines Patentes behindert den Fortschritt. Deshalb ist sowas viel kürzer geschützt.


    Das Urheberrecht gilt bis zum Ende des 70. Jahres nach dem Todestag des Schöpfers.


    Wen behindert ein zu langer Schutz eines Urhebers bzw. seiner Erben? Es ärgert höchstens denjenigen, der das Werk Gebührenfrei nutzen will.


    Es ist doch Sache des Urhebers, was mit seinem Werk passiert. Es ist doch jedem Künstler freigestellt, seine Werke frei zugänglich zu machen.


    Ohne den Urheberschutz würde die Kunstszene auf ein Maß schrumpfen, das keinem gefallen würde. Ob die Gebühren angemessen sind, ist ne ganz andere Baustelle.


    Franz

  • Es ist doch Sache des Urhebers, was mit seinem Werk passiert. Es ist doch jedem Künstler freigestellt, seine Werke frei zugänglich zu machen.


    Ohne den Urheberschutz würde die Kunstszene auf ein Maß schrumpfen, das keinem gefallen würde. Ob die Gebühren angemessen sind, ist ne ganz andere Baustelle.


    Franz, das ist leider nicht ganz richtig!
    Versuche mal bei einer "Plattenfirma" einen Vertrag zu machen und darauf verzichten zu wollen!
    Das ist aber ein anderes Thema, daher gehe ich nicht näher drauf ein, aber versuche es einfach mal oder lasse es versuchen.


    Nach dem Tod hat der Urheberschutz keine Vorteile für den Urheber, höchstens - und nur für dessen "Vertreter".


    Und ob die Kunstszene schrumpfen würde sei mal dahingestellt.
    Hatte Elvis Presley ohne Gema damals Probleme?
    Wäre Michael Jackson ohne GEMA Arm geblieben?
    Geht es Künstlern in Ländern "ohne echten Urheberschutz" katastrophal?


    Nur um ein paar Stichworte zum Grübeln zu nennen...


  • Versuche mal bei einer "Plattenfirma" einen Vertrag zu machen und darauf verzichten zu wollen!


    Wer das eine will, muss das andere mögen... Wenn ich nen Investor suche, der mir meine Platte produziert und das Marketing übernimmt, dann läuft das eben nach seiner Nase und als Künstler hat man nicht mehr viel zu sagen. Das hat am Ende nicht viel mit der Gema zu tun, sondern eher mit den Strukturen in der privaten Musikbranche.


    Aber es gibt tausende von Künstler, die überhaupt keine Platten produzieren, sondern im Kleinkunstbereich, semiprofessionelle Bands etc. Werke bei der Gema anmelden und, so sie denn auch aufgeführt werden, ein paar Tausender im Jahr als Zubrot zu ihren kläglich vergüteten Auftritten kassieren.


    Es sind doch nicht nur Labels bei der Gema angemeldet.


    Geht es Künstlern in Ländern "ohne echten Urheberschutz" katastrophal?


    Ehm... Ja.


    Franz


  • Damit ist zwar jeweils was an die Gema gegangen, aber für völlig unterschiedliche Sachen.


    Hallo


    Es ging um den einen Satz, dass man youtube schauen könne, ohne jemals was an die GEMA bezahlt zu haben.


    MfG


  • Das gehört abgeschafft und Ende Banne.


    Hallo


    Mit welcher Alternative?


    MfG


    P.S. Weiß jemand, was bei der GEMA Mobiltelefone mit einer Displaygröße von größer als 4 Zoll sind... 8)

  • Das Urheberrecht gilt bis zum Ende des 70. Jahres nach dem Todestag des Schöpfers.


    ?(


    http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#11


    (1) Das Urheberrecht ist vererblich.


    (2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.


    (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)