Navigon 7210 / 7310 Performance

  • @andol:


    Wie schon geschrieben, eine Sammelklage gibt es in Deutschland nicht, also müsste jeder für sich selbst klagen. Und dafür müsste man erst einmal mit einigen hundert Euro in Vorleistung treten, dies bei äußerst fraglichen Erfolgsaussichten, der Fehler ist ja teils subjektiv (welche Performance genügt einem?), teils nicht auf Kommando reproduzierbar (Hänger, extrem schlechte Performance) und auch Geräte einer Baureihe werden hier einmal als völlig ok und einmal als unbenutzbar beschrieben.


    Und das Ziel, Navigon zu einem funktionierenden Update zu zwingen, ist utopisch, der Zug für 7.4 ist abgefahren, maximal gäbe es das Geld für das Update zurück (bzw. beim 7310 den Kaufpreis gegen Geräterückgabe). Und wegen 70 EUR eine Klage anstrengen, die einen -wenn es dumm läuft- viele hundert Euro kosten kann, dazu auf jeden Fall die Zeit und den Ärger - Nein danke.

  • Ich binn immer noch überzeugt, und so habe ich das in der Wikipedia gelesen, dass eine Sammelklage möglich wäre. Aber darum geht's eigentlich nicht.
    Mich stört gewaltigt das viele hier laute Töne haben und dann den Schwanz einziehen!! :thumbdown:

  • Aber liebe User, sammelt fleissig Serien-Nummern, das bringt ungemein fiel!!!!!!!!!!!!!!!!!! :?:

  • Ich binn immer noch überzeugt, und so habe ich das in der Wikipedia gelesen, dass eine Sammelklage möglich wäre.


    ?(


    Genau in Wikipedia fand ich gestern die hier getätigte Aussage bestätigt, dass es in Deutschland keine Sammelklagen gibt - jeder muss für sich selbst aktiv werden.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).


  • Aber liebe User, sammelt fleissig Serien-Nummern, das bringt ungemein fiel!!!!!!!!!!!!!!!!!! :?:


    Es hätte was bringen können, wenn wir so festgestellt hätten, dass alle Geräte der Serie X betroffen und alle Geräte der Serie Y nicht betroffen sind. Bislang sind wir uns doch hier nicht mal einig, ob alle, manche oder keine Geräte betroffen sind.


    Zu Thema Sammelklage hier nochmal der Abschnitt aus der Wikipedia:


    Zitat

    In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.


    Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus demselben Grund.


    Um es nochmal zu erklären: Bei der Streitgenossenschaft geht es auch nur um einen Fall, es wird aber gleich gegen eine Gruppe (z.B. Autohalter, Fahrer und Versicherung oder Arzt und Krankenhaus) geklagt. Wir sind aber alle einzeln betroffen, jeder hat die Software oder das Navi einzeln gekauft. Wir sind keine Streitgenossenschaft und können uns auch nicht zu so einer machen..


    Zitat


    Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.


    Das erfolgt erst nachträglich, wenn die einzelnen Prozesse längst angeleiert sind.


    Also, Andol: Wenn Du Navigon verklagen willst, musst Du das schon alleine machen, als Gruppe geht es einfach nicht und es verbessert oder verschlechtert Deine Chancen nicht, wenn das jemand anders auch gleichzeitig macht.

  • Weil hier so soft von "Sammelklage" die Rede war: lest mal hier und hier - damit dürfte klar sein, dass Sammelklagen in Deutschland wohl doch erlaubt sind. ;)

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